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Ratsinformation
17.11.2017 - 14.1 Kinderbetreuung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.11.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage:
-
VO/5948/2017 Kinderbetreuung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 5 - Kinder, Jugend, Familie
- Bearbeiter*in:
- Janina Kaiser
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorlage des Magistrats ist nach Versand der Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung noch auf die Tagesordnung gesetzt und den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung zugestellt worden. Eine Vorberatung im Ausschuss hat daher nicht stattgefunden.
Zu dem Tagesordnungspunkt wurde im Ältestenrat die Aussprache angemeldet.
An der Aussprache beteiligen sich Stadträtin Dinnebier sowie die Stadtverordneten Böhm, Seitz, Severin, Pfalz, Dr. Neuwohner und Oberbürgermeister Dr. Spies.
Der Stadtverordnete Böhm beantragt für die Fraktion Marburger Linke in seinem Redebeitrag im 1. Absatz des Beschlussvorschlages die Worte „unerwartet und“ zu streichen.
Nach Beendigung der Aussprache lässt die Stadtverordnetenvorsteherin zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Marburger Linke abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja:B90/Die Grünen, Marburger Linke
Nein:SPD, CDU, BfM
Enthaltung:FDP/MBL, Piratenpartei
Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft anschließend den Ursprungsantrag zur Abstimmung auf.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.Die Universitätsstadt Marburg bekräftigt ihren Willen, auch angesichts unerwartet und erheblich steigender Geburtenzahlen, die Kinderbetreuung auf dem hohen Niveau zu gewährleisten. Dazu gehört sowohl der zeitliche Umfang des Angebots als auch die pädagogische Qualität, die sich auch durch deutlich günstigere Personalschlüssel auszeichnen soll.
2.Die Universitätsstadt Marburg will zukünftig eine stärkere Differenzierung im Hinblick auf den quartiersbezogenen Bedarf, insbesondere unter Beachtung sozialer und anderer Belastung in der Strukturierung der Kinderbetreuung umsetzen.
3.Die Universitätsstadt Marburg bekräftigt ihren Willen, unter der Voraussetzung, dass das Land mindestens seine Ankündigungen zur Kindertagesbetreuungsfinanzierung vollumfänglich umsetzt, den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen von Gebühren freizustellen.
4.Kurzfristig wird der Magistrat im Dezember 2017 auf der Grundlage der aktuell verfügbaren statistischen Geburtenzahlen eine Bedarfs- und Realisierungsplanung für die Kindertagesbetreuung vorlegen, die
a)kurzfristig realisierbare Handlungsoptionen (Realisierung innerhalb des ersten Halbjahres 2018),
b)mittelfristig realisierbare Handlungsoptionen (Realisierung innerhalb des zweiten Halbjahres 2018 und des ersten Halbjahres 2019) beinhalten;
c)die vorhandenen und im Eigentum der Universitätsstadt Marburg befindlichen Liegenschaften in die Planung einbezieht;
d)mit dem Blick auf die längerfristige Zukunft auch die Betreuung der Grundschulkinder entsprechend berücksichtigt und
e)für etwaige notwendige Um- und Neubauten auf Prestige-Bauprojekte verzichtet und stattdessen eine flexible Nutzung bedarfsbezogen und bedarfsorientiert in der Kindertagesbetreuung ermöglicht.
Parallel ist der Aspekt der Personalgewinnung mit aufzunehmen und darzulegen, welche derzeitigen Optionen zur Fachkräftesicherung bestehen.
Weiterhin ist die Qualitätsdiskussion parallel zum weiteren Ausbau der Betreuungsplätze zu führen, um dabei insbesondere auch sozial- und kleinräumliche Bedarfslagen zu berücksichtigen.
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