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Ratsinformation
25.10.2002 - 5.20 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.20
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.10.2002
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
In wie vielen Fällen sind von der nach § 34 HMG verhängten Auskunftssperre Väter und Mütter minderjähriger Kinder betroffen und wurde in diesen Fällen das Jugendamt von der Auskunftssperre in Kenntnis gesetzt?
Es antwortet der Oberbürgermeister.
Zu diesem sensiblen Themenbereich werden keine statistischen Auswertungen geführt.
Es besteht keine Veranlassung und Verpflichtung das Jugendamt über eine verhängte Auskunftssperre zu unterrichten.
Zur Verdeutlichung wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei Auskunftssperren um einen rein melderechtlichen Vorgang handelt der im übrigen nicht in die jeweilige Einzelfallproblematik eingreift.
Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Severin - SPD - wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen