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Ratsinformation
23.11.2018 - 11.4 Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 23.11.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Stadtverordnete Dr. Longo begründet unter TOP 1 im Rahmen der Feststellung der Tagesordnung die Dringlichkeit des Antrage, der Stadtverordnete Dr. Uchtmann spricht gegen die Dringlichkeit.
Stadtverordnetenvorsteherin Wölk lässt anschließend über die Dringlichkeit abstimmen. Für die Dringlichkeit stimmen die Fraktionen von SPD, CDU, B90/Die Grünen, Marburger Linke, BfM und die Piratenpartei. Damit ist das nach § 58 Abs. 2 HGO für die Aufnahme auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung erforderliche Quorum von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erreicht. Der Antrag wird als TOP 11.4 auf die Tagesordnung genommen.
Nach Aufruf des Antrages fasst die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss.
1.Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt unsere städtischen Gesellschaften Stadtwerke Marburg GmbH und GeWoBau Marburg GmbH darin, die eingeleiteten Projekte für günstigen Mieterstrom aus Solarenergie fortzusetzen und auszuweiten, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies ab 2019 zu tragbaren wirtschaftlichen Bedingungen zulassen.
2.Wir fordern die Bundesregierung und die Fraktionen im Bundestag dazu auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrom aus Solarenergie - nicht wie im Gesetzentwurf zum Energiesammelgesetz vorgesehen - zu verschlechtern. Damit Mieterstrommodelle auch ab 1.1.2019 möglich sind und eine wachsende Zahl an Mietern von niedrigeren Strompreisen aus günstigem Solarstrom profitieren kann, müssen die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle verbessert werden statt sie wirtschaftlich unmöglich zu machen.
3.Die Stadtverordnetenversammlung möchte durch die weitere Verbreitung von Mieterstromprojekten in Marburg erreichen, dass auch Mieterinnen und Mieter am Ausbau der günstigen Solarenergie teilhaben und einen wirtschaftlichen Vorteil davon haben. Deshalb bitten wir die Stadt nach der wirtschaftlichen Bewertung der anstehenden EEG-Änderung zu prüfen, welche Wohngebäude im Eigentum der Stadt und ihrer Gesellschaften sich für die Umsetzung von Mieterstrommodellen eignet.
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