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Ratsinformation
27.09.2019 - 14.4 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.09.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:38
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Stadtverordnete Seipp begründet im Rahmen der Feststellung der Tagesordnung unter Tagesordnungspunkt (TOP) 1 die Dringlichkeit des Antrages, dagegen wird nicht gesprochen. Der Antrag wird somit als TOP 14.4 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Die CDU-Fraktion meldet die Aussprache an.
Nach Aufruf zur Aussprache sprechen die Stadtverordneten Bamberger, Bastian, Schmidt, Büchner, Range, Schalauske, Göttling und Bürgermeister Stötzel. Nach Beendigung der Aussprache und Abstimmung über den Antrag stellt die Stadtverordnetenvorsteherin das Abstimmungsergebnis wie folgt fest:
Ja: CDU, 11 Stimmen der SPD, FDP/MBL, BfM
Nein: B90/Die Grünen, Marburger Linke
Enthaltung: 3 Stimmen der SPD, Piratenpartei
Der Stadtverordnete Göttling stellt im Anschluss den Geschäftsordnungsantrag auf erneute Abstimmung und Auszählung, da nach Ansicht einiger Mitglieder aus den Fraktionen von B90/Die Grünen und Marburger Linke das Abstimmungsergebnis der SPD-Fraktion nicht korrekt festgestellt worden ist. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Stadtverordneter Simon, beantragt daraufhin eine Sitzungsunterbrechung.
Stadtverordnetenvorsteherin unterbricht die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung um 20:52 Uhr. Nach Fortsetzung der Sitzung um 21:03 Uhr wird der Antrag nochmals zur Abstimmung gestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest:
Die Stadtverordnetenversammlung weist die von Mitgliedern des Hauses aufgestellte Behauptung, in Marburg würden Grundstücksverkäufe vom Magistrat in Hinterzimmern und aufgrund von Unterstützungszahlungen getroffen, mit aller Entschiedenheit zurück.
Die Stadtverordnetenversammlung weist in diesem Zusammenhang jede Art von Verdächtigungen und Vorwürfen einer unzulässigen Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse durch Dritte oder gar die Bestechlichkeit einzelner Fraktionen oder Mandatsträger entschieden zurück.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass Grundstücksverkäufe von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden.
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt bürger- und zivilgesellschaftliches und unternehmerisches Engagement in dieser Stadt. Der gesellschaftliche Austausch, gegenseitige Akzeptanz, Respekt und Anerkennung gehören dabei zu den wesentlichen Merkmalen, die in dieser Stadt gepflegt werden.
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