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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

13.02.2002 - 6 Bauleitplanung der Stadt Marburg (Fronhof...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die am 26. Januar 2001 als Satzung beschlossene und am 15.03.2001 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich „Fronhof" (Bebauungsplan-Geltungsbereich Nr. 4/4) wird gem. § 17 Baugesetzbuch (BauGB) um 1 Jahr verlängert.

 

 

Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich „Fronhof":

 

§ 1

Zu sichernde Planung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.11.1998 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr 4/4 „Fronhof" gefasst. Am 03.11.2000 wurde die Rahmenplanung „Fronhof" von der Stadtverordnetenversammlung als Grundlage für weitere Planungsschritte beschlossen.

 

Zur Sicherung der Rahmenplanziele für das Gebiet „Fronhof" wird die bestehende Veränderungssperre verlängert.

 

 

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

 

Die Veränderungssperre bezieht sich auf den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/4 „Fronhof". Der Übersichtsplan zum Bebauungsplan ist Bestandteil der Satzung.

 

 

§ 3

Rechtswirkung der Veränderungssperre

 

1)         In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:

 

·            Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, und

·            erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

 

2)   wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen und ein Vorhaben den Zielen der Planung entspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

 

 

§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft und endet nach Ablauf eines Jahres.

 

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Abstimmungsergebnis:                   Einstimmige Annahme der Vorlage

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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