Seiteninhalt
Ratsinformation
27.02.2004 - 4.1 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Kel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.02.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im
Bereich der Schulen und Bushaltestellen an der Leopold-Lucas-Straße stehen unkontrolliert
und jedem Schulkind zugänglich 4 Zigarettenautomaten. Wie kommt es, dass im
Vereinsheim des städtischen Sportplatzes Marbach direkt neben den Toiletten für
Kinder und Jugendliche ein Zigarettenautomat stehen darf? Kann der Magistrat
sich dafür einsetzen, dass diese abgebaut werden?
Es
antwortet der Bürgermeister:
1. Das
Aufstellen von Zigarettenautomaten ist grundsätzlich baugenehmigungsfrei. Insofern
hat der Magistrat zunächst keinen Einfluss darauf, ob und wo
Zigarettenautomaten aufgestellt werden. Es besteht lediglich eine freiwillige
Selbstbeschränkung aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesverband
Deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller und dem
Bundesgesundheitsministerium. Danach sollen Zigarettenautomaten an
Schulgebäuden oder Jugendzentren oder auf deren Grundstücken sowie in einem
Sichtfeld von 50 m vom Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums und
innerhalb dieser Einrichtungen und umlaufenden Straßenabschnitten keine
Automaten aufgestellt werden.
Falls Automaten aufgestellt sind, die dieser
Selbstverpflichtung nicht entsprechen, wird sich der Magistrat bei dem
betroffenen Automatenaufsteller dafür einsetzen, dass der Automat entfernt
wird. Dies ist jedoch bei den Zigarettenautomaten, die auf den Schulwegen oder
auch z. T. in der Nähe der Bushaltestellen aufgestellt werden, nicht möglich.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass
ab dem 01. Januar 2007 neue Jugendschutzregelungen für die Zigarettenautomaten
in Kraft treten. Ab diesem Datum muss durch technische Vorrichtungen
sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren
nicht entnehmen können.
Insoweit sieht der Magistrat leider keine
Möglichkeit, im Sinne des Antragsstellers tätig zu werden.
2. Gleiches
gilt dem Grunde nach für das Vereinsheim des TSV Marbach und andere
gaststättenähnliche Einrichtungen. Es mag zwar bedauerlich sein, dass in
diesem Bereich Zigarettenautomaten aufgestellt werden, auch dieses kann jedoch
vom Magistrat nicht verhindert werden.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Keller - Bündnis 90 / Die Grünen, Kissel - CDU-Fraktion
und Wüst - FDP-Fraktion werden ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.