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Ratsinformation
27.02.2004 - 4.2 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Kel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.02.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Fast jeder zweite 15jährige raucht täglich seine Glimmstengel. Ein Rekord in Europa! Der bestimmungsmäßige Gebrauch macht junge Leute süchtig und letztlich krank. Im Jahre 2002 verstarben 110.000 Menschen an der Nikotinsucht. Ist der Magistrat bereit, sich dafür zu verwenden, in Marburg zumindest das Schulgelände einer Schule zur rauchfreien Zone für Schüler und Lehrer (Vorbildfunktion) zu machen also unter Verzicht auf Raucherzimmer und Raucherecken und geduldetem Rauchen außerhalb der Gebäude?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Auch
der Magistrat teilt die Besorgnis, dass immer mehr Kinder und Jugendliche zur
Zigarette greifen.
Insofern
wäre es wünschenswert, wenn die Schule mit gutem Beispiel vorangehen würde. Wir
wissen auch von vielen Schulen, dass die Problematik des Rauchens thematisiert
und Projekte zur Raucherprävention durchgeführt werden.
Der
Magistrat sieht sich jedoch allein aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage,
Schulgelände zur rauchfreien Zone zu erklären. Dies würde in die Rechte der
dort beschäftigten Lehrkräfte eingreifen und muss somit von dem zuständigen
Dienstherrn, dem Land Hessen, geregelt werden.
Weiterhin
ist zu berücksichtigen, dass es einen Erlass des Hessischen Kultusministeriums
Rauchen in der Schule gibt, der konkrete Regelungen festlegt. Danach ist
Schülerinnen und Schülern das Rauchen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
grundsätzlich untersagt.
Seitens
der Schulleitung kann jedoch Schüler/innen ab dem 16. Lebensjahr während der
unterrichtsfreien Zeit das Rauchen erlaubt werden, wenn die Einrichtung einer
Raucherzone nach Anhörung des Schulelternbeirats und der Schulkonferenz
beschlossen wurde, eine Belästigung der übrigen Schülerinnen und Schüler
ausgeschlossen ist und regelmäßig über die gesundheitsschädigenden Folgen des
Rauchens in geeigneter Form informiert wird. Außerdem ist eine
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen
Schüler/innen notwendig.
In
diesem Zusammenhang ist auch geregelt, dass Lehrerinnen und Lehrern das Rauchen
während der Unterrichtszeit in Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern und in
den von Schülerinnen und Schülern genutzten Räumen sowie in den allgemein
zugänglichen Teilen des Schulgeländes untersagt ist. Auch hier wird die
Möglichkeit eröffnet, Raucherzimmer einzurichten.
Diese
Regelungen kann der Magistrat nicht durch einseitige Erklärungen außer Kraft
setzen. Vielmehr muss hier die Initiative von der Schule ausgehen und mit der
gesamten Schulgemeinde abgestimmt sein.
Entsprechende
Maßnahmen würden wir jedoch ausdrücklich unterstützen.
Die
Beantwortung wird ergänzt durch Ausführungen des Oberbürgermeisters.