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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.02.2004 - 4.2 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Kel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Fast jeder zweite 15jährige raucht täglich seine Glimmstengel. Ein Rekord in Europa! Der bestimmungsmäßige Gebrauch macht junge Leute süchtig – und letztlich krank. Im Jahre 2002 verstarben 110.000 Menschen an der Nikotinsucht. Ist der Magistrat bereit, sich dafür zu verwenden, in Marburg zumindest das Schulgelände einer Schule zur rauchfreien Zone für Schüler und Lehrer (Vorbildfunktion) zu machen – also unter Verzicht auf Raucherzimmer und Raucherecken und geduldetem Rauchen außerhalb der Gebäude?

 

Es antwortet der Bürgermeister:

 

Auch der Magistrat teilt die Besorgnis, dass immer mehr Kinder und Jugendliche zur Zigarette greifen.

 

Insofern wäre es wünschenswert, wenn die Schule mit gutem Beispiel vorangehen würde. Wir wissen auch von vielen Schulen, dass die Problematik des Rauchens thematisiert und Projekte zur Raucherprävention durchgeführt werden.

 

Der Magistrat sieht sich jedoch allein aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, Schulgelände zur rauchfreien Zone zu erklären. Dies würde in die Rechte der dort beschäftigten Lehrkräfte eingreifen und muss somit von dem zuständigen Dienstherrn, dem Land Hessen, geregelt werden.

 

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es einen Erlass des Hessischen Kultusministeriums „Rauchen in der Schule“ gibt, der konkrete Regelungen festlegt. Danach ist Schülerinnen und Schülern das Rauchen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich untersagt.

Seitens der Schulleitung kann jedoch Schüler/innen ab dem 16. Lebensjahr während der unterrichtsfreien Zeit das Rauchen erlaubt werden, wenn die Einrichtung einer Raucherzone nach Anhörung des Schulelternbeirats und der Schulkonferenz beschlossen wurde, eine Belästigung der übrigen Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen ist und regelmäßig über die gesundheitsschädigenden Folgen des Rauchens in geeigneter Form informiert wird. Außerdem ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Schüler/innen notwendig.

 

In diesem Zusammenhang ist auch geregelt, dass Lehrerinnen und Lehrern das Rauchen während der Unterrichtszeit in Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern und in den von Schülerinnen und Schülern genutzten Räumen sowie in den allgemein zugänglichen Teilen des Schulgeländes untersagt ist. Auch hier wird die Möglichkeit eröffnet, Raucherzimmer einzurichten.

 

Diese Regelungen kann der Magistrat nicht durch einseitige Erklärungen außer Kraft setzen. Vielmehr muss hier die Initiative von der Schule ausgehen und mit der gesamten Schulgemeinde abgestimmt sein.

Entsprechende Maßnahmen würden wir jedoch ausdrücklich unterstützen.

 

 

Die Beantwortung wird ergänzt durch Ausführungen des Oberbürgermeisters.

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