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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.02.2004 - 4.4 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Petra B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sind durch die beabsichtigte Kommunalisierung von staatlichen Aufgaben Auswirkungen für die Stadt Marburg zu erwarten und wenn ja, welche?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

 

Das Land beabsichtigt, im Rahmen seiner Verwaltungsreformbemühungen Aufgaben der Unteren und Mittleren Behörden vom bisher staatlichen Bereich zu „kommunalisieren“. Beispiel: Untere Wasserbehörde. In diesem Falle würde das auch einen Wechsel von nicht unerheblichem Personal bedeuten (bis hin zu Technikern, die entsprechende Aufgaben in der Praxis abzuwickeln haben). Die Landräte fordern jedoch einheitlich die Anwendung des inzwischen gesetzlich normierten Konnexitätsprinzips. Daran kann ein entsprechender Übergang noch scheitern. Ohne Einhaltung der Konnexitätsprinzips lehnen die Landräte die Übernahme dieser Aufgaben ab. Entgültige Aussagen können deshalb derzeit noch nicht getroffen werden.

 

Die Stadt ist unmittelbar nicht beteiligt (später ggf. mittelbar, über möglicherweise anfallende Umlagekosten?).

 

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