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Ratsinformation
27.02.2004 - 4.4 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Petra B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.02.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sind durch die beabsichtigte Kommunalisierung von staatlichen Aufgaben Auswirkungen für die Stadt Marburg zu erwarten und wenn ja, welche?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Das
Land beabsichtigt, im Rahmen seiner Verwaltungsreformbemühungen Aufgaben der
Unteren und Mittleren Behörden vom bisher staatlichen Bereich zu kommunalisieren.
Beispiel: Untere Wasserbehörde. In diesem Falle würde das auch einen Wechsel
von nicht unerheblichem Personal bedeuten (bis hin zu Technikern, die
entsprechende Aufgaben in der Praxis abzuwickeln haben). Die Landräte fordern
jedoch einheitlich die Anwendung des inzwischen gesetzlich normierten
Konnexitätsprinzips. Daran kann ein entsprechender Übergang noch scheitern.
Ohne Einhaltung der Konnexitätsprinzips lehnen die Landräte die Übernahme
dieser Aufgaben ab. Entgültige Aussagen können deshalb derzeit noch nicht getroffen
werden.
Die
Stadt ist unmittelbar nicht beteiligt (später ggf. mittelbar, über
möglicherweise anfallende Umlagekosten?).