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Ratsinformation
27.02.2004 - 4.8 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Uwe Meyer (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.02.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche Gremien und Ursachen sind für die erneute Verzögerung des Ausbaus der ÖPNV-Anbindung der Oberen Moischter Straße in Cappel verantwortlich und zu welchem Termin ist jetzt mit einem Baubeginn zu rechnen?
Es antwortet der Bürgermeister:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg hat in ihrer Sitzung am 20.
Dezember 2002 die Offenlage der Planunterlagen zum Ausbau des verlängerten
Sohlgrabens zur Busanbindung des Neubaugebietes 'Moischter Straße' im Stadtteil
Cappel gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die öffentliche
Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15. Januar bis einschließlich 12. Februar
2003. Anschließend wurde zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken eine
Stellungnahme verfasst, so dass die Stadtverordnetenversammlung im Juli 2003
das Baurecht nach § 125 BauGB erteilen konnte.
Bereits
am 24. Februar 2003 wurde der Förderantrag zum Ausbau des verlängerten Sohlgrabens
zur Busanbindung des Neubaugebietes Obere Moischter Straße beim Landesamt für
Straßen- und Verkehrswesen gestellt. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2003 wurde
das zuständige Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung nochmals auf die Dringlichkeit der Maßnahme hingewiesen und
um kurzfristige Förderung gebeten.
Im
Januar 2004 wurde dem Fachdienst Tiefbau jedoch schriftlich mitgeteilt, dass
eine Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm 2004 nicht möglich ist.
Seitens
des städtischen Haushaltes standen die notwendigen Mittel zur Umsetzung im
Haushalt 2003 bereit und sind auch für den Haushalt 2004 wieder angemeldet und
bewilligt worden.
Mit
der Umsetzung der Maßnahme kann begonnen werden, sobald der Förderbescheid gemäß
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorliegt. Dieser ist voraussichtlich
frühestens im Frühjahr 2005 zu erwarten.