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Ratsinformation
27.02.2004 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.02.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist dem Magistrat bekannt, dass Parkuhren nicht die Parkzeit anzeigen, die dem Wert der eingeworfenen Münzen entspricht (so geschehen in mehreren Fällen im der Bahnhofstraße). Werden die Ausgabekästen der Parkscheine technisch gewartet?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die Parkscheinautomaten sind im gesamten Stadtgebiet satzungsgemäß taktiert. Nach § 2 der Gebührenordnung für die öffentlichen Parkflächen in der Universitätsstadt Marburg (Parkgebührenordnung) betragen an Parkscheinautomaten 0,30 bzw. 0,60 je angefangene 30 Min. Insofern ist es satzungskonform, wenn die Automaten beim Einwurf von 0,40 eine Parkzeit von 30 Min. anzeigen. Hierzu befindet sich an jedem Automat ein entsprechender Hinweis. und zwar
Der Automat wechselt nicht und gibt kein Rückgeld.
Die
Automaten werden regelmäßig und zwar wöchentlich gewartet.