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Ratsinformation
30.04.2004 - 4.15 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ralf Musket...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.15
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.04.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welchen naturschutzrechtlichen Status haben die renaturierten Lahnarme hinter dem Hirsefeldsteg und sieht der Magistrat durch die Möglichkeit des Herantretens an die Böschungskante eine Gefährdung der Fauna?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle:
Der
betreffende Bereich liegt im Geltungsbereich der Verordnung zum Schutze von
Landschaftsteilen in der Stadt Marburg an der Lahn (Landschaftsschutzgebiet).
Außerdem handelt es sich um ein nach § 15 d des Hessischen Gesetzes über
Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturgesetz HENatG) in der
Fassung vom 16. April 1996 (GVBI. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom
18. Juni 2002 (GVBI I S. 364) geschütztes Biotop.
Die Problematik einer gewissen Störung der Fauna lässt sich in diesem innerstädtischen Bereich, der einerseits dem Naturschutz, andererseits dem Naturerlebnis und der Naherholung der Bürger dient, nicht völlig ausschließen. Auf Grundlage des o. g. naturschutzrechtlichen Status hat die Stadt jedoch die Möglichkeit, Störungen in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Dr. Musket (SPD-Fraktion) wird ebenfalls durch
Stadtrat Dr. Kahle beantwortet.