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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.04.2004 - 4.15 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ralf Musket...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Welchen naturschutzrechtlichen Status haben die renaturierten Lahnarme hinter dem Hirsefeldsteg und sieht der Magistrat durch die Möglichkeit des Herantretens an die Böschungskante eine Gefährdung der Fauna?

 

Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle:

 

Der betreffende Bereich liegt im Geltungsbereich der „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in der Stadt Marburg an der Lahn“ (Landschaftsschutzgebiet). Außerdem handelt es sich um ein nach § 15 d des Hessischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturgesetz – HENatG) in der Fassung vom 16. April 1996 (GVBI. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2002 (GVBI I S. 364) geschütztes Biotop.

 

Die Problematik einer gewissen Störung der Fauna lässt sich in diesem innerstädtischen Bereich, der einerseits dem Naturschutz, andererseits dem Naturerlebnis und der Naherholung der Bürger dient, nicht völlig ausschließen. Auf Grundlage des o. g. naturschutzrechtlichen Status hat die Stadt jedoch die Möglichkeit, Störungen in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Dr. Musket (SPD-Fraktion) wird ebenfalls durch Stadtrat Dr. Kahle beantwortet.

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