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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.04.2004 - 4.19 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie viele der derzeitigen SozialhilfeempfängerInnen (Haushalte/Personen) hätten ab dem 01.01.2004 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II und wie viele (Haushalte/Personen) würden weiterhin Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen?

 

Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle.

 

Ausgehend von dem Fallbestand der SozialhilfeempfängerInnen zum 31.12.2003 werden nach der derzeit bekannten Gesetzeslage 921 Bedarfsgemeinschaften (mit 1750 Personen) Leistungen nach dem SGB XII beziehen.

 

1571 Bedarfsgemeinschaften (mit 2985 Personen) werden Leistungen nach dem SGB II erhalten.

 

Bei den Angaben handelt es sich um eine Auswertung nach der derzeitigen Gesetzeslage. Mögliche Änderungen durch den Erlass von Ausführungsgesetzen und Durchführungsbestimmungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden.

 

 

 

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