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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.04.2004 - 4.9 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Erika Lotz-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Wie viel städtische Mittel stellt die Stadt jährlich Stadtteilgemeinden zur Verfügung? Sind hierin auch die indirekten Kosten wie kostenlose Räumlichkeiten sowie Personal (Putztätigkeiten / Hausmeistertätigkeiten) enthalten?

 

Es antwortet Bürgermeister Vaupel:

 

Basierend auf den Zahlen des Haushaltes 2003 hier die gewünschten Angaben:

 

  1. Vereinsgemeinschaft Ockershausen, Stiftstr. 28:

Energiekostenzuschuss                                                                  =   6.902,44 €

mietfreie Überlassung der Räume

(Verrechnungsmiete HSt. 7610/701)                                                       = 16.825,00 €.

 

Daneben zahlt die Stadt die Gebäudeversicherung (97,37 €),

die Schornsteinfegergebühren (59,28 €) sowie die Strassen-

reinigungsgebühren (60,-- €), die im Rahmen des Mietverhält-

nisses nicht auf die Vereinsgemeinschaft umgelegt werden

können. In 2001 wurde ein Zuschuss in Höhe von

6.604,53 DM für einen neuen Geschirrspüler, in 2003 für

neue Bestuhlung 5.000,00 € gewährt.

Bauunterhaltungskosten                                                                   =   3.842,72 €

 

  1. Ketzerbach-Gesellschaft, Ketzerbach 21 ½:

Energiekostenzuschuss                                                                  =   1.942,91 €

mietfreie Überlassung der Räume

(Verrechnungsmiete HSt. 7610/701)                                                       =   9.017,00 €.

Daneben zahlt die Stadt anteilige Kosten für die Ketzerbach-

Gesellschaft für Straßenreinigung, Schornsteinfegergebühren,

Grundsteuer und Müll sowie Versicherung von                              =      481,34 €

(25,41 % von 1.894,29 €), die im Rahmen des Mietverhältnis-

ses nicht umgelegt werden können.

Bauunterhaltungskosten 2003:                                                   =   5.039,85 €

 

  1. Ortenberggemeinde, Rudolf-Bultmann-Str. 7:

Energiekostenzuschuss                                                                  =   2.403,07 €

mietfreie Überlassung der Räume

(Verrechnungsmiete HSt. 7610/701)                                                       = 19.520,00 €

Daneben zahlt die Stadt anteilige Kosten für die Ortenberg-

gemeinde für Grundsteuer sowie Versicherung von                              =      226,56 €

(36,95 % von 613,14 €), die aufgrund des Mietverhältnisses

nicht umgelegt werden können.

Bauunterhaltungskosten                                                                   =      256,07 €

 

  1. Erlengraben-Gesellschaft:

Energiekostenzuschuss                                                                  =   2.249,68 €

mietfreie Überlassung der Räume

(Verrechnungsmiete HSt. 7610/701)                                                       =   7.560,00 €

 

Dazu kommt der Versicherungsbeitrag für das Gebäude von

26,31 €, der aufgrund des Mietvertrages nicht auf die Erlen-

graben-Gesellschaft umgelegt werden kann

Bauunterhaltungskosten                                                                   =          0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Burschenschaft Waldtal:

Energiekostenzuschuss                                                                  =      306,78 €

Die Stadt hat lediglich das Grundstück von 425 qm zur Er-

richtung eines Vereinshauses zur Verfügung gestellt, das

Haus ist von der Burschenschaft Waldtal selbst errichtet

worden. Bislang keine Mietverrechnung im Haushalt auf der

HSt. 7610/701, wird jedoch für den Haushalt 2005 entspre-

chend vorgemerkt, und zwar wie folgt:

(425 qm x 20,-- €/qm x 4 % = 340,00 € fiktiver Gegenwert der

Grundstückszurverfügungstellung).

Daneben trägt die Stadt die Kosten für die Versicherung des

Gebäudes in Höhe von                                                                  =          9,21 €

Bauunterhaltungskostenzuschuss                                                 =          0,00 €

 

  1. Oberstadt-Gemeinde, Hainweg 6:

Energiekostenzuschuss                                                                  =   2.096,30 €

Die Stadt hat lediglich das Grundstück von 320 qm zur Verfü-

gung gestellt, die Errichtung des Hauses erfolgte durch die

Oberstadt-Gemeinde selbst. Verrechnung des entsprechen-

den Wertes der Grundstücksbereitstellung auf HSt. 7610/701            =   2.368,00 €

Bauunterhaltungskosten                                                                   =          0,00 €

 

  1. Hansenhaus-Gemeinde, Gerhart-Hauptmann-Str. 1/3:

Energiekostenzuschuss                                                                  =   2.096,30 €

Mietverrechnung für die kostenlos zur Verfügung gestellten

Räume auf HSt. 7610/701                                                                    = 15.725,00 €.

Daneben trägt die Stadt anteilige Kosten der Hansenhaus-

Gemeinde für Versicherung 59,39 € (17,94 % von 331,03 €),

die aufgrund der Ausgestaltung des Mietvertrages nicht ab-

gerechnet werden können. In 2001 wurde ein Zuschuss für

einen neuen Geschirrspüler in Höhe von 4.308,59 DM

gewährt.

Bauunterhaltungskosten                                                                   =      588,73 €

 

  1. Afföllergemeinde, Afföllerwiesen 13 b:

Energiekostenzuschuss                                                                  =   3.170,00 €

mietfreie Überlassung der Räume

(Verrechnungsmiete HSt. 7610/701)                                                       = 17.712,00 €

Die Stadt trägt die Versicherungskosten von                                       =        86,84 €,

die aufgrund der Ausgestaltung des Mietvertrages nicht um-

gelegt werden können.

Bauunterhaltungskosten                                                                   =          0,00 €

 

  1. Siedlergemeinschaft Badestube, Sonnenblickallee 35:

Energiekostenzuschuss                                                                  =   1.585,00 €

Verrechnungsmiete auf HSt. 7610/701 von                                     =   5.550,00 €

für die Grundstücksbereitstellung. Das Haus wurde von der

Siedlergemeinschaft selbst errichtet.

Bauunterhaltungskosten                                                                   =          0,00 €

 

  1. Richtsberggemeinde, Am Richtsberg 70:

Die Stadt trägt die Kosten für Strom und Gas                             =   7.592,25 €.

Das Gebäude ist angemietet, Mietkosten                                         = 25.398,11 €.

Die Stadt trägt die Reinigungskosten                                                     = 13.227,00 €

sowie die Kosten der Hauswartin von                                          = 11.660,00 €.

Die Bauunterhaltungskosten beliefen sich auf                               =   2.939,99 €.

 

An Einnahmen wurde von der Richtsberggemeinde für

Vermietungen an Dritte an die Stadt überwiesen                            =   2.981,00 €.

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