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Ratsinformation
25.06.2004 - 4.4 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Johanna See...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.06.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:06
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf erwachsene Radfahrer/-innen dahingehend einzuwirken, dass sie den Bürgersteig in der Elisabethstraße nicht befahren - und stimmt er der Auffassung zu, dass diese Unsitte, insbesondere für ältere Personen, nicht nur eine erhebliche Belästigung, sondern auch eine Gefährdung darstellt?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Nach
§ 2 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Kinder bis zum vollendeten
achten Lebensjahr, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen
mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Die Radfahrer/-innen, die den Gehweg in der
Elisabethstraße gesetzeswidrig benutzen, stellen für die Fußgänger/-innen eine
Verkehrsgefährdung dar.
Diesbezüglich
verstärkte Verkehrskontrollen scheiden derzeit aus personellen Gründen aus.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Hussein SPD-Fraktion wird ebenfalls durch
den Oberbürgermeister beantwortet.