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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.06.2004 - 4.10 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anne Opperm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aus welchem Grund wurde das Wahllokal vom Landgericht in das Philippshaus verlegt, das über keinen behindertengerechten Zugang verfügt?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Das Landgericht konnte keine Räume zur Verfügung stellen, da in den entsprechenden Räumen Schulungen für die Gerichte im nordhessischen Bereich im Betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen SAP durchgeführt werden. Dies geschieht lt. Auskunft des Gerichts auf Anordnung der Hessischen Landesregierung. 

 

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Oppermann – CDU und Markus – Bündnis 90/Die Grünen werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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