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Ratsinformation
17.09.2004 - 12.4 Antrag der CDU-Fraktion betr. Umsetzung von SGB...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.09.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Sozialausschuss
berichtet die Vorsitzende, Stadtverordnete Dr. Perabo Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen.
Die Stadtverordnete
Gottschlich hat im Sozialausschuss beantragt, im ersten Absatz nach den Worten
Landkreis Marburg-Biedenkopf die Worte und der Arbeitsagentur Marburg einzufügen
und aufgrund der noch fehlenden Optionsentscheidung den Antrag nicht zu beraten
und gleich zu beschließen.
Der Sozialausschuss hat
den geänderten Antrag zur Annahme empfohlen.
Die Vorlage ist auch im
Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Dort wurde jedoch die Veränderung
aus dem Sozialausschuss von der antragstellenden Fraktion nicht übernommen. Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zur ursprünglichen Fassung
des Antrages.
Der
Stadtverordnetenvorsteher erkundigt sich bei der antragstellenden CDU-Fraktion,
über welche Antragsfassung nun abgestimmt werden soll. Die Stadtverordnete
Oppermann erklärt, dass die Änderung des Antrages nicht übernommen wird.
Folglich sollte über die ursprüngliche Antragsfassung abgestimmt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung
fasst bei Enthaltung der PDS-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses
folgenden Beschluss:
Der
Magistrat wird gebeten, sich mit allem Nachdruck beim Kreisausschuss des Landkreises
Marburg-Biedenkopf dafür einzusetzen, dass ab 01.01.2005 eine reibungslose
Umsetzung der Reformen zum SGB II und SGB XII erfolgt.
Im
Sinne der Betroffenen vor Ort ist es bei der Umsetzung der Hartz IV-Reform wünschenswert,
dass bei der Überleitung der Aufgabe und des Personals ein Einvernehmen mit dem
Landkreis erzielt wird. Dies gilt insbesondere für den Bereich Wohngeld, ebenso
aber auch für den Jugendbereich.