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Ratsinformation
17.09.2004 - 4.7 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Winfried Ki...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.09.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann der Magistrat darüber Auskunft geben, ob die Vermietungsgebühren des Vereinsheim TSV Michelbach in den städtischen Haushalt einfließen oder ob das Nutzungsentgelt zur Finanzierung des TSV Michelbach beiträgt? Dürfen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Marburg das Vereinsheim anmieten (s. OP vom 09.07.2004, S.2) und ist die Vermietung des TSV-Vereinheimes nicht kontraproduktiv zur gewollten Bürgerhausnutzung der Stadt Marburg in Michelbach?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Die
Vermietungsgebühren für das Vereinsheim des TSV Michelbach fließen dem städtischen
Haushalt nicht zu, weil das Gebäude im Eigentum des Vereins steht.
Von
daher ist eine Einflussnahme auf die Vermietungspraxis nur sehr eingeschränkt
möglich. Es ist davon auszugehen, dass diese Einnahmen der Förderung der
sportlichen Aktivitäten dienen, was nicht zu beanstanden ist.
Nach
Fertigstellung des neu errichteten Vereinsheimes des TSV Michelbach im Jahre
1997 wurde mit dem Verein eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die dem
Verein sämtliche Rechte und Pflichten am Vereinsobjekt überträgt. Soweit diese
Einrichtung seitens des Vereins für Familienfeierlichkeiten zur Verfügung
gestellt und hierfür ein Nutzungsentgelt erhoben wird, geschieht dieses in
eigener Verantwortung des Vereins, dem auch das Entgelt zusteht. Das
Vereinsgebäude selbst, das zwar grundbuchrechtlich auf städtischem Boden steht,
ist als vereinseigene Einrichtung zu betrachten. Es wurde vom Verein selbst
gebaut, wenn auch mit finanzieller Unterstützung der Stadt. Dem Verein obliegt
auch die Bauunterhaltung und die Zahlung der Betriebskosten.
Vergleichbare
vertragliche Konstellationen gibt es auch in anderen Stadtteilen von Marburg.
In keinem Falle ist die Stadt an Einnahmen aus der Vermietung beteiligt.