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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.09.2004 - 4.7 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Winfried Ki...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Kann der Magistrat darüber Auskunft geben, ob die Vermietungsgebühren des Vereinsheim TSV Michelbach in den städtischen Haushalt einfließen oder ob das Nutzungsentgelt zur Finanzierung des TSV Michelbach beiträgt? Dürfen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Marburg das Vereinsheim anmieten (s. OP vom 09.07.2004, S.2) und ist die Vermietung des TSV-Vereinheimes nicht kontraproduktiv zur gewollten Bürgerhausnutzung der Stadt Marburg in Michelbach?

 

Es antwortet der Bürgermeister:

 

Die Vermietungsgebühren für das Vereinsheim des TSV Michelbach fließen dem städtischen Haushalt nicht zu, weil das Gebäude im Eigentum des Vereins steht.

 

Von daher ist eine Einflussnahme auf die Vermietungspraxis nur sehr eingeschränkt möglich. Es ist davon auszugehen, dass diese Einnahmen der Förderung der sportlichen Aktivitäten dienen, was nicht zu beanstanden ist.

 

 

Nach Fertigstellung des neu errichteten Vereinsheimes des TSV Michelbach im Jahre 1997 wurde mit dem Verein eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die dem Verein sämtliche Rechte und Pflichten am Vereinsobjekt überträgt. Soweit diese Einrichtung seitens des Vereins für Familienfeierlichkeiten zur Verfügung gestellt und hierfür ein Nutzungsentgelt erhoben wird, geschieht dieses in eigener Verantwortung des Vereins, dem auch das Entgelt zusteht. Das Vereinsgebäude selbst, das zwar grundbuchrechtlich auf städtischem Boden steht, ist als vereinseigene Einrichtung zu betrachten. Es wurde vom Verein selbst gebaut, wenn auch mit finanzieller Unterstützung der Stadt. Dem Verein obliegt auch die Bauunterhaltung und die Zahlung der Betriebskosten.

 

Vergleichbare vertragliche Konstellationen gibt es auch in anderen Stadtteilen von Marburg. In keinem Falle ist die Stadt an Einnahmen aus der Vermietung beteiligt.

 

 

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