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Ratsinformation
17.09.2004 - 4.11 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Christi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.09.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Werden nach Inkrafttreten von Hartz IV Elternteilen, die mit Mutter oder Vater ihres Kindes nicht zusammen leben und ihr familiengerichtlich festgestelltes Umgangsrecht mit diesem Kind wahrnehmen wollen, die entsprechenden Reisekosten finanziert ohne weitere finanzielle Einbußen?
Wer
trägt die zusätzlichen Kosten, wenn ein Arbeitslosengeld II beziehendes
Elternteil sein Kind entsprechend familiengerichtlicher Entscheidung zu Besuch
hat?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle:
Da der
Gesetzgeber im SGB II keine Regelung hinsichtlich der o.a. Fragestellungen
getroffen hat, ist davon auszugehen, dass solche Mehraufwendungen aus der
Regelleistung zu decken sind.
3
Zusatzfragen der Stadtverordneten Gottschaldt PDS/ML-Fraktion werden
ebenfalls durch den Stadtrat beantwortet.