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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.09.2004 - 4.11 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Christi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Werden nach Inkrafttreten von Hartz IV Elternteilen, die mit Mutter oder Vater ihres Kindes nicht zusammen leben und ihr familiengerichtlich festgestelltes Umgangsrecht mit diesem Kind wahrnehmen wollen, die entsprechenden Reisekosten finanziert – ohne weitere finanzielle Einbußen?

Wer trägt die zusätzlichen Kosten, wenn ein Arbeitslosengeld II beziehendes Elternteil sein Kind entsprechend familiengerichtlicher Entscheidung zu Besuch hat?

 

Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle:

 

Da der Gesetzgeber im SGB II keine Regelung hinsichtlich der o.a. Fragestellungen getroffen hat, ist davon auszugehen, dass solche Mehraufwendungen aus der Regelleistung zu decken sind.

 

 

3 Zusatzfragen der Stadtverordneten Gottschaldt – PDS/ML-Fraktion werden ebenfalls durch den Stadtrat beantwortet.

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