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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.09.2004 - 4.13 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Christi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wird in Marburg zuverlässig ausgeschlossen sein, dass im Zuge von der Arbeitsmarktreform Menschen gezwungen werden, Alte, Demente oder Behinderte zu pflegen – womöglich für 1 € pro Stunde -, weil caritative Zuwendung nur freiwillig geschehen kann und ihre Erzwingung die Pflegebedürftigen der Gefahr aussetzt, Unlust, Ruppigkeit und Lieblosigkeit bis zur Gewaltanwendung zu erfahren?

 

Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle:

 

Unabhängig von der Diskussion um die Ausgestaltung der beschlossenen Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird in Fachkreisen schon seit längerem an unabdingbaren Standards in der Pflege, wozu auch der zwischenmenschliche Umgang gehört, gearbeitet und diese Standards werden kontinuierlich weiterentwickelt. Auch das Thema „Gewalt in der Pflege" ist nicht neu und geschieht leider auch durch professionelle Pflegekräfte.

 

Fakt ist aber auch, dass durch systembedingte Strukturen die in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals nicht die Zeit aufbringen können, die nötig wäre, um die Diskrepanz zwischen Machbarem und Wünschenswertem zu überwinden. Von daher ist es u.E. nach durchaus legitim darüber nachzudenken und ggf. Modelle zu entwickeln, ob nicht auch in dem breiteren Umfeld der Pflege Tätigkeitsfelder/Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, die dann auch den Menschen angeboten werden können, die zukünftig SGB II-BezieherInnen sind.

 

Bisherige Erfahrungen des Magistrats mit Beschäftigungen in Form der sog. „Mehrbedarfsvariante" (Zahlung einer Aufwandsentschädigung zusätzlich zur Sozialhilfe) lassen vermuten, dass es bei einem Teil der Hilfeempfänger/innen reges Interesse an sog. Arbeitsgelegenheiten geben wird. Denn die Betroffenen können zur öffentlich gezahlten Unterstützung (ALG II, Kosten der Unterkunft, Kosten der Sozialversicherung) kleinere Beträge anrechnungsfrei hinzu verdienen. Allerdings wird die Stadt nicht Träger der SGB II-Behörde sein. Wir gehen aber davon aus, dass es mit Sicherheit nicht zu unfreiwilligen Beschäftigungen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten im angesprochenen pflegerischen Bereich – sofern solche geschaffen werden sollten – kommen wird.

 

Potentielle Beschäftigungsträger würden ehrenamtliche Helfer, die nicht motiviert mitarbeiten, eher als Belastung statt als Entlastung empfinden und zurückweisen.

 

 

 

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