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Ratsinformation
17.09.2004 - 4.13 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Christi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.09.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wird in Marburg zuverlässig ausgeschlossen sein, dass im Zuge von der Arbeitsmarktreform Menschen gezwungen werden, Alte, Demente oder Behinderte zu pflegen womöglich für 1 pro Stunde -, weil caritative Zuwendung nur freiwillig geschehen kann und ihre Erzwingung die Pflegebedürftigen der Gefahr aussetzt, Unlust, Ruppigkeit und Lieblosigkeit bis zur Gewaltanwendung zu erfahren?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle:
Unabhängig
von der Diskussion um die Ausgestaltung der beschlossenen Zusammenführung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird in Fachkreisen schon seit längerem an unabdingbaren
Standards in der Pflege, wozu auch der zwischenmenschliche Umgang gehört,
gearbeitet und diese Standards werden kontinuierlich weiterentwickelt. Auch das
Thema Gewalt in der Pflege" ist nicht neu und geschieht leider auch durch
professionelle Pflegekräfte.
Fakt
ist aber auch, dass durch systembedingte Strukturen die in der Pflege tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals nicht die Zeit aufbringen können, die
nötig wäre, um die Diskrepanz zwischen Machbarem und Wünschenswertem zu
überwinden. Von daher ist es u.E. nach durchaus legitim darüber nachzudenken
und ggf. Modelle zu entwickeln, ob nicht auch in dem breiteren Umfeld der
Pflege Tätigkeitsfelder/Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, die dann auch
den Menschen angeboten werden können, die zukünftig SGB II-BezieherInnen sind.
Bisherige
Erfahrungen des Magistrats mit Beschäftigungen in Form der sog. Mehrbedarfsvariante"
(Zahlung einer Aufwandsentschädigung zusätzlich zur Sozialhilfe) lassen
vermuten, dass es bei einem Teil der Hilfeempfänger/innen reges Interesse an
sog. Arbeitsgelegenheiten geben wird. Denn die Betroffenen können zur
öffentlich gezahlten Unterstützung (ALG II, Kosten der Unterkunft, Kosten der
Sozialversicherung) kleinere Beträge anrechnungsfrei hinzu verdienen.
Allerdings wird die Stadt nicht Träger der SGB II-Behörde sein. Wir gehen aber
davon aus, dass es mit Sicherheit nicht zu unfreiwilligen Beschäftigungen im
Rahmen von Arbeitsgelegenheiten im angesprochenen pflegerischen Bereich
sofern solche geschaffen werden sollten kommen wird.
Potentielle
Beschäftigungsträger würden ehrenamtliche Helfer, die nicht motiviert mitarbeiten,
eher als Belastung statt als Entlastung empfinden und zurückweisen.