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Ratsinformation
17.09.2004 - 4.15 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.15
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.09.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Nitratwerte des Michelbacher Trinkwassers liegen lt. Nachfrage seit längerem stabil bei ca. 46 mg/l (Grenzwert 50 mg/l). Müssen sich die Eltern von Säuglingen bei einem Grenzwert für Säuglinge von 10 mg/l um ihre Kinder sorgen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung gelten für alle Bevölkerungsgruppen.
Somit auch für Säuglinge oder alte Menschen.
Als
Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes von 1979 wurde namentlich für Säuglinge
der Nitratgrenzwert herabgesetzt. Dieser wurde in der Trinkwasserverordnung vom
22. Mai 1986 mit einem Grenzwert von 50 mg/l (N03) rechtsverbindlich festgelegt.
Dieser
Wert wurde auch in der neuen Trinkwasserverordnung, die seit 1.1.2003 gilt,
weiter fortgeführt.
Bei
der Betrachtung des Trinkwassergrenzwertes von Nitrat wird neben dem Wert 50
mg/l häufig auch der in den USA oder der WHO eingesetzte Wert von 10 mg/l
herangezogen. Dieser Wert bezieht sich aber nur auf elementaren Stickstoff (N)
nicht jedoch auf reduzierten Stickstoff (N03) wie in Deutschland.
Elementarer
Stickstoff ist jedoch nur eine Nitratbelastung; die Umrechnung auf reduzierte
Stickstoffverbindungen führt zu höheren Grenzwerten.
Im
vorliegenden Fall ergibt die Belastungsumrechnung von 10 mg/l N annähernd 50
mg/l N03.