Seiteninhalt
Ratsinformation
26.11.2004 - 17 Entwicklungsgebiet Michelbach Nor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzender, Stadtverordneter Becker
(SPD-Fraktion).
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Für die Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Michelbach Nord übernimmt die Stadt Marburg gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO für die Hessische Landgesellschaft (HLG) als Treuhänderin der Maßnahme eine zeitlich befristete Ausfallbürgschaft in Höhe von 7.000.000 für alle Ansprüche, die Kreditinstituten und Sparkassen aus der Gewährung von Krediten gegen die HLG und ihren jeweiligen Inhaber zustehen oder noch zustehen werden.
Die Bürgschaft ist auf die Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme beschränkt und auf deren Laufzeit befristet.
Gläubiger und Kreditkonditionen
werden von der HLG in Abstimmung mit der Stadt je nach Notwendigkeit und
Marktlage mit den Kreditinstituten vereinbart. Die Möglichkeit von
Sondertilgungen ist vorzusehen.
Auf die grundbuchrechtliche
Sicherung der Bürgschaft wird verzichtet, da die HLG für die Stadt
treuhänderisch tätig ist.