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Ratsinformation
26.11.2004 - 4.16 Kleine Anfrage dem Stadtverordneten Jürgen Mark...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gibt es immer noch Schulhöfe oder sonstige von der Stadt unterhaltene Spiel- oder Freizeitanlagen in Marburg, die außerhalb der Schulzeiten von Kindern und Jugendlichen nicht genutzt werden dürfen?
Der Stadtverordnete
Markus ist zur Zeit noch nicht anwesend. Folglich wird die kleine Anfrage
schriftlich mit dem Protokoll beantwortet.
Stellungnahme:
Nein
!
Alle
Spiel- und Freizeitanlagen der Stadt Marburg sowie die Schulpausenhöfe können
von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Individuelle Regelungen bestehen
für die Nutzung von Kinderspielplätzen in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes
(Hinweis auf Einhaltung der Mittagsruhe und Spieldauer bis zum Einbruch der
Dunkelheit) sowie der Bolzplatzspielbetrieb bis max. 23.00 Uhr.
Die
Pausenhöfe stehen nach Ende des regulären Schulunterrichtes grundsätzlich in
den Sommermonaten wochentags bis 20.oo Uhr und in den Wintermonaten bis 19.oo
Uhr für Spielzwecke zur Verfügung.
Die
durch den FD Sport betreuten Freizeitanlagen stehen ebenfalls zur
Verfügung, lediglich die Nutzung der Sportplätze wird fest vergeben.
Zuständiger
Dezernent: Bürgermeister Vaupel