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Ratsinformation
22.07.2005 - 4.24 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.24
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.07.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gibt es in der Stadtverwaltung eine/n Ansprechpartner/in
für das Bundesamt für die Migration und Flüchtlinge? Liegen dem Magistrat
bereits Erfahrungen über die Integrationskurse, dem Kernstück des neuen
Zuwanderungsgesetzes vor?
Es antwortet der Oberbürgermeister:
Eine
Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befindet sich
im Meisenbornweg 11, 35398 Gießen. Die Abteilung 3 des BAMF ist für die
Durchführung der Integrationskurse in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden
und weiteren Trägern zuständig.
Der
Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs zur Erlangung
ausreichender Sprachkenntnisse mit einer Höchstförderungsdauer von 600
Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs (30 Stunden) zur Vermittlung von
Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.
Im
Landkreis Marburg-Biedenkopf bieten 10 Träger Integrationskurse an, davon
befinden sich sechs Träger in der Kernstadt Marburg.
Im
Aufenthaltsgesetz, einem Teil des Zuwanderungsgesetzes, ist im § 44 die
Berechtigung zur Teilnahme und in § 44 a die Verpflichtung zur Teilnahme an
einem Integrationskurs geregelt. Ansprechpartner/innen sind die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Im Einzelfall wird
geprüft und entschieden, ob ein Anspruch auf eine Teilnahme an einem Integrationskurs
besteht oder eine Verpflichtung zur Teilnahme ausgesprochen wird.
Die
betreffende Person wird von der Ausländerbehörde umfassend beraten und erhält
eine entsprechende Bescheinigung (Teilnahmeberechtigung /
Teilnahmeverpflichtung), ein Merkblatt sowie die Liste der Kursträger in
unserem Landkreis.
Seit
Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 01.01.2005 wurden in Marburg 19
Personen als teilnahmeberechtigt festgestellt und zum Integrationskurs
verpflichtet.
Sechs
Personen, die keinen Teilnahmeanspruch mehr besitzen, erhielten auf eigenen
Wunsch eine Bescheinigung zur Teilnahme im Rahmen verfügbarer Kursplätze.
Ergänzende
Stellungnahme der VHS:
Die
vhs Marburg gehört zu den Einrichtungen, die vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) als Kursträger zugelassen worden sind.
Anträge
auf Zulassung zu den Integrationskursen nach §§ 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz
(Zulassungsverfahren für Ausländer ohne gesetzlichen Teilnahmeanspruch
[Bestandsausländer und EU-Bürger] ) können über die vhs gestellt werden.
Im vhs-Sommersemester 2005 nahmen 45 Personen an Sprachkursen im Rahmen der Integrationskursverordnung teil.
Im
Rahmen einer Zusatzfrage bittet der Stadtverordnete Köster (PDS/ML) um folgende
Angaben:
- Wie
viele Asylbewerber wurden im Jahr 2004 im Kreisgebiet anerkannt?
- Wie
viele davon leben in der Universitätsstadt Marburg?
Der
Oberbürgermeister sagt zu, die Angaben nachzureichen.
Um
18.15 Uhr hat wieder Stadtverordnetenvorsteher Löwer für die Fraktion die
Sitzungsleitung übernommen.