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Ratsinformation
14.06.2005 - 7 Bauleitplanung in den Außenstadtteile...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 14.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Es wird
von mehrere Stadtverordneten angesprochen, dass die in der Prioritätenliste
genannten Flächen auch Flächen beinhalte, die ungeeignet seien.
Es wird
deshalb vorgeschlagen, diese Flächen zu streichen oder aber die Vorlage
dahingehend zu ergänzen, dass im Textteil aufgenommen wird, dass die als
ungeeignet bewerteten Flächen nur zu Dokumentationszwecken aufgenommen seien
aber nicht realisiert würden.
In Abänderung der Tischvorlage von Bündnis 90/Die Grünen und SPD wird folgender Beschlussvorschlag eingebracht:
Die in der Vorlage geprüften und aus verschiedenen Gesichtspunkten heraus von der Verwaltung als ungeeignet verworfenen Flächen stehen zur Baulandentwicklung ausdrücklich nicht zur Verfügung. Ihre Erwähnung in der Vorlage hat lediglich dokumentarischen Charakter und soll als nachvollziehbare Argumentationsgrundlage für eine Nicht-Ausweisung als Bauland dienen.
Es handelt sich hierbei im Einzelnen um folgende Flächen:
Ginseldorf:
1.
Süd
2.
Berghecke
3.
Nördlicher
Bereich von 4 Ost
Moischt:
1.
Mähracker
Cyriaxweimar:
1.
Südliche Kreisstraße
Haddamshausen:
1.
Weinküppel
Hermershausen:
1.
Nordost
2.
Ost
3.
Wehrshausen:
1.
Elnhäusergrund
2.
Kühlergrund
Dagobertshausen:
1.
Nord
Dilschhausen:
1.
Flur
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