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ALLRIS - Auszug

22.09.2006 - 16.13 Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und SPD be...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag ist im Umweltausschuss beraten worden. Es berichtet die Vorsitzende, Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen).

 

Der Antrag ist im Umweltausschuss wie folgt abgeändert worden:

 

Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich einen Fahrgastbeirat einzurichten, der den Lokalen Nahverkehrsgesellschaften der Stadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf in allen Fragen des Öffentlichen Personennahverkehrs beratend zur Seite steht.

 

 

Bildung und Zusammensetzung

 

Der Fahrgastbeirat soll sich aus ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern der Region zusammensetzen,  die eine bestimmte Bevölkerungsgruppe vertreten.

Die Personenzahl sollte sich auf ca. 20 beschränken und wie folgt zusammensetzen:

           

            Schüler / Studierende

- 1 Schülervertreter/-in aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf;

- 1 Schülervertreter/-in aus der Stadt Marburg;

- 1 Studierendenvertreter /-in aus der Stadt (ASTA);

Nutzer/-innen

- 5 Landkreis Marburg-Biedenkopf (pro Linienbündel eine Person);

- 4 Stadt Marburg; (weiblich/männlich paritätisch)

- 1 Vertreter/in der AG Verkehr der Lokalen Agenda 21 Marburg

- 1 Frauen-Gleichstellungsbeauftragte, entweder aus der Stadt oder aus dem

   Landkreis

Fahrgastverbände jeweils gemeinsam aus Stadt und Landkreis

- 1 Vertreter /-in VCD

- 1 Vertreter /-in PRO BAHN oder PRO BAHN und BUS

            Behinderten / Senioren

- 1  Behindertenvertreter /-in aus Stadt + Landkreis

- 1 Vertreter /-in Seniorenbeirat Stadt

- 1 Vertreter /-in Seniorenbeirat Landkreis

 

Das Vorschlagsrecht für die Vertreter im Fahrgastbeirat liegt bei der Stadt Marburg, den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie bei den Fahrgastverbänden.

 

Die Lokalen Nahverkehrsgesellschaften der Stadt Marburg und des Landkreises Marburg-Biedenkopf entscheiden einvernehmlich über die Vertreter im Fahrgastbeirat.

 

Ohne Stimmrecht sollen als weitere ständige Vertreter an den Sitzungen des Fahrgastbeirates teilnehmen:

- 1 Vertreter /-in der Stadt Marburg (Ausschuss Umwelt, Energie und Verkehr)

- 1 Vertreter /-in des RNV;

- 1 Vertreter /-in LNG Stadt Marburg;

- 1 Mitarbeiter /-in Geschäftsstelle RNV;

 

Aufgaben

Zu den Aufgaben gehören, neben eigenen Verbesserungsvorschlägen, Anregungen und Beschwerden aufzunehmen und an die zuständige Lokale Nahverkehrsgesellschaft weiterzuleiten. Bei bestimmten Anliegen können die Lokalen Nahverkehrsgesellschaften den Fahrgastbeirat anhören und um Stellungnahme bitten. Der Fahrgastbeirat soll als beratendes Organ ein Bindeglied zwischen den Fahrgästen, den Verkehrsunternehmen und den Lokalen Nahverkehrsgesellschaften sein.

 

Sprecher/in

Der Fahrgastbeirat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher/in und zwei Stellvertreter/innen sowie eine/n Schriftführer/in.

 

Sitzungen und Kostenerstattung

Sitzungen des Fahrgastbeirates sollten mind. zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Fahrgastbeirat gibt sich eine eigene Geschäftsordnung.

Für Einladungen, Portokosten und evtl. Raumanmietungen wird ein gemeinsames Budget zur Verfügung gestellt. Zu allen Sitzungen werden vom Fahrgastbeirat Niederschriften angefertigt und den Lokalen Nahverkehrsgesellschaften übersandt.

Den Sitzungsteilnehmern werden Fahrtkosten nach den Vorschriften des Hessischen Reisekostengesetzes erstattet.“

 

In dieser Fassung empfiehlt der Umweltausschuss der Stadtverordntenversammlung die Zustimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linken, FDP und MBL und bei Enthaltung der CDU und einer Enthaltung aus der MBL-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in der geänderten Fassung angenommen.

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