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Ratsinformation
22.09.2006 - 16.13 Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und SPD be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.09.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Antrag ist im Umweltausschuss beraten worden. Es berichtet die Vorsitzende,
Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen).
Der
Antrag ist im Umweltausschuss wie folgt abgeändert worden:
Der
Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich einen Fahrgastbeirat
einzurichten, der den Lokalen Nahverkehrsgesellschaften der Stadt Marburg und
des Landkreises Marburg-Biedenkopf in allen Fragen des Öffentlichen
Personennahverkehrs beratend zur Seite steht.
Bildung und Zusammensetzung
Der
Fahrgastbeirat soll sich aus ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern der
Region zusammensetzen, die eine
bestimmte Bevölkerungsgruppe vertreten.
Die
Personenzahl sollte sich auf ca. 20 beschränken und wie folgt zusammensetzen:
Schüler
/ Studierende
-
1 Schülervertreter/-in aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf;
-
1 Schülervertreter/-in aus der Stadt Marburg;
- 1 Studierendenvertreter /-in aus der Stadt (ASTA);
Nutzer/-innen
-
5 Landkreis Marburg-Biedenkopf (pro Linienbündel eine Person);
-
4 Stadt Marburg; (weiblich/männlich paritätisch)
-
1 Vertreter/in der AG Verkehr der Lokalen Agenda 21 Marburg
-
1 Frauen-Gleichstellungsbeauftragte, entweder aus der Stadt oder aus dem
Landkreis
Fahrgastverbände
jeweils gemeinsam aus Stadt und Landkreis
-
1 Vertreter /-in VCD
-
1 Vertreter /-in PRO BAHN oder PRO BAHN und BUS
Behinderten
/ Senioren
-
1 Behindertenvertreter /-in aus
Stadt + Landkreis
-
1 Vertreter /-in Seniorenbeirat Stadt
-
1 Vertreter /-in Seniorenbeirat Landkreis
Das
Vorschlagsrecht für die Vertreter im Fahrgastbeirat liegt bei der Stadt
Marburg, den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie bei den
Fahrgastverbänden.
Die
Lokalen Nahverkehrsgesellschaften der Stadt Marburg und des Landkreises
Marburg-Biedenkopf entscheiden einvernehmlich über die Vertreter im
Fahrgastbeirat.
Ohne
Stimmrecht sollen als weitere ständige Vertreter an den Sitzungen des
Fahrgastbeirates teilnehmen:
-
1 Vertreter /-in der Stadt Marburg (Ausschuss Umwelt, Energie und Verkehr)
-
1 Vertreter /-in des RNV;
-
1 Vertreter /-in LNG Stadt Marburg;
-
1 Mitarbeiter /-in Geschäftsstelle RNV;
Aufgaben
Zu
den Aufgaben gehören, neben eigenen Verbesserungsvorschlägen, Anregungen und
Beschwerden aufzunehmen und an die zuständige Lokale Nahverkehrsgesellschaft
weiterzuleiten. Bei bestimmten Anliegen können die Lokalen
Nahverkehrsgesellschaften den Fahrgastbeirat anhören und um Stellungnahme
bitten. Der Fahrgastbeirat soll als beratendes Organ ein Bindeglied zwischen
den Fahrgästen, den Verkehrsunternehmen und den Lokalen
Nahverkehrsgesellschaften sein.
Sprecher/in
Der
Fahrgastbeirat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher/in und zwei
Stellvertreter/innen sowie eine/n Schriftführer/in.
Sitzungen und Kostenerstattung
Sitzungen
des Fahrgastbeirates sollten mind. zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Fahrgastbeirat
gibt sich eine eigene Geschäftsordnung.
Für
Einladungen, Portokosten und evtl. Raumanmietungen wird ein gemeinsames Budget
zur Verfügung gestellt. Zu allen Sitzungen werden vom Fahrgastbeirat
Niederschriften angefertigt und den Lokalen Nahverkehrsgesellschaften
übersandt.
Den
Sitzungsteilnehmern werden Fahrtkosten nach den Vorschriften des Hessischen
Reisekostengesetzes erstattet.“
In
dieser Fassung empfiehlt der Umweltausschuss der Stadtverordntenversammlung die
Zustimmung.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die
Grünen, Marburger Linken, FDP und MBL und bei Enthaltung der CDU und einer
Enthaltung aus der MBL-Fraktion folgenden Beschluss:
Der
Antrag wird in der geänderten Fassung angenommen.