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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.12.2021 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 11 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2021

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Welche Strategie verfolgt der Magistrat kurz- und mittelfristig zum Herstellen einer flächendeckenden Versorgung mit AED-Defibrillatoren in Marburg und insbesondere den Stadtteilen unter Berücksichtigung öffentlicher Gebäude (Schulen, Kindergärten, Mehrzweckhallen usw.)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadtverwaltung Marburg hat in Kooperation mit der Universität und dem Universitätsklinikum seit 2006 unter dem Stichwort „Marburger Präventionsallianz“ im Stadtgebiet 49 Defibrillatoren verteilt aufgestellt oder Geschäftsinhaber*innen zur frei zugänglichen Aufstellung übergeben. Dabei handelt es sich um sogenannte „Laien-Defibrillatoren (AED)“, die von allen Personen auch ohne Ausbildung zum Ersthelfenden oder ähnlichem bedient werden können. Eine gesetzliche Verpflichtung Laien-Defibrillatoren flächendeckend zu installieren, gibt es nicht.

 

Neben den 49 Defibrillatoren aus dem Projekt sind in den letzten Jahren über die Björn-Steiger-Stiftung oder auf Privatinitiative weitere Defibrillatoren-Standorte realisiert worden, andere sind in Abstimmung mit der Stadtverwaltung vorgesehen, die vor allem die Bereiche mit hohen Besuchendenzahlen im Stadtgebiet abdecken sollen. Auch zukünftig werden weitere Standortvorschläge von der Björn-Steiger-Stiftung aufgenommen und geprüft, um die Abdeckung mit Laien-Defibrillatoren weiter zu verdichten (www.steiger-stiftung.de). Vor diesem Hintergrund liegen der Stadtverwaltung keine abschließenden oder auf Vollständigkeit bestehenden Übersichten über Laien-Defibrillatoren im Stadtgebiet vor.

 

In Abstimmung mit der Björn-Steiger-Stiftung befinden sich die folgenden Standorte in der Planung bzw. der sukzessiven Umsetzung:

 

Bürgerhaus Wehrda

Freiherr-vom-Stein-Str. 1

35041

Marburg

Bürgerhaus Allnatal

Cyriaxstr. 1b

35043

Marburg

Ginseldorf Bürgerhaus

Rinnweg 7

35043

Ginseldorf

Schröck

Schröcker Straße 29

35043

Marburg

Dilschhausen

Feuerwehrhaus/Dorfgemeinschaftshaus

35041

Marburg

Moischt Bürgerhaus

Eulenkopfstr. 55

35043

Marburg

Unterer Richtsberg

Einkaufszentrum Friedrich-Ebert-Straße

35041

Marburg

Elnhausen

St.-Florian-Str. 5

35041

Elnhausen

 

Die nachstehende Tabelle enthält die der Stadtverwaltung bekannten Defibrillatoren-Standorte im Stadtgebiet, die überwiegend auf Initiative der „Herz-Allianz“ realisiert wurden und für die überwiegend die Stadtverwaltung zum Beispiel derzeit auch den Batterientausch oder Unterweisungen im Bedienen des AED durchführt. Aber auch hier kann keine Vollständigkeit der Angaben garantiert werden, da die Vollständigkeit davon abhängig ist, dass die Standorte gemeldet werden.

 

Diese Standorte sind auch über mobile Endgeräte unter www.definow.de, www.defikataster.de oder www.steiger-stiftung.de abrufbar.

 

www.defikataster.de www.steiger.stiftung.de www.definow.de

Standort

Adresse:

PLZ

Ort

Gebäude der Stadtverwaltung:

Stadtbüro

Frauenbergstraße 35

35037

Marburg

Erwin-Piscator-Haus

Biegenstraße 15

35037

Marburg

Rathaus

Markt 1

35037

Marburg

Betriebsärztin der Stadt Marburg

Erlenring 11

35037

Marburg

Stadtbücherei

Ketzerbach 1

35037

Marburg

Sozial- und Jugendamt

Friedrichstr. 36

35037

Marburg

BIP Beratungszentrum

Am Grün 16

35037

Marburg

Bauamt

Barfüßerstr. 11

35037

Marburg

Aquamar

Trojedamm

35037

Marburg

Hallenbad Wehrda

Zur Wann

35041

Marburg

Volkshochschule der Stadt Marburg

Deutschhausstraße

35037

Marburg

Betriebshof des DBM

Am Krekel 17

35037

Marburg

Sporthalle Kaufmännische Schulen (Georg-Gaßmann-Stadion)

Leopold-Lucas-Straße

35037

Marburg

 

 

 

 

Schulen:

 

 

 

Sophie von Brabant-Schule Standort Willy-Mock-Straße (Theodor-Heuss-Schule)

Willy-Mock-Straße 43

35037

Marburg

Adolf-Reichwein-Schule

Weintrautstraße 33

35037

Marburg

Martin-Luther-Schule

Savignystraße 2

35037

Marburg

 

 

 

 

Feuerwehren (in der Regel auf Feuerwehrfahrzeugen):

Feuerwehr Cappel

Umgehungsstraße 15

35043

Marburg

Feuerwehr Marbach

Brunnenstraße 28

35041

Marburg

Feuerwehr Wehrda

Lärchenweg 32

35041

Marburg

Feuerwehr Atemschutzstrecke

Erlenring 11

35037

Marburg

Feuerwehr Ketzerbach

Wilhelm-Roser-Straße 7

35037

Marburg

Feuerwehr Ockershausen

Am Herrenfeld 16

35039

Marburg

Feuerwehr Moischt, Dorfgemein-schaftshaus

 

35043

Marburg

 

 

 

 

Außenstandorte:

Lutherischer Kirchhof

Kugelgasse

35037

Marburg

Schloßpark, Terrasse Süd

Am Schloß

35037

Marburg

 

 

 

 

Weitere Standorte:

 

 

 

Gewobau

Pilgrimstein 17

35037

Marburg

Arbeit und Bildung e. V.

Krummbogen 3

35039

Marburg

DLRG Marburg

Bei der Hirsemühle 2

35037

Marburg

Hotel Stümpelstal, Michelbach

Stümpelstal 2

35041

Marburg

Behring-Nachfolge-Firmen

Marbach

35041

Marburg

Kaufhaus Ahrens

Universitätsstraße 4

35037

Marburg

Lahn-Apotheke

Wilhelmstraße 7

35037

Marburg

Philipps-Apotheke

Reitgasse 10

35037

Marburg

Siebert Augenoptik und Hörgeräteakustik

Bahnhofstraße 13

35037

Marburg

Rewe-Markt Am Richtsberg

Am Richtsberg 64

35039

Marburg

Cineplex

Gerhard-Jahn-Platz 7

35037

Marburg

Hessisches Immobilienmanagment

Robert-Koch-Str. 15-17

35037

Marburg

Amts- und Landgericht

Universitätsstraße 48

35037

Marburg

Finanzamt Marburg-Biedenkopf Verwaltungsstelle Marburg

Robert-Koch-Straße 7

35037

Marburg

Team für häusliche Alten- und Krankenpflege

Auf dem Flur 39

 

Rauschenberg

Herzsportgruppe Ebsdorfergrund

Turnhalle Heskem

 

 

VFL-Herzsportgruppe Fr. Dr. Damm Friedrich-Ebert-Schule

Uferstraße

35037

Marburg

Landratsamt

Im Lichtenholz 60

35037

Marburg

Kreis-Jobcenter

Raiffeisenstraße 6

35043

Marburg

Fachbereich Gesundheit Kreisverwaltung MR-Bied.

Schwanallee 23

35037

Marburg

Kardiologische Ambulanz, Lahnberge

Baldingerstrasse

35043

Marburg

Praxis Dr. Leußner

Haspelstraße 29

35037

Marburg

Vita-Fit

Am Krekel 49

35037

Marburg

Tennisverein Wehrda

Auf der Beute 43

35041

Marburg

Golf-Club Marburg

 

 

Cölbe-Bernsdorf

Sporthalle des TSV Cappel

August-Bebel-Platz 2

35039

Marburg

Neue Moschee

St. Jost

35037

Marburg

Freie evangelische Gemeinde Marburg

Cappeler Straße 39

35039

Marburg

 

Die folgende Kartenübersicht (Abbildung 1) enthält eine Kopie eines Teils der Übersicht über Defibrillatoren-Standorte im Kernstadtbereich aus der Darstellung der Björn-Steiger-Stiftung und vermittelt einen ersten Eindruck über die Dichte der Laien-Defis (AED) im Stadtgebiet.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2021

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Laut Beschluss des Marburger Stadtparlamentes sind besonders im Kulturbereich Männer und Frauen gleichwertig zu behandeln. Dafür stimmten die Gleichstellungskommission und viele fortschrittliche Stadtverordnete. So stellt sich die Frage: Warum für den "Marburger Kabarettherbst 2021" elf Männer und nur drei Frauen engagiert wurden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 41 - Kultur

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Veranstaltungsreihe „Marburger Kabarettherbst“ wird nicht von der Universitätsstadt Marburg, sondern vom Kulturzentrum KFZ durchgeführt. Insofern unterliegt die Programmplanung vollständig in der Verantwortung des Kulturträgers und damit der Trägerautonomie. Der Magistrat legt größten Wert darauf, die in Art 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerten Freiheit der Kunst uneingeschränkt zu gewährleisten. Daher nimmt er auch keinerlei Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung kultureller Angebote der geförderten Träger*innen.

 

Gleichwohl ist dem Fachdienst Kultur die Umsetzung der Maßnahme „Gender Budgeting- Haushalt Fair-teilen“ sehr wichtig. Das bedeutet allerdings nicht, dass pauschal dieselben Summen für Männer und Frauen auszugeben sind, sondern dass vorhandene Ressourcen – Zeit, Geld, Ausstattung – so einzusetzen sind, dass sie

 

  • den Bedürfnissen der jeweiligen Bevölkerungsgruppen möglichst genau entsprechen;
  • die Gleichstellung der Geschlechter wirksam fördern;
  • und soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern nachprüfbar verringern.

 

Vor diesem Hintergrund hat der FD Kultur das KFZ um Stellungnahme gebeten. Das KFZ hat wie folgt geantwortet:

 

„Wir erfassen statistisch das Geschlechterverhältnis der bei uns auftretenden Künstler*innen. Dass im Kabarettherbst nur 3 Frauen und 11 Männer auftreten, stimmt auch uns unglücklich und beschäftigt die Kabarett AG und auch die Programmplanung, in der übrigens mehr weibliche als männliche Booker*innen arbeiten, schon länger. In diesem Jahr kam es zu einigen pandemiebedingten Veranstaltungsverschiebungen, die vor allem männliche Künstler betraf, während Veranstaltungen mit weiblichen Künstlerinnen ins kommende Jahr verschoben oder abgesagt werden mussten.

 

Ein großes Problem ist für uns die Verfügbarkeit von Künstlerinnen. Wir haben eine Vielzahl weiblicher Künstlerinnen angefragt, ohne dass eine Veranstaltung zustande kam und uns natürlich gefragt, wie es dazu kommen kann, dass in unserem Programm mehr männliche als weibliche Künstler*innen auftreten, obwohl wir eine Gleichstellung anstreben. Wir waren daher Miteinladende für das Austauschtreffen mit Marburger Kulturakteur*innen zum Projekt der Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbetrieb, das das Gleichberechtigungsreferat gemeinsam mit dem Fachdienst Kultur initiiert hat. Parallel stecken wir in den Planungen für Veranstaltungen im Bereich Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsreihe, in der wir uns an den 17 SDGs orientieren, zu denen die Gleichstellung der Geschlechter zählt.

 

In der Debatte muss es aus unserer Sicht vor allem darum gehen, zu ermitteln, welche Weichen, auch politisch, ebenso wie schulisch etc. gestellt werden müssen, um Gleichstellung zu ermöglichen. Es reicht nicht aus, wenn die Booker*innen versuchen, die statistische Gleichstellung im Programm zu erreichen, wenn die Chancen für Frauen gesellschaftlich geringer sind, überhaupt als erfolgreiche Kabarettistin auf Tour zu gehen oder weniger Frauen als Männer überhaupt die Möglichkeit bekommen, als Kabarettist*in arbeiten zu können.

 

Unsere Bemühungen fließen also gerade in Projekte, die die Ungleichstellung sichtbar machen und in den Fokus rücken, mit dem Ziel, langfristig und an der Wurzel etwas zu erreichen. Jede*r, die*der Lust auf Projekte zur Gleichstellung von Menschen hat, Ideen mitbringt oder sich mit uns austauschen möchte, trifft bei uns auf offene Türen und wir freuen uns sehr, wenn das Thema ist der Stadtpolitik diskutiert wird und wir gemeinsam etwas bewegen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2021

 

Fragesteller*in:

Matthias Simon

Fraktion / Partei:

SPD

 

Ist es möglich, dass in Zukunft, falls es noch nicht geschieht, alle Blumengeschenke im Rahmen von Gratulationen und Jubiläen vom Magistrat der Stadt Marburg klimaneutral sind und möglichst aus regionaler und/oder Bio-Erzeugung stammen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Organisation

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadtgärtnerei des DBM ist bestrebt, Sträuße und Gestecke so umwelt- und klimafreundlich wie möglich herzustellen. Zellophanfolien als Geschenkverpackung werden beim DBM daher nicht verwendet.

 

Die ganzjährige klimafreundliche und möglichst aus regionaler/biologischer Erzeugung stammende Verarbeitung von Schnittblumen für Ehrenpräsente der Stadt stellt sich nicht unproblematisch dar. Es wird aber schon jetzt versucht, dem so weit als möglich zu entsprechen.

 

In den Sommermonaten wird auf Freilandrosen aus der Wetterau sowie die eigene kleine Anpflanzung von Schnittblumen zurückgegriffen. Ergänzende Zukäufe nach Bedarf erfolgen über den Großmarkt, soweit die Losgrößen/Abnahmemengen sowie das Angebot dies zulassen.

 

Schnitt- und Fairtrade-Blumen in Deutschland werden ganzjährig nach Auskunft durch den Großhandel zum allergrößten Teil importiert, so dass der Anfrage entsprechend unter den Gesichtspunkten der Klimaneutralität und der regionalen/biologischen Erzeugung gegenwärtig über eine Ausweitung des Eigenanbaus nachgedacht wird.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2021

 

Fragesteller*in:

Matthias Simon

Fraktion / Partei:

SPD

 

Am Westhang des Hasenkopfes, in der Fortführung der Straße „Zum Runden Baum“- im Übergang zur „Cyriaxstraße“ befindet sich mindestens ein Gartengrundstück mit zahlreichen Schrottfahrzeugen, die dank ihrer Betriebsstoffe offenkundig die Umwelt gefährden. Ist diese Nutzung dem Magistrat bekannt und wer kümmert sich um die kurzfristige Beseitigung dieser Umweltgefährdungen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Gartengrundstück ist im Privatbesitz und die Eigentümerin ist für den Zustand des Grundstücks verantwortlich. Lediglich bei einer konkreten Gefahr kann die Ordnungsbehörde Anordnungen treffen.

Bei einem Ortstermin mit mehreren Fachbehörden wurde festgestellt, dass keine gefährlichen Stoffe austreten und in den Boden gelangen. Es liegt keine Umweltgefährdung vor.

 

Der BMW, der Anhänger mit Boot sowie abgelagerte Altreifen stehen/liegen auf öffentlicher Fläche. Dem Halter des BMWs wurde eine kurze Frist gesetzt, das Fahrzeug zu beseitigen. Wird die Frist nicht eingehalten, wird das Fahrzeug von der Ordnungsbehörde abgeschleppt werden. Die kurzfristige Beseitigung des Anhängers mit Boot sowie der Altreifen wurde zugesagt. Ob den Anordnungen Folge geleitstet wird, überprüft die Ordnungsbehörde.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2021

 

Fragesteller*in:

Lisa Deißler

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Wie hoch ist die Impfquote in der Stadt Marburg? Falls eine Aufschlüsselung der Zahlen des Landkreises möglich ist, bitte aufgeschlüsselt nach Altersgruppen darstellen.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Gesundheitsamt teilt mit, dass die Impfquote für einzelne Kommunen und Altersgruppen nicht vorliegt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2021

 

 

Fragesteller*in:

Lisa Deißler

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Wie viele Impfstellen und Teststellen stehen in der Stadt aktuell zur Verfügung und wie viele können zeitnah eröffnet werden oder sind in Planung?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Aktuell (Datum 15.12.2021) gibt es in Marburg nach der Auflistung des Gesundheitsamtes im Internet (https://gis.marburg-biedenkopf.de/tabelle/FB53_GSA_Corona_Schnellteststellen) 15 Teststellen. Der Impfpunkt des Gesundheitsamts befindet sich im Foyer der Sporthalle der Kaufmännischen Schulen. Eine Liste der impfenden Ärzte kann weder die kassenärztliche Vereinigung noch das Gesundheitsamt zur Verfügung stellen.

Wie viele weitere Impf- und Teststellen sich noch in Planung befinden, ist nicht bekannt

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2021

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Weshalb ist der Weg an der Lahn zwischen Wolfgang-Abendroth-Brücke und Weidenhäuser Brücke auf der westlichen Seite unbeleuchtet, obwohl er abends von vielen Menschen zu Fuß oder auf dem Fahrrad passiert wird und insbesondere nach der Sanierung der Weidenhäuser Brücke an Attraktivität gewonnen hat? Mit welchen Kosten würde der Magistrat rechnen, um diese "Beleuchtungslücke" zu schließen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Rad- und Fußweg wurde bislang nicht beleuchtet, da in unmittelbarer Nähe Teilstrecken mit Beleuchtung vorhanden sind: auf der Ostseite Hermann-Cohen-Weg und auf der Westseite der Gerhard-Jahn-Platz / Uferstraße. Zudem befindet sich der Weg im Hochwasserbereich. Die Kosten für die Beleuchtung mit besonderen Aufwendungen für Maßnahmen zum Hochwasserschutz betragen für die gewünschte Strecke ca. 80.000 € (brutto).

 

Der besagte Rad- und Fußweg liegt zum Teil im „Landschaftsschutzgebiet der Stadt Marburg“. Bei Bauvorhaben ist gemäß Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz das Einvernehmen der zuständigen Naturschutzbehörde einzuholen. Die Untere Naturschutzbehörde teilte hierzu am 01.12.2021 folgendes mit:

 

“Durch die Beleuchtung werden besonders geschützte Arten, wie zum Beispiel Vögel in ihrer nächtlichen Ruhephase gestört. Dies ist gemäß § 39 und § 44 BNatSchG verboten.

 

Ein Großteil aller Insekten ist nachtaktiv. Künstliche Lichtquellen führen dazu, dass die Tiere angelockt werden und durch Verbrennen, Verhungern, Erschöpfung oder als leichte Beute sterben. Dieser „Staubsaugereffekt“ kann sich nicht nur auf einzelne Individuen, sondern auf

gesamte Population auswirken. Gerade in Gewässernähe ist die Insektendichte sehr hoch, da hier Insekten von dem Larvenstadium im Gewässer in ein adultes Stadium an Land wechseln.

 

Weiterhin wirkt sich die Beleuchtung auf Fledermäuse, die über der Lahn jagen, negativ aus. Zum einen werden diese besonders geschützten Tiere (§ 44 BNatSchG) durch das Licht direkt in ihrem Verhalten beeinflusst (je nach Anziehung oder Meidungsverhalten). Im Bereich von Wochenstuben und Winterquartieren kann es zu Änderungen im Flugverhalten (z.B.: kein Ausfliegen trotz Hunger) kommen, die Todesfolgen haben. Indirekt werden die Fledermäuse durch die Sogwirkung auf Insekten in ihrem Nahrungsangebot beeinträchtigt.

 

Ebenso beeinträchtigen künstliche Lichtquellen den Rhythmus der Pflanzen. Dies ist am vermehrten Laubaustrieb im Winter von Bäumen an Lampen zu erkennen.

 

Aquatische Ökosysteme, wie Fließgewässer sind besonders empfindlich gegenüber Lichtanlagen. Hier ist unter anderem die Lichtstreuung und somit der Wirkraum größer.

 

Wir weisen darauf hin, dass im Bundesnaturschutzgesetz der Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen (§41a) dieses Jahr gesetzlich verankert wurde. Diese neue Änderung tritt voraussichtlich ab März 2022 in Kraft.”

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2021

 

Fragesteller*in:

Jelena Noe

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Welche konkreten mittelfristigen Maßnahmen plant die Stadt Marburg zur Verbesserung der sportlichen Anlagen des TSV 03/30 Michelbach?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 42 - Sport

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Momentan wird im Rahmen der Sportentwicklungsplanung der Bau einer Sporthalle ebenso geprüft wie ein Vereinsheim am Kunstrasenplatz.

Zudem gibt es Gespräche über die Umstellung auf eine LED-Beleuchtung des Kunstrasenplatzes in 2022.

 

Ein weiteres Projekt ist die Erweiterung der Beachvolleyballanlage um einen zweiten Platz.

 

Über diese Punkte hinaus sind dem Magistrat keine Forderungen oder Wünsche des Vereins bekannt. Es ist zudem unklar, welche Anlagen mit der Anfrage gemeint sein sollen, da die Anlagen in Michelbach überwiegend städtisch und keine Anlagen des TSV Michelbach sind. Der TSV Michelbach ist außerhalb des Schwimmens der Verein mit der höchsten städtischen Förderung pro Mitglied (Zahlen aus 2017), wenn man Zuschüsse, Pflegekosten, Erhaltung und Hallennutzungen addiert.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2021

 

 

Fragesteller*in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Wer ist für die Reinigung des Bereichs Biegeneck/Bushaltestelle Rudolphsplatz zuständig?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Straßenreinigung erfolgt im Rahmen der öffentlichen Reinigung des Dienstleistungsbetriebes Marburg (DBM). Für die Gehwegreinigung sind die Anlieger*innen gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Marburg zuständig. Ausnahmen bei der Anlieger*innen-Reinigung gibt es bei den Bushaltestellen und dem Treppenaufgang „Mühltreppe“.

 

Beide Treppenaufgänge der „Mühltreppe“ vom Pilgrimstein bis oberhalb der Dominikanerpforte unterliegen der öffentlichen Straßenreinigung durch den DBM.

 

Alle Bushaltestellen am Rudolphsplatz werden vom DBM gereinigt. Die Reinigung erfolgt täglich an 7 Tagen in der Woche jeweils vormittags zwischen 07:00 und 09:00 Uhr. Zusätzlich erfolgt eine Nachmittagsreinigung durch die Praxis-GmbH in den Sommermonaten von montags bis freitags und in den Wintermonaten montags, mittwochs und freitags, nachmittags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr. Sofern Hinweise auf verstärkte Verschmutzung eingehen, erfolgen auch Zwischenreinigungen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2021

 

Fragesteller*in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

In welcher Form werden die Betreiber der Imbiss Läden rund um den Bereich Biegeneck/Bushaltestelle Rudolphsplatz an den Kosten der Reinigung beteiligt oder bringen sich bei der Reinigung ein?

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Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach der Straßenreinigungssatzung werden für die Bereiche, die der öffentlichen Straßenreinigung unterliegen (Reinigung durch DBM) die jeweiligen Anlieger*innen zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren veranlagt, auch an der Mühltreppe. Für Reinigung der Gehwege vor den jeweiligen Imbissläden ist grundsätzlich die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer zuständig. Die Eigentümerin oder der Eigentümer kann dies aber auch im Rahmen des Mietvertrages übertragen.

 

Die/Der Müllverursacher*in kann grundsätzlich in Anspruch genommen werden. Allerdings kann hier die Person, die den Müll weggeworfen hat, nicht ermittelt werden. Eine Kostenbeteiligung der gastronomischen Betriebe auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist nicht möglich.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2021

 

Fragesteller*in:

Dietmar Göttling

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

In einer kleine Anfrage vom September bezüglich der CO2 Emissionen antwortete der Magistrat, dass ihm die Daten für das Jahr 2019 erst Ende diesen Jahres vorliegen würden. Demnach müsste der Magistrat nun über die Zahlen verfügen:

Wie hoch waren die CO2-Emissionen 2019 und wann sieht sich der Magistrat in der Lage die CO2-Emissionen zeitnah zu ermitteln, damit im vierteljährlichen Turnus bei Nichteinhalten des Reduktionspfades nachgesteuert werden kann?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Daten werden teilweise vom RP Gießen für uns zusammengestellt und an uns übermittelt. Für 2019 ist dies jedoch noch nicht erfolgt, sodass die CO2-Bilanz noch nicht aktualisiert werden konnte. Die Bilanz zu veröffentlichen bevor alle Daten vorliegen ist nicht sinnvoll, weil es dann zu Verzerrungen kommt. Sobald alle Daten vorliegen, wird die Bilanz aktualisiert. Dabei sei darauf hingewiesen, dass mit den bekannten Verfahren keine Messung des Erfolgs der Umsetzung des Klimaaktionsplans in befriedigender Weise möglich ist.

 

Ergänzungsfrage: Vierteljährlicher Turnus?
Eine Verbesserung und Weiterentwicklung der Bilanzierung soll im Zuge der Etablierung der Klima-Governance-Struktur zeitnah angegangen werden. Dabei bedeutet eine realistische Darstellung einen erheblichen Aufwand. Bislang ist der Stadt Marburg trotz intensiver Recherche kein geeignetes Instrument für die Bilanzierung unserer Maßnahmen bekannt. Eine Aktualisierung der Daten im vierteljährlichen Turnus für alle Daten ist nicht realistisch und kann nur jährlich erfolgen.
 

Für einzelne Indikatoren, wie z.B. der PV-Ausbau, ist eine vierteljährliche Abfrage bei der Netzagentur realisierbar.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Nach Ablauf der für die Fragestunde vorgesehenen Zeit erklärt die Stadtverordnetenvorsteherin diese für beendet. Die kleinen Anfragen Nr. 12 bis 20 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

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