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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.01.2022 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 14 so wie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

 

Fragesteller*in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Für einen fußgänger- und fahrradfreundlicheren Umbau des Knoten K82/Am Kaufmarkt/Tom-Mutters-Str. waren unter der Nummer I661.008.5 im Jahr 2020 schon 15.000 Euro und im Jahr 2021 erneut 10.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 40.000 Euro vorgesehen. Passiert ist augenscheinlich nichts und für 2022 sind überhaupt keine Gelder mehr dafür im Haushalt eingestellt. Wie ist der Sachstand und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Bereits 2019 gab es ein Gespräch zwischen dem Werbekreis, dem Ortsbeirat, dem Fahrgastverband und den Fachdiensten 15, 33, 61, 66. um die Problematik zu erörtern. Die Optimierung des Knotenpunktes wurde dabei angeregt.

 

Für den Umbau des Knotenpunkts an der Cölber Straße/ Industriestraße/Am Kaufmarkt im Stadtteil Wehrda zur Verbesserung der Qualität des Verkehrsablaufs (insbesondere auch für den nichtmotorisierten Verkehr) wurde ein Büro beauftragt, die Variante eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) mit dem bestehenden Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage (LSA) zu untersuchen und vergleichend zu bewerten.

 

Als Ergebnis wurde vom Büro empfohlen, die Planung eines Kreisverkehrsplatzes nicht weiter zu verfolgen. Die Gründe lauten wie folgt:

 

-  Ein Kreisverkehrsplatz wäre zur maßgebenden Hauptverkehrszeit (nachmittags) bereits unter den erhobenen Belastungen ohne weitere Reserven ausgelastet.
 

-   Bei einem Kreisverkehrsplatz sind keine verkehrslenkenden Maßnahmen mehr möglich.

 

-  Eingriffe zugunsten des Linienbusverkehrs oder die Beschränkung einer Überlastung auf einzelne Zufahrten sind nur bei lichtsignalgeregelten Knotenpunkten möglich.

 

-  Die hohe Belastung der nordöstlichen Ausfahrt Richtung Cölbe mit mehr als 800 Fahrzeugen zur Nachmittagsspitzenstunde steht im Widerspruch zu einer sicheren Fußgängerführung. Einzelne Fußgänger könnten den Verkehrsfluss bereits zum Erliegen bringen.

 

-  Radverkehrsanlagen an den zuführenden Straßen könnten nur außerhalb des Kreisverkehrsplatzes angelegt werden. Radfahr- oder Angebotsstreifen müssten im Knotenpunktsbereich auf die allgemeinen Fahrstreifen geführt werden.

 

Im Oktober 2017 wurde das Steuergerät der Lichtsignalanlage Cölber Straße/Am Kaufmarkt erneuert und die Schaltung der Lichtsignalanlage optimiert.

Zudem wurde die Signalisierung der beiden Rechtsabbieger aus Richtung Cölber Straße geändert. Statt der üblichen 3-feldigen Signale „Rot-Gelb-Grün“ wurden 2-feldige Signale „Rot-Gelb“ installiert. Diese 2-feldigen Signale sperren den Rechtsabbiegerverkehr nur, wenn Fußgänger*innen zwischen dem Gehweg und der Dreiecksinsel queren. In der übrigen Zeit ist ein Abbiegen unter Beachtung der beiden vorhandenen Vz. 205 „Vorfahrt gewähren“ möglich.

 

Im vergangenen Jahr wurde die LED-Umrüstung der Lichtsignalanlage beauftragt. Die Arbeiten werden in den nächsten Wochen ausgeführt.

 

Da es aktuell noch kein Konzept gibt, wie die Radverkehrserschließung für den Bereich Tom-Mutters-Straße umgesetzt werden kann, die den Knoten hinsichtlich des Platzbedarfs weiter erheblich belasten wird, insbesondere auch unter dem Aspekt, dass die Cölber Straße außerhalb geschlossener Ortschaft liegt, ist weiterer Abstimmungsbedarf hin zu einem Gesamtverkehrskonzept für den Kaufpark vorgesehen. 

 

Ein Verkehrskonzept für den Kaufpark Wehrda wird im Rahmen von Move 35 erwartet.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Kann der Magistrat Sorge dafür tragen, dass die Beleuchtungssituation am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an der Kreuzung Wilhelm-Röpke-Straße zur Auf/Abfahrt der B3 verbessert wird, insbesondere was die Ausleuchtung des gesamten Areals (Zebrastreifen, Fußgängerinsel sowie angrenzende Bürgersteige) mit helleren LED sowie den reflektierenden Bodenbelag betrifft, der ebenfalls erneuert werden könnte?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Wir haben die Beleuchtungssituation geprüft und erwarten in Kürze das Angebot von den Stadtwerken Marburg GmbH zur Verbesserung der Ausleuchtung. Die Markierung des Fußgängerüberweges soll bei geeigneter Witterung im Laufe des 2. Quartals 2022 erneuert werden.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Steffen Rink

Fraktion / Partei:

SPD

 

Ist dem Magistrat bekannt oder kann er in Erfahrung bringen, wie viele Haushalte in Marburg im Jahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wegen Insolvenz oder anderweitige Kündigung von Strom- und Gasversorgern die Grund- und Ersatzversorgung der Stadtwerke Marburg in Anspruch nehmen konnten und zu welcher Bepreisung die Belieferung durch die Stadtwerke Marburg erfolgte?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Zeitraum 01.01.2021 bis heute haben ca. 1.000 Haushalte in Marburg die gesetzliche Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Gas der Stadtwerke Marburg, aufgrund von Kündigungen bzw. Insolvenzen von Energielieferanten, in Anspruch genommen. Diese Kunden werden zu den jeweilig gültigen Konditionen der Grund- und Ersatzversorgung zum Zeitpunkt des Lieferbeginns vorübergehend versorgt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Kann der Magistrat durch eine entsprechende Beschilderung und/oder weitere bauliche Maßnahmen Sorge dafür tragen, dass am Beginn des Dükerwegs (Ecke "Am Krekel") keine PKW mehr parken können (ggf. durch das Aufstellen weiterer Steine)? Der beliebte Spazier- und Radweg im Bereich des Überschwemmungsgebiets "Am Krekel" sollte nicht als Parkplatz für PKW genutzt werden können.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Das vorhandene Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ wird direkt an die Straße „Am Krekel“ versetzt. Da die Zufahrt für den Landwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden muss, würde an dem Schildermast noch der Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angebracht. Das Befahren des Dünkerwegs, und dementsprechend das Parken auf dem Dünkerweg, ist so nicht mehr für den Kraftverkehr gestattet. Die Situation werden wir weiterhin überprüfen, und ggf. weitere Maßnahmen in die Wege leiten.

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Schaker Hussein

Fraktion / Partei:

SPD

 

Wie ist die Situation bei Anfragen für Anwohner*innenparken für die Oberstadt / Innenstadt und wie sind die Kapazitäten in den Parkhäusern der Stadtwerke (am Fuße der Oberstadt) für solche Zwecke?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Bereich der Oberstadt zwischen Neustadt und Barfüßerstraße sind lediglich wenige Parkplätze auf dem Schuhmarkt und in der Nikolaistraße vorhanden. Da der Fahrverkehr in diesem Bereich möglichst reduziert werden soll, sind diese Plätze nicht reglementiert, um unnötigen Parksuchverkehr zu vermeiden.

 

Am Rande der Oberstadt sind in den Straßen Barfüßertor, Sybelstraße, Lutherstraße und Gisonenweg Parkplätze vorhanden, die kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden können.

 

Mit der Einrichtung kleiner Bewohnerparkbereiche z.B. am Barfüßertor würden alle angrenzenden Gebiete, in denen keine Parkplätze vorhanden sind, von der Nutzung dieser Plätze ausgeschlossen. Die Einrichtung eines Bewohnerparkbereiches für weite Teile der Oberstadt ist nicht möglich, da die Zahl der Berechtigten die Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze mehrfach übersteigt.

 

In den übrigen Bereichen der Innenstadt zwischen Schwanallee und Schlosserstraße sind Bewohnerparkbereiche eingerichtet. Bei dieser Regelung sind Parkplätze für Bewohner reserviert, aber auch flächendeckend Kurzzeitparkplätze für alle anderen Verkehrsteilnehmer vorhanden.

 

In dem genannten Bereich befinden sich die Parkhäuser Oberstadt, City, Ahrens, Sparkasse und die Lahncenter Tiefgarage. Im weiteren Umfeld stehen die Parkhäuser Erlenringcenter, Marktdreieck und Furthstraße zur Verfügung.

 

In den o.g. Parkbauten stellen die jeweiligen Betreiber unterschiedlich große Stellplatzkapazitäten zur Vermietung von Dauerstellplätzen bereit. Die Nachfrage nach Dauerstellplätzen in den von den Stadtwerken betriebenen Parkbauten ist aktuell so groß, dass Wartelisten angelegt werden müssen. Die Kapazitäten für Dauerparkerinnen und Dauerparker sind begrenzt, um für Besucher, Gäste, Kunden und Touristen der Oberstadt ausreichend Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Zudem sind die Stellplatzkontingente, die vermietet werden dürfen, teilweise vertraglich festgelegt worden

 

Im Rahmen des Projektes Move35 wird für das gesamte Stadtgebiet ein neues Parkraumkonzept entwickelt, bei dem auch die Belange der Oberstadtbewohner Berücksichtigung finden werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Schaker Hussein

Fraktion / Partei:

SPD

 

Stimmt es und wenn ja, warum ist es so, dass die Stadtwerke Marburg keine Stromverträge mehr vergeben?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadtwerke Marburg beliefern derzeit Neukunden nur im Rahmen der gesetzlichen Grund- und Ersatzversorgung. Wahltarife für Neukunden werden vorübergehend zum jetzigen Zeitpunkt nicht angeboten. Dies ist der derzeitigen Preisentwicklung auf den Energiegroßhandelsmärkten geschuldet. Durch eine sehr hohe Volatilität der Energiepreise ist es aus Risikogesichtspunkten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich eine wirtschaftliche und preisstabile Tarifstruktur abzubilden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Lukas Ramsaier

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Über welche Einflussmöglichkeiten verfügt der Magistrat um gegen extreme Fälle von Mietwucher in Marburg vorzugehen? Denn seit längerem ist leider zu beobachten, dass einzelne Firmen – insbesondere die Firma „HOMELIKE INTERNET GmbH“ - möblierte Appartements zu horrenden Preisen im Stadtgebiet vermieten (45-60€/m2). Sind dem Magistrat diese Fälle bekannt?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6 - Planen, Bauen, Umwelt

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Hier in der Verwaltung sind diese Fälle nicht bekannt.

Der Fachdienst Wohnungswesen kümmert sich um die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen und um die Vermittlung dieser Personen in freigemeldeten sozialen Wohnungsbau.

 

Möblierte Appartements werden dem Fachdienst Wohnungswesen nicht zur Vermittlung gemeldet, insofern wird auch dieser Markt nicht beobachtet.

Auf die Miethöhe kann die Stadt Marburg lediglich im Bereich des sozialen Wohnungsbaus Einfluss nehmen. In anderen Fällen könnte sie lediglich appellieren, was aber wenig Aussicht auf Erfolg verspricht. Zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt steht als städt. Handlungsfeld vorwiegend das weitere Forcieren des Wohnungsbaus zur Verfügung.

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Lukas Ramsaier

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Welche Strategie verfolgt der Magistrat bezüglich der Radwegeführung im Bereich Pilgrimstein, wo seit langem die Baustelle im Bereich Sprachatlas einen Radverkehr gegen die Einbahnstraßenrichtung unmöglich macht? Soll bis zum Bauende die (ewiglange) Umleitungsführung über die Biegenstraße/Deutschhausstr. beibehalten werden oder befindet man sich möglicherweise in Gesprächen mit der Universität über eine Zurücksetzung des Bauzauns, um sicheren Radverkehr – ohne die tagtäglich zu beobachtende Mitnutzung des Bordsteins oder der MIV-Gegenspur - im Pilgrimstein wieder zu ermöglichen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Straßenverkehrsbehörde hatte mit Inbetriebnahme der Baustelle Sprachatlas, in Abstimmung mit dem Radverkehrsbeirat, eine pragmatische Lösung gefunden, den Radverkehr auch weiterhin entgegen der Einbahnstraßenrichtung des Pilgrimsteins zu führen. Diese Lösung war objektiv sicher, entsprach aber nicht vollumfänglich den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA2010). Es gab zu dieser provisorischen Radverkehrsführung deutliche öffentliche Kritik, die auch umfassend in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert wurde (VO/7310/2020).

 

Aufgrund der noch notwendigen Baustellenabsicherung ist es derzeit nicht möglich, einen für einen Radfahrstreifen entgegen der Einbahnrichtung geforderten und ERA-konformen Mindestquerschnitt von 4,85m herzustellen. Die derzeitige Umleitung muss daher bestehen bleiben, bis der Baufortschritt einen Rückbau des Bauzauns zulässt.

 

Im Anschluss an die Bauarbeiten wird an gleicher Stelle eine sichere und regelkonforme Fuß- und Radverkehrsführung in Richtung Norden hergestellt, die beide Verkehrsarten voneinander trennt. Dazu wird der bisherige Bordverlauf ab der Einmündung Biegenstraße zurückgesetzt und der Radverkehr später bis zur Parkhauseinfahrt mit dem MIV zusammen auf der Fahrbahn geführt. Ab hier erfolgt eine Weiterführung auf dem bereits bestehenden Radfahrstreifen entlang des botanischen Gartens.

 

Das Vorhaben wurde als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Außenanlagengestaltung der Universität an ein Bauunternehmen vergeben und sollte nach ursprünglichem Zeitplan bereits fertiggestellt sein. Leider gibt es, bedingt durch die Hochbaumaßnahmen an den Gebäuden, erhebliche Verzögerungen im Bauablauf, so dass die Arbeiten erst mit großer Verspätung beginnen konnten.

 

Die Umleitung stellt zwar eine Mehrbelastung für den Alltagsradverkehr dar, ist zur Aufrechterhaltung der Rechts- und Verkehrssicherheit aber notwendig. Das Vorgehen wurde seinerzeit zwischen Straßenverkehrsbehörde, FB 6 und dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizei so abgestimmt. Weiterhin wurde der Ältestenrat entsprechend informiert und hat die Entscheidung auch mitgetragen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Birgit von Bargen

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Wer ist für das Entfernen von Graffiti und die Reparatur der Kamera im Fahrstuhl am Ortenbergsteg zuständig?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Graffitis an und in städtischen Gebäuden werden, nach Beauftragung durch den Fachdienst Bauverwaltung, in der Regel durch den DBM vorgenommen. Nicht immer erlangen städtische Fachdienste Kenntnis von dieser Art der Verschmutzung, wodurch sich die Beseitigung dieser verzögert. Regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen können aus personaltechnischen Gründen nicht vorgenommen werden.

 

Um über Verschmutzungen und Verunreinigungen Kenntnis zu erlangen verweist die Stadt Bürger*innen auf den Mängelmelder. Auch Ortsbeiratsmitglieder werden gebeten, diesen Mängelmelder vermehrt zu nutzen.

 

Der DBM wurde beauftragt, die Verschmutzungen zu entfernen, sobald der Fachdienst Bauverwaltung von diesen Kenntnis erlangte. Eine vollständige Entfernung der Graffiti ist im Laufe der nächsten Wochen zu erwarten.

 

Nachdem vor ca. zwei Jahren im Rahmen einer Überprüfung festgestellt wurde, dass die Kameraanlage im Aufzug am Ortenbergsteg nicht mehr funktioniert, wurde eine Überprüfung der Anbringung in Auftrag gegeben. Die Reparatur stellte sich im Rahmen dessen als nicht wirtschaftlich heraus. Die defekten Kameras wurden im Folgenden demontiert, um ein trügerisches Sicherheitsgefühl zu vermeiden. Eine Neuinstallation der Kameras würde Kosten von ca. 10.000€ verursachen. In der Vergangenheit wurde die Erfahrung gemacht, dass bei Kameras zur Prävention von Vandalismus ein sehr geringer Nutzen sehr hohen Kosten entgegensteht, da datenschutzrechtliche Hürden, sowie die Tatsache, dass die Kameras häufig beschädigt oder abgeklebt werden, nicht zu Erfolgen führen.  

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Karin Schaffner

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Seit geraumer Zeit wird auf den Lahnwiesen gerade im Bereich Gisselberger Straße in Richtung Gisselberg wild gecampt; Dreck und Unrat fallen an. Welche Maßnahmen hat oder wird der Magistrat einleiten, um dieses wilde Campen zu unterbinden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Ordnungspolizei hat im Bereich Gisselberger Straße keine Camper und kein Unrat gefunden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Karin Schaffner

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Am unteren Richtsberg wird der Spielplatz „Kunterbunt“ von Hundebesitzern mit Kampfhunden als Treffpunkt und Auslauffläche für ihre Hunde genutzt. Ist dem Magistrat dies bekannt und welche Maßnahmen wird er zum Schutz von spielenden Kindern und deren Eltern unternehmen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Es handelt sich um eine Grünfläche mit einem kleinen Bolzplatz im Besitz der Stadt Marburg, die von Garagen umrahmt ist. Aufgrund der fehlenden sozialen Kontrolle wird diese Fläche bereits seit längerer Zeit nicht mehr als Kinderspielplatz genutzt. Dieser Bereich wurde in die Rahmenplanung Beltershäuser Straße einbezogen. 

 

In diesem Zusammenhang soll mit Beteiligung der Bürger*innen und Ortsbeirat sowie den Eigentümer*innen der angrenzenden Flächen die zukünftige Nutzung und Verbesserung entwickelt werden.

 

Da es sich faktisch nicht um einen Kinderspielplatz handelt, gelten die satzungsrechtlichen Regeln für die Kinderspielplätze hier nicht. Das Gebiet fällt auch nicht in den Bereich, für den eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde gilt.

 

Zunächst wird dort ein Hundekotbeutel mit einem Mülleimer aufgestellt werden. Die Ordnungspolizei wird die Fläche weiterhin beobachten, um festzustellen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Wie viele Kinder des Geburtsjahrgangs 2021 leben in Marburg und welche Auswirkungen hat das für den weiteren Ausbau der KiTa-Plätze?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 59 - Planung, Steuerung und Qualitätsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Grundlage sind aktuelle Daten des Einwohnermeldewesens, die der FD Stadtentwicklung und Statistik bereit gestellt hat. Der Geburtsjahrgang 2021 fällt mit 571 Kindern, die 2021 geboren wurden und in Marburg leben, niedriger aus als die Geburtsjahrgänge in den sechs Jahren davor. Die Geburtsjahrgänge  2015-19 waren mit z.T. deutlich über 600 Kindern vergleichsweise hoch und haben zu der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen geführt. Der Jahrgang 2020 war bereits etwas niedriger, und der Jahrgang 2021 liegt erstmals deutlich unter der 600er-Marke.

 

Insgesamt wird dies grundsätzlich zu einer leichten Entspannung der Nachfrage nach KiTa-Plätzen führen, allerdings sind für belastbare Aussagen natürlich noch genauere und kleinräumige Analysen erforderlich. Insofern werden wir allein auf der Grundlage der Geburtenzahl 2021 noch keine Ausbauplanung ableiten. Für den KiTa-Bedarf differenziert nach Stadtteilen sind neben der Zahl der Kinder in dem Jahr 2021 vor allem ausschlaggebend, wie stark die Jahrgänge sind, die jeweils aus den KiTas in die Grundschulen wechseln. Die genauere Auswertung aller relevanten Kinderzahlen der Geburtsjahrgänge 2016-2021 wird aber in der ersten Jahreshälfte folgen und die Planungen im KiTa-Bericht vom Dezember 2020 ggf. anpassen.

 

Ein erster Überblick über den Geburtsjahrgang zeigt folgende Tendenzen:

 

  • Betrachtet man exemplarisch ausgewählte Stadtteile, dann zeigt sich, dass im Südviertel – einem der Stadtteile mit in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Kinderzahlen – der Jahrgang 2021 gegenüber dem Jg. 2019 um 10 Kinder von 61 auf 51 gesunken ist.
  • Der Richtsberg zeigt unterschiedliche Entwicklungen: einem Rückgang um 12 (von 68 auf 56) am oberen Richtsberg steht eine Zunahme um 9 (von 19 auf 27) am unteren Richtsberg gegenüber, also in der Summe kaum eine Veränderung.
  • Ebenfalls keine Veränderung zeigt sich in den großen Außenstadtteilen Wehrda und Cappel, in denen die Kinderzahl der Geburtsjahrgänge 2019 und 2021 nahezu gleichgeblieben ist.

 

Aber genauere Auswertungen werden folgen, dies sind nur erste „Blitzlichter“ auf ein Jahr in der Corona-Pandemie.

 

Kirsten Dinnebier

Städträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Dietmar Göttling

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Der Ortsbeirat Richtsberg fordert den Magistrat auf, „im Rahmen einer Notfallversorgung 50 neue Betreuungsplätze zu schaffen.“ Hintergrund sei, dass es „ein großes Problem im gesamten Stadtteil“ sei, „dass es zu wenige Kinderbetreuungseinrichtungen“ gebe und Eltern ihre Kinder in weit entfernte Kitas bringen müssten. Die Ortsvorsteherin Lotz-Halilovic beklagt, dass „nicht immer mitgedacht wurde.“ Was wird der Magistrat kurzfristig zur Besserung der Situation unternehmen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 58 - Kinderbetreuung

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Am Richtsberg (unterer und oberer Richtsberg zusammengefasst) wird es voraussichtlich am Beginn des nächsten KiTa-Jahres 2022/23 360 Kinder, im Januar 2023 390 und im Mai 2023 415 Kinder geben, denen aktuell 369 Plätze gegenüberstehen.

 

Durch die Einführung von Little Bird als digitales Anmeldungsportal für Eltern und Kitas lassen sich nun differenzierte Aussagen zur Passung von Platzbedarf und –Angebot machen. So sind rechnerisch mit einer geringen Unterschreitung ausreichend Betreuungsplätze auf dem Richtsberg vorhanden. Durch die unterschiedlichen Zeiten bei Aufnahme und Ausscheiden von Kindern kommt es jedoch zu zeitlichen Überschneidungen, die einen zusätzlichen Bedarf von Betreuungsplätzen deutlich machen.

 

Knapp 25 zusätzliche Plätze stehen am oberen Richtsberg unmittelbar vor der Inbetriebnahme. Zum einen wird es voraussichtlich noch im 1. Quartal 2022 10 Plätze für Kinder bis zu 3 Jahren im ehemaligen Hausmeisterbungalow Karlsbaderweg 1 und spätestens im 2. Quartal 15 Plätze für Kinder über 3 Jahre in der Kita Grünes Haus, Karlsbaderweg 5 durch den Auszug des Familiennetzwerkes. So wird es zeitnah gelingen, die Situation zu entlasten.

 

Mittelfristig sind weitere 40 Plätze für Kinder über 3 Jahre im Grünen Haus in der Planung durch die strukturellen Veränderungen in der Astrid-Lindgren-Schule und der Bildungsstätte zu einem Bildungshaus Richtsberg.

 

Am unteren Richtsberg wird intensiv nach einer Immobilie für ein zusätzliches Kindertagespflegenest ZABLchen gesucht. Damit könnte auch sehr kurzfristig möglich sein, 10 weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen.

 

Die weitere bauliche Nachverdichtung am Unteren Richtsberg führt zu einem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen. Hier ist die Stadtverwaltung im engen Austausch und die Planung von weiterem Wohnraum wird mit der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen verknüpft.

 

Eine gute und immer noch informative Übersicht, wie viele Kinder in den verschiedenen Stadtteilen einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben und wie viele Plätze für diese Kinder stadtteilbezogen und stadtteilübergreifend zur Verfügung stehen, bietet der KiTa-Bericht von vom Dezember 2020, der in auch in der StVV am 29.01.2021 zur Kenntnis genommen wurde (https://www.marburg.de/allris/to020?TOLFDNR=91500&SILFDNR=4052).

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2022

 

Fragesteller*in:

Lisa Deißler

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Am 18.01.2022 war in der OP von einem (absehbaren) Mangel an Kita-Plätzen am Richtsberg zu lesen. Wie ist das Verhältnis der in dem und allen anderen Stadtteilen lebenden Kindern zu den zur Verfügung stehenden Kitaplätzen? (bitte die Kapazitäten aufgeschlüsselt nach Stadtteilen und Kitas auflisten)

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 59 - Planung, Steuerung und Qualitätsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die aktuellen Zahlen der Kinder im Krippen- und KiTa-Alter, die der FD Stadtentwicklung und Statistik für das Jugendamt jährlich zusammenstellt, liegen für den 31.12.2021 noch nicht vor. Eine differenzierte und aktuelle Darstellung nach Stadtteilen und KiTa-Plätzen werden wir zeitnah erstellen und dem Stadtparlament zur Verfügung stellen. Deshalb hier erstmal nur eine Übersicht über die Kinder und Plätze für Marburg insgesamt sowie den Richtsberg – auf der Grundlage der Zahlen von 2020.

 

Eine gute und immer noch informative Übersicht, wie viele Kinder in den verschiedenen Stadtteilen einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben und wie viele Plätze für diese Kinder stadtteilbezogen und stadtteilübergreifend zur Verfügung stehen, bietet der KiTa-Bericht von vom Dezember 2020, der in auch in der StVV am 29.01.2021 zur Kenntnis genommen wurde (https://www.marburg.de/allris/to020?TOLFDNR=91500&SILFDNR=4052).

 

Bei dem Vergleich der Plätze und der Kinderzahl in den Stadtteilen ist jedoch zu berücksichtigen, dass immer mehr Plätze in den KiTas nicht nur stadtteilbezogen angeboten werden, wie z.B. Plätze im Waldorf-Kindergarten, in den drei Wald-KiTas, beim Eltern-Kind-Verein, in sog. „Betriebs-KiTas“ oder als integrative Plätze. Diese stadtteilübergreifenden KiTa-Plätze machen inzwischen rd. 18% der Plätze (insges. rd. 400) aus, und müssen natürlich anteilig in die stadtteilbezogene Versorgungsquote eingerechnet werden. Im Krippenbereich für Kinder U3 ist ein stadtteilübergreifender Besuch sogar eher der Regelfall, hier spielt die Nähe zum Arbeitsplatz eine erhebliche Rolle bei der Wahl eines Betreuungsplatzes. Für den U3-Bereich weist der KiTa-Bericht daher auch gar keine stadtteilbezogene Versorgungsquote aus.

 

Insgesamt erwarten wir ab dem KiTa-Jahr 2022/23 einen Rückgang der Nachfrage nach KiTa-Plätzen, da die starken Geburtenjahrgänge 2015-2019 nach und nach in die Grundschule wechseln und die nachfolgenden Jahrgänge zahlenmäßig kleiner sind. Aktuell haben wir rd. 2.310 KiTa-Plätze Ü3, am 1.01.2022 standen dem rd. 2.150 Kinder gegenüber, am 1.05.2022 erwarten wir rd. 2.340 Kinder. Erfahrungsgemäß warten aber auch einige Eltern bis zum Beginn des folgenden KiTa-Jahres, um eher einen Platz ihrer Wahl zu bekommen, da im Sommer rd. 1/3 der KiTa-Kinder in die Schule wechselt und den 2.310 Plätzen in den ersten Monaten eines KiTa-Jahres nur zwischen 1.950 (September 2022) und 2.160 (Januar 2023) Kinder gegenüberstehen. Rechnerisch hat Marburg also genügend KiTa-Plätze, die aber nicht immer für jedes Kind an den nachgefragten Standorten sind.

 

Am Richtsberg (unterer und oberer Richtsberg zusammengefasst) wird es voraussichtlich am Beginn des nächsten KiTa-Jahres 2022/23 360 Kinder, im Januar 2023 390 und im Mai 2023 415 Kinder geben, denen aktuell 369 Plätze gegenüberstehen, die im ersten Halbjahr 2022 um eine KiTa-Gruppe mit 15 Plätzen erweitert werden. Wir erwarten ab 2023 ein zumindest leichtes Sinken der Kinderzahlen, so dass im Ü3-KiTa-Bereich eine weitgehende Abdeckung des Bedarfs gegeben ist. Allerdings müssen ggf. noch Neubauten wie z.B. das geplante Haus des Studentenwerks zeitnah berücksichtigt werden und können in den nächsten Jahren zu veränderten Bedarfen an Betreuungsplätzen führen.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Nach Ablauf der für die Fragestunde vorgesehenen Zeit erklärt die Stadtverordnetenvorsteherin diese für beendet. Die Fragen Nr. 15 bis 19 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
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Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
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