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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.02.2022 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 3 bis 23 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Wer in der Stadt ist verantwortlich für die Vorgaben zur Bekämpfung des Coronavirus im öffentlichen Raum, hier insbesondere zur Maskenpflicht in der Stadt (z.B. Firmaneiplatz), welche objektiven, belastbaren Kriterien liegen dabei den Entscheidungen/Entscheidern zu Grunde und wann werden diese regelmäßig überprüft?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Verantwortlich für die Vorgaben zu Bekämpfung des Coronavirus im öffentlichen Raum ist der Landkreis. Ist ein Landkreis ein sogenannter Hotspot, so kann er das Tragen von medizinischen Masken auf Vorschlag der örtlich zuständigen Behörden unter anderem in Fußgängerzonen bestimmen.

Objektiv belastbare Kriterien schreibt die Corona-Schutzverordnung des Landes für die anbelangten Fußgängerzonen nicht vor.

Der Fachbereich 3 hat dem Kreis zunächst sämtliche Fußgängerzonen in der Innenstadt vorgeschlagen.

Die daraufhin erlassene Allgemeinverfügung des Kreises gilt bis zum 10.02.2022. Änderungen und eine Verlängerung bleiben vorbehalten.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Wieviele Führungspositionen in der Stadt inkl. Tochterunternehmen der Stadt wurden in der Vergangenheit (letzte 10 Jahre) mit Personen mit Parteibuch besetzt (z.B. Geschäftsführer Gewobau, Leitung FB 7), soweit bekannt und müsste das in Zukunft nicht ein Ausschlusskriterium bei Bewerbungen / Stellenbesetzungen sein?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 1 - Zentrale Dienste

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Dem Magistrat als Dienstherr ist eine evtl. Parteizugehörigkeit seiner Beschäftigten nicht bekannt. Der Magistrat ist auch nicht berechtigt, die Parteizugehörigkeit seiner Beschäftigten zu erfragen. Die Parteizugehörigkeit der Beschäftigten ist bei Stellenbesetzungen kein Vorteil. Sie zu einem Ausschlusskriterium zu machen wäre zum einen rechtlich unzulässig und entspricht zum anderen auch nicht der Haltung des Magistrats zur freien Meinungsausübung seiner Beschäftigten.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Entspricht es der Würde des Stadtparlamentes, was über mehrere Monate in vielen hundert Stunden Koalitionäre für den Haushalt 2022 ausgehandelt haben, als der Kämmerer am 3. Dez. 2021, am Tag der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages, gravierende Änderungen des Haushaltes 2022 über die Oberhessische Presse verlautbaren lässt und dabei wegen Zeitnot einen Nachtragshaushalt und damit eine angemessene Einbindung des Stadtparlamentes ablehnt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Fraktionsvorsitzenden wurden zur Vorbereitung der Beschlussfassung über den Haushalt 2022 über eine erwartete, erhebliche Verbesserung der Gewerbesteuererträge bereits frühzeitig in einer Besprechung am 08.11.2021 vorab informiert. Am 10.11. berichtete erstmals die Oberhessische Presse über eine zu erwartende erhebliche Gewerbesteuerverbesserung auf Grund von Recherche aus öffentlich zugänglichen Quellen. Am 15.11. wurden die neuen Zahlen zur Gewerbesteuererwartung dem Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschuss vorgestellt. Magistrat und Fraktionen haben dies durch Änderungen in den Haushalt 2022 einfließen lassen.

 

Die Beschlussfassung über einen Nachtragshaushalt hätte formal erst in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2021 und damit nach dem Kassenschluss erfolgen können. Damit wäre eine Verausgabung zusätzlicher Mittel in 2021 nicht mehr möglich gewesen, zumal die im Haushalt 2021 bereitgestellten mehr als ausreichend waren, um die Aufgaben der Stadt zu erfüllen.

 

Das Haushaltsrecht ist bekanntermaßen das Königsrecht des Parlaments. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Haushaltsplan für das Jahr 2022 debattiert und beschlossen. Eine Bewertung der Debatte anhand des Kriteriums der Würde steht dem Magistrat nicht zu und ist ihm auch in seiner Natur fremd.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Maik Schöniger

Fraktion / Partei:

Klimaliste Marburg

 

Wofür und an welchen Stellen sind die Lahnauen für Marburg 800 und das Hafenfest eingeplant?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Lahnauen – von der Stadt Marburg in den letzten Jahrzehnten innerstädtisch umfangreich renaturierte, mit Nebenarmen und Retentionsflächen durchzogene und zu geschützten Landschaftsbereichen entwickelte Bereiche des Lahnufers sind in keiner Weise einbezogen. Die Stadt Marburg hat hier vorbildhaft auch innerstädtische Areale in Lahnumfeld in Wehrda, im Bereich auf der Weide, am linksseitigen Lahnufer südlich des Campingplatzes oder an der Gisselberger Spannweite mit hohem Aufwand in eine Auenlandschaft umgewandelt.

 

Für verschiedene Veranstaltungen wie das Hafenfest, auch im Rahmen von Marburg 800, aber auch für das Stadtfest 3TM oder das Bildungsfest wird lediglich die innerstädtische Freizeitfläche genutzt, die sich am rechten Lahnufer nördlich des Gerhard-Jahn-Platzes parallel des südlichen Abschnitts der Uferstraße befindet. Ausgenommen sind auch hier seit jeher der renaturierten Uferstreifen. Dieser ehemalige Parkplatz wurde bewusst für eine Mehrfachnutzung gestaltet, indem beispielsweise die Untergrundgrundbefestigung der ehemaligen Parkflächen belassen und lediglich mit einer Rasendecke überlegt wurde.

 

Auf Grund der Corona-Abstands-Regeln musste das Hafenfest 2021 zur Wahrung der erforderlichen Abstände ausnahmsweise in nördlicher Richtung über diesen Bereich bis auf die Sportfläche ausgedehnt werden, unter der sich keine Untergrundbefestigung befindet. Ebenfalls der besonderen Situation unter Corona-Bedingungen war geschuldet, dass aus räumlichen Gründen leider ausnahmsweise auch einzelne schwerere Fahrgeschäfte nur im Bereich des rechten Lahnufers platziert werden konnten. Durch unerwartet starke, mehrtägige Regenfälle unmittelbar vor und während der Aufbauphase hat diese Kombination dazu geführt, dass in der Rasenoberfläche insbesondere im Bereich nördlich der Untergrundbefestigung diese Oberfläche aufwendiger wiederhergestellt werden musste.

 

Für 2022 ist vorgesehen, sich wieder auf den traditionellen, befestigten Uferbereich zu beschränken und schwerere Fahrgeschäfte wie üblich gänzlich außerhalb des Uferbereichs zu errichten, siehe beigefügter Lageplan.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Anja Kerstin Meier-Lercher

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Wie viele bei der Stadt Marburg angemeldeten Hunde werden durch erfolgten Antrag steuerermäßigt geführt?

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 20 - Finanzservice

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Aktuell wird im Satzungsgebiet der Universitätsstadt Marburg für 67 Hunde eine Steuerermäßigung gewährt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Gibt es Neuigkeiten zur Nachfolge für den ehemaligen Geschäftsführer der MSLT Herrn Klaus Hövel und wenn nicht wann wird die Ausschreibung veröffentlicht bzw. gibt es schon Bewerbungen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 20 - Finanzservice

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Auswahlverfahren, in dem eine geeignete Kandidatin für die Nachfolge von Herrn Hövel gefunden werden konnte, ist abgeschlossen. Sie wird sich am 10. März 2022 dem Aufsichtsrat der MSLT vorstellen. Nach dieser Vorstellung kann der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung eine Beschlussempfehlung zur Bestellung der neuen Geschäftsführung abgeben.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Lena Frewer

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wie am 9. Februar bekannt wurde, hat es erneut eine Beschädigung des Mahnmals „Memoria“ zum Gedenken an die Opfer rassistischer und rechtsextremer Gewalt gegeben. Dieser Vorfall ist nicht der erste dieser Art: Seit der Installation des Denkmals zum ersten Jahrestags des rechtsextremen Anschlags in Hanau kam es wiederholt zu Vandalismus, was auch in einem im Mai 2021 beschlossenen Antrag thematisiert wurde. Darin wurde der Magistrat beauftragt, einen nachhaltigen Platz für das Denkmal zu finden, für seinen Schutz zu sorgen und Fälle von Vandalismus strafrechtlich zu verfolgen.

 

Welche Maßnahmen wurden seit Beschluss des Antrags von Seiten des Magistrats zur Sicherung, Wartung und dauerhaften Installation des Denkmals unternommen und wurden diese Schritte mit den an der Aufstellung beteiligten Initiativen gemeinsam abgestimmt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das am Friedrichsplatz aufgestellte Denkmal Memoria ist zunächst ohne Mitwirken der Stadt aufgestellt worden. Auf Grund der übergeordneten politischen und gesellschaftlichen Relevanz des Mahnmals wurde die Entscheidung getroffen, es an dieser Stelle zu dulden, auch wenn es signifikante denkmalschutzrechtliche und sicherungstechnische Bedenken an der momentanen Stelle gibt. Zunächst wurde deswegen ein Dialog mit den Initiator*innen des Denkmals eingeleitet, und auch eine Vor-Ort-Besichtigung mit den beteiligten Personen, zu dem auch die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung eingeladen waren, durchgeführt. Vor Ort konnten die Bedenken bzgl. der Aufstellung besprochen werden.

 

Als nächster Schritt sollte geprüft werden, welche Orte für die Aufstellung des Mahnmals (aus verkehrsrechtlicher und denkmalschutzrechtlicher Sicht) geeignet sind, an denen ein aktives Gedenken möglich ist. Über diesen Prozess wurde auch der Ältestenrat informiert, und die Anregung weitergegeben, sich gerne an der Suche geeigneter Orte zu beteiligen. Auch der Ortsbeirat Südviertel wurde diesbezüglich angesprochen. Bisher sind dazu noch keine Vorschläge eingegangen.

 

Die Verwaltung plant in den nächsten Wochen unter Federführung des FD Kultur einen Vorschlag zu formulieren, der allerdings zunächst mit den beteiligten Gruppen besprochen und geprüft werden soll.

 

Die strafrechtliche Verfolgung liegt außerhalb der rechtlichen Möglichkeit der Stadt Marburg. Nach dem erneuten Anschlag, den der Magistrat aufs Schärfste verurteilt, wurde jedoch auch die Bitte um die strafrechtliche Verfolgung der Beschädigung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, da hier ein besonderes öffentliches Interesse vermutet werden kann.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Felix Burghardt

Fraktion / Partei:

SPD

 

Wie steht der Magistrat zum Tierverbot in Zirkussen, nachdem die Stadt Rodgau kürzlich erstmals ein solches erlassen hat?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat befürwortet Tierschutz in jeglicher Form.

 

Ein Verbot von Tieren im Zirkus ist derzeit nicht umzusetzen. Der Verband „Deutscher Circusunternehmen e.V. (VDCU) wird gegen das Verbot der Stadt Rodgau rechtliche Schritte einleiten. Das Urteil steht noch aus.

Der Magistrat der Stadt Marburg beobachtet die Entwicklung aufmerksam, sobald das entsprechende Urteil vorliegt, wird ein ähnliches Verbot vom Magistrat geprüft.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Maik Schöniger

Fraktion / Partei:

Klimaliste Marburg

 

Wie ist in der Verwaltung der Stand bei der Änderung der Stellplatzsatzung und wann kann damit gerechnet werden, dass ein Vorschlag vorgelegt wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Zurzeit sind verschiedene Fachdienste der Universitätsstadt Marburg mit der Erarbeitung von Ergänzungen und Änderungen der Stellplatzsatzung befasst.

 

Sobald ein abstimmungsfähiger Entwurf vorliegt, werden die vorgeschlagenen Änderungen in die beratenden Gremien eingebracht. Dies sollte noch vor der Sommerpause erfolgen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, welche Maßnahmen er nach dem dritten verabscheuenswürdigen Angriff auf das Mahnmal Memoria, das für die Opfer rassistischer Gewalt am Friedrichsplatz steht, ergreifen wird, welche dem im Mai 2021 von der StVV gefassten Beschluss entsprechen, wonach „zeitnah ein würdiger und nachhaltiger Platz in der Kernstadt für das Mahnmal gefunden wird“ und der Magistrat für seinen Schutz Sorge tragen wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Kleine Anfrage Nr. 09 zum gleichen Thema verwiesen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, seit wann die Stadtwerke Marburg ein Subunternehmen aus Karlsruhe (Baden-Württemberg) für Wartung und Austausch von Stromzählern ihrer Kunden beauftragt haben und ob dies dem städtischen Bild von ökologischer Nachhaltigkeit und guten Arbeitsbedingungen entspricht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Seit 1.1.2015 ist durch die Übernahme neuer Netze die Anzahl der Zählpunkte stufenweise angestiegen. Seit 2016 wurde erstmals eine Drittfirma eingesetzt. Diese Firma führt nur den Zählerturnus, also den Austausch aufgrund des Ablaufens der Eichgültigkeitsdauer durch.

Das aktuelle Subunternehmen arbeitet seit 2021 für die SW und hat seinen Firmensitz in Karlsruhe, die u.a. in unserem Netz eingesetzten Mitarbeiter stammen aus der Region Marburg.

Die Beauftragung von Dienstleistungen (Fremdvergabe) erfolgt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Stadtwerke Marburg.

Darin werden die gesetzlichen Vorgaben für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gefordert, die Bezahlung der Beschäftigten erfolgt gemäß Tariflohn für Fachkräfte aus der Elektrobranche.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Thorsten Büchner

Fraktion / Partei:

SPD

 

Welche Erkenntnisse hat der probeweise Betrieb eines Elektrobusses auf dem Streckennetz der Linie 3 im vergangenen Dezember ergeben?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Fahreigenschaften des Testbusses stießen beim Fahrpersonal auf eine durchweg positive Resonanz, als Schwachstelle zeigte sich demgegenüber aber die geringe Laufleistung aufgrund der geringen Batteriekapazität von nur 240 kWh.

 

Für die innerbetrieblichen Abläufe ist es vorteilhaft, dass sich die Einsätze von Elektrobussen ohne zusätzliche Aufladungen im Tagesverlauf realisieren lassen und sich lediglich auf die Übernacht-bzw. Depotladungen beschränken. Der im Dezember getestete E-Bus erfüllt bei niedrigen Außentemperaturen im Minusbereich und bei Vollbesetzung nur eine Tageslaufleistung von maximal 150 km. Das ist zu wenig, um die überwiegend im Bereich zwischen 200 und 250 km zu bewältigenden Tagesumlaufleistungen der städtischen Linien, auf denen 12-Meter-Busse zum Einsatz kommen, zu realisieren. Die Fahrleistung reduziert sich auf bergigen Strecken teilweise erheblich.

 

Ein weiterer Test mit einem noch in der Produktion befindlichen Nachfolgemodell desselben Busherstellers soll im zweiten Quartal dieses Jahres folgen. Die Gespräche mit dem Bushersteller wurden dahingehend bereits geführt. Dieser Bus verfügt über die fast doppelte Batteriekapazität und sollte für die erforderliche Reichweite geeignet sein.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Thorsten Büchner

Fraktion / Partei:

SPD

 

Wie wird gewährleistet, dass bei der anstehenden Direktwahl zum Landrat bzw. Landrätin nur barrierefreie Wahllokale ausgewiesen werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Organisation

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Universitätsstadt Marburg ist in 74 Wahlbezirke unterteilt. Auch für die für die Wahl der Landrätin*des Landrats im Mai 2022 wird in jedem dieser Wahlbezirke ein Wahllokal eingerichtet werden.

 

Soweit möglich sollen Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung gestellt und so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten – insbesondere Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung – die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Entsprechende Vorschriften finden sich in zahlreichen wahlrechtlichen Vorschriften wie der Bundeswahlordnung, der Landeswahlordnung sowie der bei der Wahl der Landrätin*des Landrats einschlägigen Kommunalwahlordnung.

 

Im Rahmen der Wahl der Landrätin*des Landrats werden in den 74 Wahlbezirken in der Universitätsstadt Marburg derzeit 66 Wahllokale als barrierefrei eingestuft. Nicht barrierefrei sind aktuell folgende Wahllokale:

 

  • 21104 (Altstadt IV) – Haus der Ketzerbachgesellschaft, Ketzerbach 21 ½
  • 22102 (Grassenberg II) – Pharmazeutisch-Chemisches-Institut, Marbacher Weg 6
  • 22204 (Ockershausen IV) – Gemeindehaus Matthäusgemeinde, Borngasse 1
  • 22205 (Ockershausen V) – Gemeindehaus Matthäusgemeinde, Borngasse 1
  • 23302 (Ortenberg II) – Brüder-Grimm-Schule (Musikraum), Alter Kirchhainer Weg 8
  • 24202 (Hansenhaus II) – Pfarrei Liebfrauen, Großseelheimer Straße 10
  • 32201 (Michelbach I) – Grundschule, Birkenstraße 10
  • 35102 (Cappel II) – Erich-Kästner-Schule, Paul-Natorp-Straße 9

 

Grundsätzlich ist unser Bestreben, in allen 74 Wahlbezirken barrierefrei zugängliche Wahllokale einzurichten. Es ist jedoch nicht immer möglich, Räumlichkeiten innerhalb der klar abgegrenzten Wahlbezirke zu finden, die sowohl die Kriterien eines Wahllokales erfüllen und zudem barrierefrei sind.

 

Es kommt immer wieder vor, dass barrierefreie Räume, die regelmäßig als Wahllokale dienen, wegen anderweitiger Belegung, Sanierung oder Umbau an Wahltagen nicht zur Verfügung stehen und kurzfristig Alternativen gefunden werden müssen. Gerade im Rahmen einer Direktwahl muss dafür Sorge getragen werden, dass das Wahllokal sowohl an dem Tag der Hauptwahl als auch an dem Tag der Stichwahl zur Verfügung steht.

 

Durch das auf den Wahlbenachrichtigungen aufgedruckte Rollstuhlpiktogramm ROLLSTUH wird den Wahlberechtigten mitgeteilt, ob das zuständige Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. Ferner wird kurz nach der Festlegung aller Wahllokale für die Wahl der Landrätin*des Landrates auf der städtischen Website eine Liste sämtlicher Wahllokale der Universitätsstadt Marburg mit entsprechendem Hinweis auf bestehende Barrierefreiheit eingestellt.

 

Darüber hinaus erteilen die Bediensteten des Wahlamtes ebenfalls Auskunft darüber, welche Wahllokale barrierefrei oder ggf. auch mit einer Hilfsperson zu erreichen sind und weisen auf die Möglichkeiten der Beantragung eines Wahlscheins hin. Mit dem Wahlschein kann entweder per Briefwahl oder in jedem anderen Wahllokal des Wahlkreises gewählt werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Jelena Noe

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Wie teuer war das Video zum Neujahrsempfang (inkl. Miete EPH, Technik, E-Bus, Schnitt, Gage, etc.)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 09 - Unterstützung Kommunaler Gremien

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Auch beim Neujahrsempfang 2022 haben wir lange gehofft, diesen als Präsenzveranstaltung durchführen zu können. Leider war jedoch Ende November 2021 aufgrund der der sich abzeichnenden pandemischen Entwicklung abzusehen, dass dies nicht der Fall sein wird. Aufgrund der guten Erfahrungen und dem hohen Interesse aus dem Jahr 2021 wurde deshalb entschieden, die Veranstaltung erneut digital durchzuführen. Hierfür war es erforderlich alle geplanten Programmpunkte an das digitale Format anzupassen.

 

Die Kosten für Vorplanung, Miete EPH, Gagen, Technik und Erstellung des Videos beliefen sich einschließlich der Kosten für die Übersetzung in Leichte Sprache auf insgesamt ca. 23.500 €, wobei die Rechnung für die GEMA-Gebühren, die sich im unteren dreistelligen Bereich bewegen wird, noch aussteht.

 

Von den genannten Kosten konnte ein Betrag in Höhe von 7.500 € durch Sponsoringmittel abgedeckt werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 17

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Jelena Noe

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Welche Firmen (inkl. städtischer Tochterfirmen) haben an dem Video mitgewirkt und wie viele Angebote wurden eingeholt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 09 - Unterstützung Kommunaler Gremien

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Neben den Stadtwerken Marburg hat auch die Gemeinnützige Wohnungsbau mbH (GeWoBau) bei der Erstellung des Videos mitgewirkt.

 

Da die Entscheidung, den Neujahrsempfang auch in 2022 digital durchzuführen, erst Ende November 2021 getroffen wurde, ist der Auftrag für die Produktion des Videos aufgrund der Kürze der für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Zeit im Rahmen der freihändigen Vergabe an das Marburger Unternehmen erteilt worden, das bereits das Videos zum Neujahrsempfang 2021 produziert hat. Damit konnte auf die Erfahrungen des Unternehmens und die überaus gute Zusammenarbeit bei der Abstimmung und Produktion des Videos für den Neujahrsempfang 2021 aufgebaut werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 18

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Karin Schaffner

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

In Höhe der Unterführung zur PhilFak auf der Lahnseite - Herrmann-Cohen-Weg (siehe Bilder) - stehen seit geraumer Zeit wild aufgebaute und bewohnte Behausungen (Zelte). Kann der Magistrat Auskunft geben, um was für ein Grundstück es sich hierbei handelt und welche Maßnahmen er veranlassen wird, um dieses wilde Zelten zu beenden?

 

https://lh4.googleusercontent.com/cpkOyZWh7UTPD1JeZBB9Bu7Jy3P26jLmebsQL4s0zV92uPGFWFoWGabMXCtIRKX7iQweRE76xxW-NkPwI-PeXoUCAtt4XTztk2ebokvC2FyIkoLAvzRxXvPD5mhWsTWjOQ  https://lh6.googleusercontent.com/yE3_-xvCNYdkd5-W_KLotTSSnKncDhCVLLCBbyZSdc7fUpFemIoYDWaX1e-TyjeoV1od-ieQFa6dFz_wzyr6mkx960EHvXut_aGdX2cv3r0vOILwqblwmBC3xok0zwE1sA

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Grundstück befindet sich im Privatbesitz. Der Eigentümer des Grundstücks duldet das Zelten dort ausdrücklich.

§ 5 Abs. 1 der Marburger Straßenordnung, nach dem es untersagt ist, in öffentlichen Anlagen zu lagern oder zu nächtigen, kann somit als Rechtsgrundlage nicht angewandt werden.

Aktuell wird geprüft, ob diese Art der Nutzung des Grundstücks baurechtlich untersagt werden kann.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 19

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Michael Weber

Fraktion / Partei:

Piratenpartei

 

Welche Kosten entstehen der Stadt Marburg jährlich für das seit 2018 eingesetzte proprietäre Dokumenten-Management-System Namens "d.velop documents", welche Alternativprodukte wurden bei der Auswahl seinerzeit berücksichtigt und bei welchen von diesen handelte es sich um OpenSource-Lösungen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 19 - Digitalisierung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Wartungskosten für das Dokumentenmanagement-System von „d.velop“ belaufen sich aktuell auf ca. 11.400 Euro pro Halbjahr. Mit der Aufnahme weiterer Funktionen und zusätzlicher Mitarbeiter*innen kann es hier zukünftig noch zu einer Kostensteigerung kommen.

 

Das Dokumenten-Management-System wurde in einen offenen EU-weiten Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Die Ausschreibung hatte als zweistufiges Verfahren aus Teilnahmewettbewerb mit anschließenden Wettbewerblichen Dialog im Zeitraum Dezember 2017 bis Mai 2018 stattgefunden.

 

Insgesamt hatten sieben Bieter am Teilnahmewettbewerb teilgenommen. Fünf dieser Bieter wurden zum Wettbewerblichen Dialog zugelassen und vier Bieter hatten schlussendlich ein Angebot abgegeben.

 

Keiner der Anbieter hatte ein OpenSouce-Produkt angeboten.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 20

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Steffen Rink

Fraktion / Partei:

SPD

 

Der sog. Feuerwehrteich in Elnhausen, Weidenbornstraße, ist seit langem von zunehmender Verpflanzung und Sauerstoffarmut betroffen. Es kommt regelmäßig zu übermäßiger Algenbildung. Es besteht die Gefahr, dass der Teich in Sommermonaten kippt und es damit wieder zu Geruchsbelästigungen kommt. Außerdem bricht die Uferlinie immer weiter ab. Der Teich wird im Übrigen nicht als Löschteich genutzt.

Kann der Magistrat Auskunft darüber geben, ob und ggf. wann durch die Stadt eine Sanierung des Teichs oder zumindest die fachgerechte Pflege erfolgen werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die zuständigen Fachdienste aus dem Fachbereich 6 – Planen, Bauen, Umwelt – werden sich in den nächsten Wochen zu einem Ortstermin am Teich zusammenfinden.

Für die angesprochene Problematik kann sicherlich eine Lösung gefunden werden. Sobald der Termin stattgefunden hat und Maßnahmen ausgearbeitet wurden, werden wir informieren.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Kleine Anfrage Nr. 21

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Am 31. August 2018 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, das Deserteurs-Denkmal in der Frankfurter Straße stärker öffentlich wahrnehmbar zu gestalten und der Stadtverordnetenversammlung dazu einen Entwurf vorzulegen. Was hat der Magistrat bisher unternommen, um den Beschluss umzusetzen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 41 - Kultur

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

 

Stellungnahme/Antwort:

Wie schon in der Anfrage vom 11. Dezember 2020 kommuniziert, wurde bereits 2019 vom Fachdienst 61-Stadtplanung und Denkmalschutz im engen Austausch mit dem Fachdienst 41- Kultur ein Konzept zu der oben beschriebenen Fragestellung gefertigt. Dieses Konzept kann der Stadtverordnetenversammlung bei Bedarf jederzeit vorgelegt werde.

 

Da beide Fachdienste mit anderen baulichen und inhaltlich aufwändigen Aufgaben ausgelastet sind, war es bisher nicht möglich, einen größeren Prozess mit Bürgerbeteiligung und öffentlicher Diskussion zu beginnen, der aus unserer Sicht für eine zielführende Umsetzung die Voraussetzung wäre.

 

Daneben scheint es sinnvoll, die Aufwertung der Gestaltung des Deserteursdenkmals im Verbund mit der grundhaften Erneuerung der Frankfurter Straße zu denken, die in näherer Zukunft zu erwarten ist.

 

Die Fachdienste 41 und 61 schlugen daher im Dezember 2020 vor, die kommenden Jahre für einen Beteiligungsprozess zu nutzen, in dem im Rahmen einer konzertierten Erinnerungs- und Gedächtnisarbeit eine abgestimmte Idee entwickelt wird: zum Umgang mit Erinnerungs- und Gedächtniskultur im öffentlichen Raum im Allgemeinen und mit dem Deserteurs-Denkmal in der Frankfurter Straße im Speziellen. Die Ergebnisse dieses Prozesses sollten in der Folge in die baulichen Planungen zur Frankfurter Str. eingebunden werden.

 

Die für das Jahr 2021 geplante Erinnerungskonferenz konnte 2021 coronabedingt nicht umgesetzt werden; sie ist aber im Rahmen des Stadtjubiläums für die 2. Jahreshälfte ab September 2022 fest eingeplant. Mit den Planungen für diesen beteiligenden Prozess wird in Kürze begonnen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 22

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Im Haushalt 2022 sind 25.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie Südbahnhof veranschlagt. Begleitend zum barrierefreien Umbau des Südbahnhofs werde demnach einer „städtebaulichen Verknüpfung des Südbahnhofes mit dem Karl-Theodor-Bleek-Platz als dessen Vorplatzes aus Mobilitätsgründen hohe Priorität beigemessen“. Die aktuelle Verkehrssituation auf dem Vorplatz ist für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erheblich benachteiligend gestaltet. Bis heute fehlt es z.B. an einer sicheren Querungsmöglichkeit des Platzes. Ist die Studie bereits beauftragt und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Machbarkeitsstudie ist schon in 2015 beauftragt worden.

Der Diskussionsprozess zur Entscheidungsfindung, welches das richtige zukunftsfähige Transportmittel als Ersatz für Busse mit Verbrennungsmotor für Marburg ist, hat dazu geführt, dass die Machbarkeitsstudie nicht weiterbearbeitet werden konnte. Diese Entscheidung ist für die Überlegungen zum Karl-Theodor-Bleek-Platzes (Vorplatz Südbahnhof) gerade in Bezug auf die Optimierung für Fuß- und Radverkehr sowie einer höheren Aufenthaltsqualität die Voraussetzung.

Die Entscheidung für das BOB-System und das voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2022 vorliegende städtische Mobilitätskonzept MoVe 35, das zum jetzigen Zeitpunkt der Verknüpfung des Südbahnhofes mit dem Vorplatz eine hohe Priorität einräumt, machen die Weiterbearbeitung nun möglich. Dabei ist die Optimierung für Fuß- und Radverkehr sowie die Schaffung einer höheren Aufenthaltsqualität neben der Verknüpfung der unterschiedlichen nachhaltigen Mobilitätsformen weiterhin das Ziel für den Karl-Theodor-Bleek-Platz.

 

Für 2023 wird dann mit Ergebnissen zu rechnen sein.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 23

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2022

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wann und in welchem Umfang ist eine Sanierung der Wolfgang-Abendroth-Brücke geplant, um den derzeitigen unzureichenden und teils gefährlichen Zustand (insbesondere bei Regen, Pfützenbildung sowie sich lösende Bodenteile) zu verbessern?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Der schadhafte Belag wird kurzfristig im Frühjahr 2022 entfernt. Anschließend wird ein Sanierungsvorschlag erarbeitet. Wenn kein Eingriff in den Konstruktionsbeton erforderlich ist, könnte eine Oberflächensanierung noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

Nach Ablauf der für die Fragestunde vorgesehenen Zeit erklärt Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Neuwohner diese für beendet. Die Fragen Nr. 1 und 2 sowie 24 bis 34 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

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