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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.03.2022 - 4.4 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr.: Mah...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bastian erläutert den Antrag. Frau Rink trägt dazu einen Änderungsantrag vor und erläutert diesen.

1. Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt auf das Schärfste die wiederholte Beschädigung des Mahnmals „Memoria für alle Opfer rassistischer Gewalt in der Bundesrepublik seit 1992“ am Friedrichsplatz durch vermutlich rechtsextremistisch motivierten Vandalismus. Die Stadtverordneten bekräftigen erneut und nachdrücklich, dass das Klima der Toleranz, Vielfältigkeit und Menschlichkeit weiterhin in Marburg zum Selbstverständnis der Stadt gehört.

Der Magistrat wird diese Haltung auch weiterhin verstärkt aktiv vertreten und bekannt geben.

2. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat darin, das Mahnmal zu schützen und gemeinsam einen zentral im Stadtgebiet gelegenen Standort zu finden, der dem Charakter des Mahnmals gerecht wird und somit dem Gedenken einen deutlich sichtbaren Ort im Stadtraum ermöglicht. Der genaue Standort des Mahnmals ist im Dialog mit den Initiator*innen abzustimmen. Bis ein neuer Standort gefunden ist, soll das Mahnmal an seinem jetzigen Standort verbleiben.

3. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die auch vom Magistrat gegenüber den Justizbehörden vertretene Auffassung, dass an der Verfolgung der Beschädigung des Mahnmals ein öffentliches Interesse besteht und dass deshalb die Staatsanwaltschaft aus eigener Zuständigkeit tätig werden muss, um eine Bestrafung der Täter*innen sicherzustellen.

Herr Rink, Oberbürgermeister Dr. Spies, Frau Schaffner und Herr Hussein nehmen zu Sache Stellung. Frau Schaffner stellt schließlich den Antrag auf getrennte Abstimmung der Absätze. Die antragstellende Fraktion Marburger Linke erklärt sich mit den Änderungen ihres Antrags einverstanden, so dass der Vorsitzende Pfalz lediglich den Änderungsantrag zur Abstimmung stellt. Er lässt zunächst über Absatz 1 abstimmen:

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, dem Antrag zuzustimmen.

Im Anschluss lässt er über die Absätze 2 und 3 abstimmen:

Der Ausschuss empfiehlt gegen die Stimmen von CDU/FDP, dem Antrag zuzustimmen.

 

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