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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.03.2022 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 15 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Lisa Deißler

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Beabsichtigt die Stadt Marburg die Schrankenanlage zu den beiden Parkdecks an der Käthe-Kollwitz-Schule zu reparieren? Falls ja, wann und falls nicht, warum nicht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Eine Reparatur ist nicht beabsichtigt. Es gibt keinen Schulparkplatz in Marburg der über eine solche Schrankenanlage verfügt. Eine Reparaturkosten würden ca. 25.000 € betragen und ebenfalls Kosten für die Wartung und Reparatur nach sich ziehen.

Die Thematik wurde im Januar 2021 zwischen dem damaligen Bürgermeister Wieland Stötzel und dem Fachdienst Hochbau besprochen und entschieden, dass aus den genannten Gründen keine Reparatur erfolgt.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Lisa Deißler

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht es, dass zwei verbliebenen Weihnachtsmarktstände noch bis Mitte Februar auf dem Marktplatz standen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die hierfür gemäß § 16 Hessisches Straßengesetz notwendige Sondernutzungserlaubnis wurde den Standbetreibenden auf Antrag durch den Magistrat der Stadt Marburg erteilt. 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Maximilian Walz

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Auf dem Anwesen 'An der Haustatt 8' in Marburg sind mindestens vier, nach Angaben von Anwohnern völlig vitale, große Bäume gefällt worden Darunter eine Eiche mit Stammdurchmesser am Boden von ca. 70cm und 3 große Buchen. Ist dem Magistrat der Vorgang bekannt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Vorgang ist dem Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe seit dem 07.02.2022 als Verstoß gegen die Satzung der Universitätsstadt Marburg über den Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) vom 22.12.2003 bekannt.

 

Gegen den Verursacher befindet sich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in Vorbereitung. Festgestellt wurde die nicht genehmigte Fällung von geschützten Bäumen (1 Fichte, 1 Roteiche und mehrere Hainbuchen).

 

Festgestellt wurde außerdem, dass die Fällungen bei entsprechender Beantragung teilweise genehmigungsfähig gewesen wären. Entsprechende Unterlagen liegen z.T. vor. Es wird im weiteren Verfahren zu prüfen sein, ob ggf. Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Am Rathaus bzw. der Oberstadtwache stand bis zum Weihnachtsmarkt 2021 ein gut frequentierter Fahrradabstellständer. Der wurde erst durch eine Weihnachtsbude zugebaut (d.h. unbenutzbar gemacht), obwohl genügend Platz für die Bude war und dann final ganz entfernt. Wann wird diese zentrale Fahrradabstellmöglichkeit wieder installiert und wird man bei künftigen Weihnachtsmärkten auf den Abbau verzichten, da diese Abstellmöglichkeiten auch während der Weihnachtszeit gerade in Marburg dringend benötigt werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Die drei Fahrradabstellanlagen auf dem Marktplatz wurden im Herbst 2020 zusammen mit den sieben Anlagen am Heumarkt errichtet. Ziel war die Schaffung von neuen Abstellmöglichkeiten in den Sommermonaten, wo auch der touristische Radverkehr am stärksten ist.

Da der Heumarkt und der Marktplatz seit vielen Jahren auch für den Weihnachtsmarkt genutzt werden, sind alle Anlagen in Bodenhülsen eingeschraubt, so dass ein problemloses Entfernen über die Wintermonate möglich ist. Am Heumarkt ist dies in 2021 auch planmäßig erfolgt, auf dem Marktplatz wurde der Raum zunächst nicht benötigt, weshalb die Anlagen dort länger standen.

Mittlerweile sind wieder alle Anlagen aufgestellt, der nächste planmäßige Abbau würde im November 2022 erfolgen.

Wir werden aber noch einmal überprüfen, ob der Abbau vom Platzbedarf des Weihnachtsmarktes her wirklich zwingend notwendig ist. Ansonsten sollen die Fahrradständer auch in den Wintermonaten dort verbleiben.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Ist der Stadt Marburg bekannt, wieviele Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, THW, DRK, Johanniter, Malteser etc. in Marburg plus Stadtteilen in 2021 bei der Ausübung ihres Dienstes für die Allgemeinheit gestört bzw. tätlich angegriffen wurden und wenn ja, wie ist hier der Trend gegenüber den Vorjahren?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Jahr 2021 ist dem FD 37 keine Vorfälle gemeldet worden, bei denen die Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes gestört bzw. tätlich angegriffen worden ist.

Der letzte gemeldete Vorfall war eine Beleidigung aus dem Jahr 2015.

Das bedeutet nicht, dass es keine Vorfälle gegeben hat. Die Vorfälle sind nicht gemeldet und registriert worden.

Somit kann auch keine Aussage über den Trend gemacht werden.

Über die Vorfälle bei anderen Behörden und Organisationen kann die Stadt Marburg keine Auskunft geben.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, bei der Planung und Umsetzung von Spazier- und Freizeitwegen im Stadtgebiet (am Richtsberg, beim Trimm-Dich-Pfad Hansenhäuser, am Ortenberg, im Schlosspark usw.) die Bedarfe von blinden- und sehbehinderten sowie gehbehinderten Menschen in den Blick zu nehmen und deren jeweils spezifische Bedingungen der Barrierefreiheit zu berücksichtigen, in Kooperation mit den Vertretungen der Betroffenengruppen, den davon berührten Ortsteilen (Ortsvorsteher), dem Tiefbauamt usw.?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Bei Neuplanungen und Sanierungen von Fußwegen werden altersgerechte und barrierefreie Gestaltungsregeln zu Grunde gelegt.

Größere Maßnahmen oder Maßnahmen an publikumsintensiven Stellen werden in dem sog. „Runden Tisch zu Verkehrsprojekten“ und „Runden Tisch Hochbau“ unter Federführung der Fachdienste Hochbau und Tiefbau gemeinsam mit den verschiedenen Behindertenvertre-  tungen erörtert und möglichst einvernehmlichen Lösungen zugeführt. 

Die Arbeitsgruppe kommt zwei Mal pro Jahr zur Besprechung von Hochbauprojekten und zwei Mal pro Jahr zur Besprechung von Tiefbau- bzw. Verkehrsprojekten zusammen. Beschäftigt wird sich bei den Zusammenkünften mit der barrierefreien Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude und der Anlage öffentlicher Verkehrsflächen. Zum Teil handelt es sich um sehr einfache, leicht umzusetzende Maßnahmen, wie die Anordnung von Türöffnern, Bordsteinab-senkungen etc., für die im städtischen Haushalt eine Pauschalsumme bereitsteht. Am "Runden Tisch" werden die Prioritäten für die Umsetzung dieser Maßnahmen festgelegt. Neben der Festlegung von Programmen zur Durchführung von Verbesserungsvorschlägen an vorhandenen baulichen Anlagen besteht eine wichtige Aufgabe des "Runden Tisches" darin, die Planung von Neubau- oder größeren Umgestaltungsprojekten zu begleiten, um diese Projekte hinsichtlich der Zielsetzung "Barrierefreiheit" zu optimieren.

Die beiden „Runden Tische“ beschäftigen sich sowohl mit Neugestaltungen/Neubauten als auch Umgestaltungen und Verbesserungen des Bestands. Von Seiten des Behindertenbeirates gibt es eine AG Bau und Verkehr, die an den Runden Tischen teilnimmt. Die AG Bau und Verkehr des Behindertenbeirats nimmt auch an Ortsterminen zur Besprechung von Umgestaltungen von Straßen, Wegen und Plätzen sowie Gebäuden teil.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Kann der Magistrat dafür Sorge tragen, dass alle öffentlichen Fuß- und Radwege an Straßen (z.B. Deutschhausstraße, gegenüber der Elisabethkirche) und in Freizeitbereichen regelmäßig daraufhin überwacht werden, dass störende überhängende Zweige und Büsche, sowie Brennnessel, Rosensträucher und andere hochwachsende Pflanzen zurückgeschnitten bzw. beseitigt werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Optimierung der Sicherheit und Sauberkeit der Radwege ist ein wichtiges Anliegen. Daher haben sich die zuständigen Fachdienste gemeinsam mit dem Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM) bereits letztes Jahr für die Einführung einer regelmäßigen Streckenkontrolle aller Radwege eingesetzt.

 

Ein „Radwegkümmerer“, ausgestattet mit einem elektrisch angetriebenen Safety-Car der Firma Kyburz (siehe Foto), wird zukünftig ausschließlich für den Pflegezustand von Rad- und Fußwegen zuständig sein. Selbst eine ggf. tägliche Inspektion besonders frequentierter Bereiche könnte so realisiert werden.

 

Der „Radwegkümmerer“ wird sich um viele Belange wie z.B. Rückschnitt, Reinigung, Müll oder Beschädigungen direkt kümmern und im Bedarfsfall an die zuständigen Fachdienste weitergeben können.

 

Das Elektro-Fahrzeug wird am 17.03.2022 an den DBM übergeben.

 

       

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Marburg begann bereits vor einigen Jahren mit Vorarbeiten, um die naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche zwischen Ockershausen und dem Stadtwald (unter Einschluss des Heiligen Grundes) als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Die geplante neue Wohnbebauung am Hasenkopf unterstreicht die Sinnhaftigkeit einer Ausweisung.

 

Vor diesem Hintergrund wird gefragt: Wie ist der Stand der Arbeiten - warum unterblieb die Ausweisung bisher ungeachtet der bereits getätigten Vorarbeiten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) liegt bei der Oberen Naturschutzbehörde (vgl. § 12 Abs. 2 HAGBNatSchG). Diese ist beim Regierungspräsidium in Gießen angesiedelt.

 

Nach Auskunft der Oberen Naturschutzbehörde plant diese nicht die Ausweisung der naturschutzfachlich wertvollen Bereiche in Ockershausen als LSG. In einem Schreiben aus 2020 betonte sie, dass dieses nicht erforderlich ist, da u.a. die wertvollen Heckenstrukturen bereits auf Grund § 30 BNatSchG geschützt sind. Mit der letzten Änderung des BNatSchG vom 18.08.2021 sind die Streuobstwiesen des Heiligen Grundes ebenfalls durch § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt.

Darüber hinaus sind in den 80er Jahren Bestrebungen der Unteren Naturschutzbehörde, den Heiligen Grund als geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) ausweisen zu lassen, an dem Widerstand der dortigen Flächeneigentümer*innen gescheitert. Derzeit funktioniert die freiwillige Zusammenarbeit zwischen den Eigentümer*innen, den Naturschutzverbänden und der UNB gut, so dass eine Verschlechterung des naturschutzfachlich hochwertigen Zustandes des Heiligen Grundes vorerst nicht zu befürchten ist.

 

Wir werden bei der Oberen Naturschutzbehörde nachfragen, ob es angesichts der geplanten Veränderungen am Hasenkopf zu einer Neubewertung der 2020 gemachten Aussagen kommt.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Verfolgt die Stadt nach wie vor Pläne einer Inschutznahme des bezeichneten Gebietes (Frage Nr. 08) - und wann ist mit dem Beginn eines Ausweisungsverfahrens zu rechnen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Diese Frage wurde in der kleinen Anfrage Nr. 08 bereits erläutert. Im Folgenden noch einmal:

 

Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) liegt bei der Oberen Naturschutzbehörde (vgl. § 12 Abs. 2 HAGBNatSchG). Diese ist beim Regierungspräsidium in Gießen angesiedelt.

 

Nach Auskunft der Oberen Naturschutzbehörde plant diese nicht die Ausweisung der naturschutzfachlich wertvollen Bereiche in Ockershausen als LSG. In einem Schreiben aus 2020 betonte sie, dass dieses nicht erforderlich ist, da u.a. die wertvollen Heckenstrukturen bereits auf Grund § 30 BNatSchG geschützt sind. Mit der letzten Änderung des BNatSchG vom 18.8.2021 sind die Streuobstwiesen des Heiligen Grundes ebenfalls durch § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt.

Darüber hinaus sind in den 80er Jahren Bestrebungen der Unteren Naturschutzbehörde, den Heiligen Grund als geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) ausweisen zu lassen, an dem Widerstand der dortigen Flächeneigentümer*innen gescheitert. Derzeit funktioniert die freiwillige Zusammenarbeit zwischen den Eigentümer*innen, den Naturschutzverbänden und der UNB gut, so dass eine Verschlechterung des naturschutzfachlich hochwertigen Zustandes des Heiligen Grundes vorerst nicht zu befürchten ist.

 

Wir werden bei der Oberen Naturschutzbehörde nachfragen, ob es angesichts der geplanten Veränderungen am Hasenkopf zu einer Neubewertung der 2020 gemachten Aussagen kommt.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Maik Schöniger

Fraktion / Partei:

Klimaliste Marburg

 

Sind die Vorranggebiete für Windenergie an den Standorten Bürgelner Gleichen (VRG 3129) und Lichter Küppel (VRG 3130) zur Zeit durch Hessen-Forst ausgeschrieben? Sollte die Stadt hier keine Erkenntnisse haben, wird der Magistrat gebeten, diese Information entsprechend bei Hessen-Forst oder dem zuständigen RP Gießen einzuholen.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Zur Zeit ist für beide Vorranggebiete noch keine Ausschreibung durch Hessen-Forst erfolgt. Diese Auskunft ist auf Nachfrage vom zuständigen Forstamt Kirchhain mitgeteilt worden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Maik Schöniger

Fraktion / Partei:

Klimaliste Marburg

 

Hat die Stadt Marburg oder eine ihrer Tochtergesellschaften (insbesondere die Stadtwerke Marburg) ein Nutzungsrecht in den bestehenden Vorranggebieten für Windkraft Bürgelner Gleichen (VRG 3129) und Lichter Küppel (VRG 3130) und wenn das nicht der Fall ist, sind die Besitzverhältnisse in diesen Bereichen bekannt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach unserem Kenntnisstand existiert kein Nutzungsrecht im Bereich der beiden Vorranggebiete. Als in 2014 die Stadtwerke Marburg im Vorranggebiet Lichter Küppel Windkraftanlagen aufstellen wollten, ist über eine solchen Vorvertrag nichts bekannt gewesen.

Beide Bereiche befinden sich im Staatsforst und somit im Eigentum des Landes Hessen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Michael Selinka

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Im Ortsbeirat in der Marbach hat die Leiterin der Stadtplanung öffentlich berichtet, dass am Oberen Rotenberg ca. 70 Wohnungen errichtet werden sollen. Dies sind deutlich mehr als die bisher kommunizierten 35-40 Wohnungen. Bitte erläutern Sie das Zustandekommen dieses Zuwachses. Gibt es eine Erhöhung der Gebäude oder eine Vergrößerung der Bebauungsfläche?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Stadtverordnetenbeschluss zum Wohnungsbau im Marburger Westen (VO/6502/2018) und im Aufstellungsbeschluss zum Wohnquartier Oberer Rotenberg (VO7012/2019) ist von 30-40 Wohneinheiten die Rede. Diese Größenordnung war ein flächenbezogener Annäherungswert, da zu diesen Zeitpunkten noch kein städtebaulicher Entwurf vorlag.

Von Anfang an waren für diesen Bereich neben der Errichtung eines Lebensmittelmarktes Mehrfamilienhäuser mit bis zu 3 Geschossen vorgesehen. Bei der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfes wird vor dem Hintergrund des Klimanotstandbeschlusses großer Wert auf einen sparsamen Umgang mit der zur Verfügung stehenden Ressource Boden gelegt. Daher soll eine verdichtete Bauweise mit qualitativ hochwertigen Freibereichen realisiert werden.

Der “Wernergruppe” ist es nach aktuellen Informationen möglich, eine weitere Fläche innerhalb des Plangebietes als Ergänzung des geplanten Wohngebietes (geförderter Wohnungsbau, gemeinschaftliche Wohnprojekte) zu erwerben, so dass weitere Wohngebäude realisiert werden können.

Durch die beiden genannten Gründe erhöht sich die Anzahl der bisher genannten 30-40 Wohneinheiten. Wieviel Wohneinheiten tatsächlich realisiert werden können, kann erst nach dem Vorliegen eines abgestimmten städtebaulichen Entwurfes quantifiziert werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Michael Selinka

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Die Leckage des Wasserbands in der Ketzerbach hat zu einem erheblichen und langanhaltenden Wasserverlust geführt. Die Annahme, dass das Wasser einfach direkt nach unten in das Erdreich versickerte, ist fragwürdig. Können sie erklären, wohin diese Wassermassen geflossen sind? Sind Schäden am Straßenaufbau oder an den Gebäuden rechts und links des Wasserbands festgestellt worden oder können diese antizipiert werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Der komplette Bereich der Ketzerbach und des Wasserbandes als Teil der blauen Infrastruktur in Marburg wurde im Zuge der damaligen umfassenden Erneuerungsmaßahme fachgerecht aufgebaut mit entsprechenden Frostschutz- und Tragschichten aus Schottermaterial. Diese Volumina sind geeignet, eintretendes Wasser aufzunehmen und in den weiteren Untergrund abzuleiten. Der Weg, den das in 2019 versickerte Wasser genommen hat, ist derzeit nicht im Detail nachvollziehbar. An den Wasserbändern selbst sind kleinere Setzungen erkennbar. Ob diese mit dem Wasserverlust in Zusammenhang stehen, kann nicht belegt werden. Beim Öffnen des Pflasterbelages und Ausbau der defekten unteren und mittleren Rinne einschließlich Abbruch des umlaufenden Betonmantels und Reparatur der Anschlussleitungen wurden keine Unterspülungen festgestellt. Das weitere Umfeld aus Straßen und Gehwegen ist unauffällig. Schäden an Häusern sind nicht bekannt. Der Fachdienst Tiefbau wurde in diese Maßnahme einbezogen, da die betroffenen Bereiche an den Straßenbelag angrenzen.

Wir werden über den Fachdienst Tiefbau zusätzlich mit einem Geotechnikbüro Kontakt aufnehmen, um die Situation einzuschätzen und werden zu den Ergebnissen berichten.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, wieviele Verwaltungsaußenstellen es gibt und welche Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger angeboten werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 34/36 Stadtbüro und Standesamt

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Es gibt 3 Verwaltungsaußenstellen des Stadtbüros in Cappel, Marbach und Wehrda. Dort kann man, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die gleichen Dienstleistungen erhalten, wie im Stadtbüro.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022

 

Fragesteller*in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, welche Kenntnisse ihm zu Bauvorhaben in der Elsenhöhe vorliegen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 63 - Bauaufsicht

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

In der Elsenhöhe gibt es mehrere Bauvorhaben:

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Elsenhöhe 6
  • Abbruch eines Wohnhauses, Elsenhöhe 6
  • Abbruch der Wohnbebauung, Elsenhöhe 2a
  • Abbruch eines Teilgebäudes, Elsenhöhe 18
  • Abbruch und Neubau Büro und Wohngebäude, Elsenhöhe 18
  • Abbruch mehrerer Stall- und Lagergebäude, Elsenhöhe 18

 

Die ersten drei Bauanträge sind positiv beschieden. Die Bauanträge zur „Elsenhöhe 18“ sind wegen denkmalschutzrechtlicher und stadtplanerischer Abstimmungen mit der Bauherrschaft zurzeit auf ruhend gesetzt.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

Die kleinen Anfragen Nr. 16 und 17 werden wegen Abwesenheit des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

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