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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.03.2022 - 14.14 Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen, SPD und K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag ist ebenfalls im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Energie vorberaten worden. Es berichtet die Ausschussvorsitzende, Stadtverordnete Messik. Im Ausschuss wurde getrennte Abstimmung der Absätze beantragt. Den Absätzen 1, 3 und 4 empfiehlt der Ausschuss einstimmig, dem Absatz 2 mehrheitlich die Annahme.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft die Absätze 1 bis 4 getrennt zur Abstimmung auf und die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

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Beschluss:

  1. Die Stadt Marburg spricht sich aus Gründen des Klimaschutzes und der Biodiversität dafür aus, dass private Gärten und öffentliche Grünflächen, Parks und Grünanlagen inklusiv verkehrlicher Anlagen insektenfreundlich bepflanzt und gestaltet werden. Dazu gehören eine seltenere Mahd mit Aussparungen, die Toleranz und Einbeziehung von Wildpflanzen, der Einsatz von Regiosaatgut und heimischen Gehölzen sowie der Erhalt von Kleinstrukturen und ein sparsamerer Gehölzschnitt. Gleichzeitig spricht sich die Stadt Marburg für ein sogenanntes Verschotterungsverbot aus.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert über eine auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 der Hessischen Bauordnung (HBO) zu erlassende Satzung zu regeln, dass die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen sowie naturverbunden zu begrünen oder zu bepflanzen sind, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Die Versickerung von Oberflächenwasser muss im Sinne eines rationellen Umgangs gewährleistet sein.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Bevölkerung, insbesondere Neubürgerinnen und Neubürger in geeigneter Art und Weise über die Vorteile wasserdurchlässiger, bepflanzter und insektenfreundlich gestalteter Grünflächen und Gärten zu informieren.
  4. Die Stadt Marburg legt auf eigenen oder von ihr unterhaltenen Flächen keine Schottergärten an und schließt mit entsprechenden Festsetzungen gemäß § 9 BauGB in neuen Bebauungsplänen weitere Verschotterungen bauplanerisch aus.

 

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Abstimmungsergebnis zu Abs. 1:

einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu Abs. 2:

Ja-Stimmen: B90/Die Grünen, SPD, Marburger Linke, Klimaliste Marburg

Nein-Stimmen: CDU/FDP, AfD

Enthaltungen: keine

 

Abstimmungsergebnis zu Abs. 3:

einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu Abs. 4:

einstimmig

 

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