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Ratsinformation
25.03.2022 - 14.22 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr.: Mah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.22
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.03.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz. Dort wurde eine umfangreiche Änderung des Antrages eingebracht, die von der Antragstellerin übernommen wurde. Getrennte Abstimmung der Absatze 1 bis 3 wurde beantragt. Absatz 1 des geänderten Antrages empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Annahme, den Absätzen 2 und 3 mehrheitlich.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt analog dem Vorgehen im Ausschuss die Absätze 1 bis 3 des geänderten Antrages getrennt abstimmen und die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Beschluss:
- Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt auf das Schärfste die wiederholte Beschädigung des Mahnmals „Memoria für alle Opfer rassistischer Gewalt in der Bundesrepublik seit 1992“ am Friedrichsplatz durch vermutlich rechtsextremistisch motivierten Vandalismus. Die Stadtverordneten bekräftigen erneut und nachdrücklich, dass das Klima der Toleranz, Vielfältigkeit und Menschlichkeit weiterhin in Marburg zum Selbstverständnis der Stadt gehört.
Der Magistrat wird diese Haltung auch weiterhin verstärkt aktiv vertreten und bekannt geben.
- Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat darin, das Mahnmal zu schützen und gemeinsam einen zentral im Stadtgebiet gelegenen Standort zu finden, der dem Charakter des Mahnmals gerecht wird und somit dem Gedenken einen deutlich sichtbaren Ort im Stadtraum ermöglicht. Der genaue Standort des Mahnmals ist im Dialog mit den Initiator*innen abzustimmen. Bis ein neuer Standort gefunden ist, soll das Mahnmal an seinem jetzigen Standort verbleiben.
- Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die auch vom Magistrat gegenüber den Justizbehörden vertretene Auffassung, dass an der Verfolgung der Beschädigung des Mahnmals ein öffentliches Interesse besteht und dass deshalb die Staatsanwaltschaft aus eigener Zuständigkeit tätig werden muss, um eine Bestrafung der Täter*innen sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis zu Abs. 1:
einstimmig
Abstimmungsergebnis zu Abs. 2:
Ja-Stimmen: B90/Die Grünen, SPD, Marburger Linke, Klimaliste Marburg
Nein-Stimmen: CDU/FDP, AfD
Enthaltungen: keine
Abstimmungsergebnis zu Abs. 3:
Ja-Stimmen: B90/Die Grünen, SPD, Marburger Linke, Klimaliste Marburg
Nein-Stimmen: CDU/FDP, AfD
Enthaltungen: keine
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen