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Ratsinformation
11.05.2022 - 4.3 Antrag der Fraktionen Klimaliste Marburg, B90/D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Datum:
- Mi., 11.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch die Klimaliste Marburg wurde bei der Geschäftsstelle des Mobilitätsausschusses um 12:56 Uhr des Sitzungstages ein Änderungsantrag zum Antrag eingereicht. Dieser wurde um 13:33 Uhr per E-Mail an alle Ausschussmitglieder versandt sowie vereinzelnd zusätzlich in der Sitzung ausgeteilt.
Stadtverordneter Schöniger stellt den Antrag vor und erläutert hierbei, wie es zu diesem Änderungsantrag gekommen ist.
Im Anschluss daran äußern sich die Stadtverordneten Büchner und Bauder-Wöhr. Frau Bauder-Wöhr warf hierbei die Frage auf, wer die zu erwartende Verkehrszählung in 2022 durchführen wird. Hintergrund ihrer Nachfrage ist die von ihr geäußerte Kritik an der Verkehrszählung aus dem Jahr 2015, d. h. an den Durchführenden der Verkehrszählung.
Oberbürgermeister Dr. Spies nimmt für den Magistrat Stellung und führt dabei unter anderem aus, dass im vorliegenden Fall ausschließlich Hessen Mobil zuständig ist und dies die eigenen Möglichkeiten stark einschränkt. Dennoch wird man sich bei Hessen Mobil gerne unterstützend im Sinne des Antrages einsetzen, da die Lärmbelastung enorm ist.
Zu der von Frau Bauder-Wöhr aufgeworfenen Frage, wer seinerzeit gezählt hat, sichert Herr Dr. Spies eine Recherche durch die Straßenverkehrsbehörde zu, deren Ergebnis dem Protokoll beigefügt wird.
Stadtverordneter von Ploetz teilt für die CDU/FDP-Fraktion mit, dass sich die Fraktion dem Antrag, zumindest in dieser heutigen Sitzung, enthalten wird.
Im Anschluss daran äußert sich Stadtverordneter Hussein zur Sache, bevor er den Antrag in Form des Änderungsantrages sodann zur Abstimmung stellt:
„Der Magistrat wird gebeten zwecks Eruierung eines rechtssicheren und der Lärmreduktion dienenden Tempolimits für die B3a mit dem Straßenbaulastträger Hessen Mobil in den Dialog zu treten. Dies sollte unter Beachtung der aktualisierten Lärmberechnungsvorschriften RLS-19 anhand der aktuellen Verkehrszählungen von Hessen Mobil aus 2015 und gegebenenfalls den zu erwartenden Verkehrszählungen 2022 geschehen. Es sollte dabei ein Tempolimit gewählt werden, welches den Marburger*innen unter Betrachtung der Genehmigungsfähigkeit die größtmögliche Entlastung von gesundheitsschädigendem Lärm gewährt.“
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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150,6 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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550 kB
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2
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(wie Dokument)
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356,9 kB
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- selbst zuständig
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