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Ratsinformation
20.05.2022 - 5 Anlage nicht benötigter liquider Mittel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.05.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:32
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ilona Eggers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Aussprache in Form eines Setzpunktes ist beantragt.
An der Aussprache beteiligen sich die Stadtverordneten Göttling, Meier-Lercher, Messik, Pfalz und Steffen Rink sowie Bürgermeisterin Bernshausen.
Der Stadtverordnete Göttling stellt nach seinem Redebeitrag den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage zu vertagen. Darüber lässt die Stadtverordnetenvorsteherin abstimmen mit folgendem Ergebnis:
Ja-Stimmen: Marburger Linke, Piratenpartei, StV. Göttling
Nein-Stimmen: CDU/FDP, B90/Die Grünen, SPD, Klimaliste Marburg, BfM, AfD
Enthaltungen: keine
Der Geschäftsordnungsantrag ist damit abgelehnt.
Nach Beendigung der Aussprache ruft die Stadtverordnetenvorsteherin zum Abstimmung über die Vorlage auf.
Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt, die nicht benötigten liquiden Mittel unter Beachtung des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Mai 2018 (StAnz. S. 787) sowie der zum Vertragsabschluss gültigen Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg sicher, ertragsbringend und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit in einem Masterfonds anzulegen.
Der Masterfonds ist in drei Segmente aufzuteilen. Die Master-Kapitalgesellschaft übernimmt das Asset-Management eines der Segmente. Das Asset-Management der zwei verbliebenen Segmente hat von zwei eigenständigen Gesellschaften zu erfolgen.
Die Anlage hat unter Berücksichtigung der folgenden Ziele zu erfolgen.
- Sicherung des Kapitalstocks
- Sicherheit des wirtschaftlichen Ertrags
- Angemessenheit des Ertrags
- Nachhaltigkeit der Geldanlagen
Die Vergabe hat in einem europaweiten Teilnahmewettbewerb mit Verhandlungsverfahren zu erfolgen. Der Magistrat wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Angeboten den Zuschlag zu erteilen.
Es hat sowohl für die Vergabe wie auch während der Laufzeit des Masterfonds eine fachkundige und unabhängige Beratung zu erfolgen.
Die Höhe der Anlagesumme ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht benötigten liquiden Mittel. Der Masterfonds ist so zu gestalten, dass
-
das Anlagevolumen für zukünftige nicht benötigte liquide Mittel
erhöht werden kann - liquide Mittel für einen zukünftigen Bedarf entnommen werden können.
Die Stadtverordnetenversammlung ist nach der Zuschlagserteilung über das Ergebnis des Vergabeverfahrens sowie über die Vergabeentscheidung zu informieren.
Die*der Oberbürgermeister*in wird ermächtigt, gemeinsam mit der*dem Bürgermeister*in während der Laufzeit des Masterfonds operative Entscheidungen im Rahmen des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Mai 2018 (StAnz. S. 787), der Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg sowie der nach dem jeweiligen Segment individuell vereinbarten Anlagerichtlinie treffen zu können.
Der Stadtverordnetenversammlung sind anschließend der Sachverhalt und die Entscheidung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Es hat während der Laufzeit des Masterfonds ein regelmäßiges Reporting zu erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung ist halbjährlich über den Stand des Masterfonds zu unterrichten.
Die Anlagerichtlinie der Universitätsstadt Marburg ist zu überarbeiten und unter Beachtung des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29. Mai 2018 (StAnz. S. 787) an die aktuelle Situation anzupassen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
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