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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.06.2022 - 12.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt folgenden Beschluss des Magistrats zur Kenntnis:

 

1. Der Jahresabschluss 2021 der Universitätsstadt Marburg wird gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wie folgt aufgestellt:

 

 Ergebnisrechnung

 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge              642.152.715,54 €

 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen               446.119.352,99 €

 Ordentliches Ergebnis              196.033.362,55 €

 

       Der Überschuss wird der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge              1.760.348,45 €

 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen               1.564.514,67 €

 Außerordentliches Ergebnis              195.833,78 €

 

       Der Überschuss wird der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 Finanzrechnung

 Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus

 laufender Verwaltungstätigkeit               374.584.045,06 €

 

 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit              10.641.050,96 €

 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit               23.002.888,59 €

 Finanzmittelfehlbetrag aus Investitionstätigkeit              -12.361.837,63 €

 

 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit              3.740.279,75 €

 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit              10.324.824,80 €

 Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit              -6.584.545,05 €

 

 Der Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres 2021 beträgt 430.881.186,83 €.

 

 Vermögensrechnung

 Das Bilanzvolumen steigt zum 31.12.2021 auf 1.007.067.549,50 €.

 

 Gebührenhaushalt

Der im Produkt 469030 Abfallwirtschaft entstandene Fehlbetrag erhöht sich auf 246.213,72 €. Ein Ausgleich aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaft ist nicht möglich, da dieser bereits zum 31.12.2020 aufgebraucht war.

 

 Budgets

Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets der Folgejahre erfolgt nicht.

 

Mittelübertragung

Es erfolgt keine Übertragung von Haushaltsmitteln in das Folgejahr.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung erhält den Jahresabschluss zur Kenntnisnahme.
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Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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