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Ratsinformation
24.06.2022 - 12.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.06.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Katharina Rubner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt folgenden Beschluss des Magistrats zur Kenntnis:
1. Der Jahresabschluss 2021 der Universitätsstadt Marburg wird gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wie folgt aufgestellt:
Ergebnisrechnung
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 642.152.715,54 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 446.119.352,99 €
Ordentliches Ergebnis 196.033.362,55 €
Der Überschuss wird der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 1.760.348,45 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 1.564.514,67 €
Außerordentliches Ergebnis 195.833,78 €
Der Überschuss wird der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Finanzrechnung
Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 374.584.045,06 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 10.641.050,96 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 23.002.888,59 €
Finanzmittelfehlbetrag aus Investitionstätigkeit -12.361.837,63 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.740.279,75 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 10.324.824,80 €
Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit -6.584.545,05 €
Der Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres 2021 beträgt 430.881.186,83 €.
Vermögensrechnung
Das Bilanzvolumen steigt zum 31.12.2021 auf 1.007.067.549,50 €.
Gebührenhaushalt
Der im Produkt 469030 Abfallwirtschaft entstandene Fehlbetrag erhöht sich auf 246.213,72 €. Ein Ausgleich aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaft ist nicht möglich, da dieser bereits zum 31.12.2020 aufgebraucht war.
Budgets
Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets der Folgejahre erfolgt nicht.
Mittelübertragung
Es erfolgt keine Übertragung von Haushaltsmitteln in das Folgejahr.
- Die Stadtverordnetenversammlung erhält den Jahresabschluss zur Kenntnisnahme.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen