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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.07.2022 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1, 2, 5-8, 10, 11, 13,14, und 17-28 bis sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernent*innen wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Lars Küllmer

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Wie viel Energie wird durch die Drosselung der Raumtemperatur in der Marburger Stadtverwaltung eingespart und wie hoch ist der finanzielle Gewinn?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

Stellungnahme/Antwort:

Durch die Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad wird im Durchschnitt eine Einsparung von 6 % Heizenergie erzielt.

Die genaue Menge der eingesparten Energie ist aufgrund der fehlenden Randparameter nicht zu beziffern. Es liegen keine Daten zu den tatsächlichen Raumtemperaturen in städtischen Gebäuden vor. Außerdem ist hier der Zielwert, auf den die Raumtemperatur abgesenkt werden soll, nicht festgelegt. Die Arbeitsstättenrichtlinie sieht in Arbeitsräumen bei leichten Arbeiten im Sitzen (also am Büro-Arbeitsplatz selbst) eine Temperatur von mindestens +20 °C vor.

Der monetäre Gewinn aus einer Absenkung der Raumtemperatur ist nicht pauschal zu beziffern, da bei Einsparungen in unterschiedlichen Liegenschaften mit unterschiedlichen Brennstoffen (Öl, Gas, Pellets, Holzhackschnitzel, Fernwärme) unterschiedliche Einkaufspreise für den jeweiligen Brennstoff anfallen.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Lars Küllmer

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Wie teuer ist die Wartung und Pflege der Springbrunnen in Marburg und wie hoch ist der Wasserverbrauch (bitte je Anlage angeben)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

Stellungnahme/Antwort:

Die Universitätsstadt Marburg betreibt an 34 öffentlichen Standorten Trink- und Zierbrunnen. Der reguläre Betrieb dieser Brunnenanlagen verbraucht etwa 7.000 m3 Trinkwasser im Jahr. Die Unterhaltungskosten (reguläre Wartung, Reparatur) betragen rd. 115.000 €. Die wöchentliche Betreuung und Wartung der Anlagen wird durch Mitarbeiter des Hochbauservice wahrgenommen. Lediglich für die Wartung der größeren Anlagen (z.B. Ketzerbach, Erwin-Piscator-Haus, Firmaneiplatz) bestehen Wartungsverträge mit externen Dienstleister*innen. Außerordentliche Störungen sind in den angegebenen Werten nicht berücksichtigt.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Als Anlage wird dem Protokoll eine Tabelle mit Darstellung der einzelnen Brunnen und der Kosten beigefügt.

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

Wann beabsichtigt der Magistrat die Instandsetzung der Fahrbahndecke des oberen/bergigen Straßenteils "In der Gemoll" in Ockershausen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

Stellungnahme/Antwort:

Der zweite Teilabschnitt zur grundhaften Erneuerung der Straße „In der Gemoll“ (zwischen Ausbauende 2012 und Bushaltestelle, ohne den Stichweg zu den Häusern 32-56) wurde bereits öffentlich ausgeschrieben. Die Submission ist am 02.08.2022. Die Ausführung der Baumaßnahme ist von September bis Dezember 2022 vorgesehen.

Die Bushaltestelle soll als Fördermaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt umgebaut werden.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

Welche Möglichkeiten zur Nutzung des ÖPNV empfiehlt der Magistrat Personen, die aus manchen Marburger Stadtteilen (z.B. Wehrshausen, Michelbach, Schröck oder Moischt), sonntags vor 14 Uhr zum Marburger Hauptbahnhof oder in die Innenstadt gelangen möchten und weshalb werden die Stadtwerke nicht damit beauftragt, beispielsweise eine AST-Option für die Zeit zwischen 8 und 14 Uhr einzurichten, wenn es keinen stündlichen Bus-Linien-Verkehr gibt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg Consult

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Die Verbesserung der Anbindung der Marburger Außenstadtteile im öffentlichen Personennahverkehr ist ein Bestandteil des neuen Nahverkehrsplans der Universitätsstadt Marburg.

Nach derzeitiger Planung soll der mit dem Projekt MoVe35 abgestimmte Entwurf des Nahverkehrsplans zum Ende des Jahres der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

Das Dach des Ortenbergstegs ist an mehreren Stellen erheblich undicht. Wann erfolgt hier die Behebung der Schäden, auch um Folgeschäden zu vermeiden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

Stellungnahme/Antwort:

Das sogenannte Dach des Ortenbergstegs ist in dem Sinne kein richtiges Dach. Es besteht aus nachgerüsteten Solarpanelen die aneinandergestoßen sind. An den Stoßfugen zwischen den einzelnen Elementen gibt es keine Abdichtung. Somit ist es durchaus normal, dass es bei Regen tropft. Ohne die Solarpanele wäre die Brücke vollständig der Witterung ausgesetzt.

Die Überdachung des Ortenbergsteges ist 2009 als deutschlandweit einzigartiges Projekt mit dem Deutschen Solarpreis ausgezeichnet worden. Der Vorgängersteg war nicht wetterge-schützt. 

Gegen den Taubenkot auf der Lochblechdecke wird Abhilfe geschaffen.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

Wurde bei der Erstellung des Parkdecks am Lokschuppen die Parksituation der benachbarten Initiativen / Vereine (z.B. Kletterhalle, Alpenverein) berücksichtigt, ggfs. wie?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Ja, die ebenerdigen Flächen (unter dem Parkdeck, vor dem Eisenbahnerhaus, entlang der Zufahrt zum Gelände) bleiben im Eigentum und damit in der Verfügungshoheit der Stadt. Details der Nutzung sind noch in der Endabstimmung.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Erika Lotz-Halilovic 

Fraktion / Partei:

SPD

Kann der Magistrat die Frage beantworten, warum bei der Vorstellung der Planung des Neubaus im Gestaltungsbeirat der Universitätsstadt Marburg des Gebäudes Am Richtsberg 88 eine Kinderbetreuungseinrichtung keine Berücksichtigung bekommen hat? Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Forderung seitens der Bevölkerung, der Initiativen, Elternschaften und Ortsbeirat am Richtsberg besteht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Dem Magistrat ist bekannt, dass die Forderung nach einer Kinderbetreuungseinrichtung am Oberen Richtsberg besteht. Mit dem Studentenwerk wurden bereits Gespräche hinsichtlich der Integration einer Kinderbetreuungseinrichtung in die Planung geführt, die bei der weiteren Ausarbeitung der Entwürfe berücksichtigt wird.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Uwe Volz

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

Am 23.11.2021 wurden vom Fachbüro GeoNet die Zwischenergebnisse einer Stadtklimaanalyse für Marburg präsentiert.

Auf S. 15 der dazugehörigen Präsentation, die auf der Homepage der Stadt Marburg eingestellt ist (s. https://www.marburg.de/leben-in-marburg/umwelt-klima/klimaanpassung/), ist an der K68, südlich von Neuhöfe, ein Gewerbegebiet (Planung) dargestellt.

Auf welchen Planungshintergrund bzw. welche Planungsabsicht des Magistrats oder welchen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, hier ein Gewerbegebiet zu planen, geht die Darstellung dieses Gebietes in der genannten Präsentation zurück.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Das ehemalige Bundeswehr-Depot südlich von Neuhöfe ist im Bestand zur Gänze versiegelt. Derzeit wird es zum Teil als Lagerflächen genutzt. Einen erheblichen Flächenanteil nimmt das Deutsche Polizeioldtimermuseum ein, dem auch nennenswerte Flächenanteile und Gebäude gehören.

In der Vergangenheit war seit dem Leerziehen der Bundeswehrliegenschaften auch in der Diskussion, hier eine gewerbliche Nutzung zu prüfen. Es bietet Potential für eine verkehrsarme gewerbliche Entwicklung (z. B. Start-Ups, Ausgründungsunternehmen, Innovativ-Cluster, Kreativwirtschaft usw.), die bei einem Bedarf mit einer dann notwendig werdenden Bauleitplanung entwickelt werden könnte.

Vor diesen Hintergründen ist der Bereich in der Modulation der Entwicklungspotentiale im Klimaanpassungskonzept enthalten und wird geprüft.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Maximilian Walz

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, städtische Veranstaltungsräume (Stadthalle, Bürgerhäuser u.s.w.) für schulische Abschlussfeiern mietfrei zur Verfügung zu stellen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

Stellungnahme/Antwort:

Die städtischen Veranstaltungsräume werden für Vereinsfeiern und Abschlussfeiern auf Antrag nach Zustimmung von 01 mietfrei zur Verfügung gestellt. Dann sind lediglich die Nebenkosten (Energie, Strom, Reinigung) zu zahlen.

Eine generelle Befreiung von Mietkosen existiert bisher nicht, kann aber, wenn von der Stadtverordnetenversammlung gewünscht, mit einer neuen Gebührenordnung für die Bürgerhäuser beschlossen werden.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Mariele Diehl 

Fraktion / Partei:

Klimaliste Marburg

Der Vorstand der Ortenberggemeinde hat in seiner Sitzung am 13.9.2021 einstimmig beschlossen, der Parkplatz möge autofrei, fußgängerfreundlich und barrierefrei umgestaltet werden. Es wurden Entwürfe zur Umgestaltung des Platzes abgestimmt und eingereicht. Das Projekt steht modellhaft dafür, dass engagierte Bürger*innen sich aktiv um die Gestaltung ihres Lebensumfeldes im Sinne der Nachhaltigkeit bemühen.

Wie sind der aktuelle Stand und die weitere Planung in Bezug auf die Umsetzung der Entwürfe?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Der Wunsch der Stadtteilgemeinde Ortenberg, den Schützenplatz vom ruhenden PKW-Verkehr zu befreien und die Aufenthaltsqualität durch eine neue Platzgestaltung zu erhöhen, liegt uns vor. Hierzu gab es bereits erste Überlegungen, die in einem Bürger*innenbeteilungsprozess gemeinsam mit den künftigen Nutzer*innen diskutiert und weiterentwickelt werden sollen. Der Startpunkt dieses Beteiligungsprozesses steht in Abhängigkeit mit den Ergebnissen des MoVe35-Prozesses, insbesondere bezogen auf die Parksituation am Ortenberg. Ein wesentlicher Fokus wird, im Sinne der Gestaltung der Mobilitätswende, auf der Bündelung des ruhenden Verkehrs liegen. Freiwerdende Flächen sollen für die Attraktivitätssteigerung der Aufenthaltsqualität sowie die Förderung der Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs genutzt werden.

Bei der Platzgestaltung wird auch das Umfeld mit einbezogen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 17

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Birgit von Bargen

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Derzeit wird ein Neubau für eine Kita an der Geschwister-Scholl-Straße geplant. Der Oberbürgermeister äußerte, dass für die Planungen die Sportplatzfläche an der Schützenstraße mit einbezogen wird. Stimmt das und wenn ja, wo ist eine neue Sportplatzfläche für den Ortenberg als Ausgleich geplant?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

Stellungnahme/Antwort:

Es ist richtig, dass im nördlichen Bereich der Sportplatzfläche an der Käthe-Kollwitz-Schule eine Kindertagesstätte errichtet werden soll. Der Magistrat hat im April 2020 den Bedarf hierfür anerkannt. Bislang gibt es eine grobe Planskizze und Abstimmungen zwischen den Fachdiensten Sport, Schule, Stadtplanung, Bauaufsicht und Hochbau. Die Planungen sollen im zweiten Halbjahr 2022 begonnen werden. Die geplante Bebauung reduziert das vorhandene Sportfeld etwa um ein Drittel, so dass auch nach Errichtung der Kindertagesstätte und der zugehörigen Aussenfläche noch ein größerer Teil verbleibt.

Erste Abstimmungen und Informationen mit den verschiedenen Nutzer*innengruppen haben bereits stattgefunden. Es werden weitere Abstimmungen erfolgen und ggf. Alternativen gemeinsam überlegt.

Mit der Ortenberggemeinde wurde besprochen, dass die Planungen im Herbst 2022 vorgestellt werden.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Kleine Anfrage Nr. 18

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Michael Selinka

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Warum wurde die Bushaltestelle "Behringwerke" stadtauswärts nach der Kanalverlegung und dem Aufbruch nicht gleich barrierefrei hergestellt bzw. angehoben?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

Stellungnahme/Antwort:

Die Baumaßnahme der Stadtwerke Marburg erfolgte in dem Bereich der Bushaltestelle Behringwerke, die lediglich als Warteposition dient. Ein barrierefreier Ausbau dieses Bereiches ist nicht erforderlich.

Seitens des Fachdienstes Tiefbau ist geplant, beide Bushaltestellen Behringwerke barrierefrei auszubauen.

Der vordere Bereich der in Richtung stadtauswärts gelegenen langen Busbucht wird auf einer Länge von 18 m mit 22 cm hohen Anfahrbordsteinen ausgestattet, zudem wird die erste Einstiegsstelle des Busses mit einem Aufmerksamkeitsfeld gekennzeichnet.

Die Haltestelle in Richtung Innenstadt soll aus dem Wendehammer verlegt werden, so dass gegenüber der vorhandenen Halteposition in Richtung stadtauswärts eine barrierefreie Haltestelle am Fahrbahnrand eingerichtet wird.

Der Förderbescheid für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Behringwerke liegt bereits vor, die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Ausschreibung soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

Da die Baumaßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erst nach Zustellung des Förderbescheids ausgeschrieben werden können, war eine zeitgleiche Umsetzung beider Maßnahmen nicht möglich.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

Kleine Anfrage Nr. 19

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Michael Selinka

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

In welcher Art und Weise liegen bereits Ergebnisse des Sportentwicklungsplans vor und wie fanden diese Berücksichtigung im BiBaP?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 42 - Sport

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

Stellungnahme/Antwort:

Es liegen bereits erste Ergebnisse zum Sportentwicklungsplan vor, die nun vom Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (IKPS) aufbereitet und ergänzt werden. Beispielsweise sind noch die Zahlen der jüngsten Schulentwicklungsplanung mit einzubeziehen.

Die ersten vorläufigen Ergebnisse lassen laut IKPS auf ein erfreuliches Gesamtzeugnis mit vielen überdurchschnittlichen Werten für die Stadt schließen und weisen auch keinen Bedarf von großen Hallen, sondern eher von kleineren zusätzlichen Sport- und Bewegungsflächen aus.

Die Befragungen von Schulen und Vereinen sowie von 12.000 zufällig ausgewählten Bürger*innen sind abgeschlossen. Es wurde eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe gebildet, die bereits getagt hat. Nach der Sommerpause wird die Kooperative Planungsgruppe in drei „Settings“, nämlich Bildung, Freizeit und Vereine tagen. Für den 1.12.2022 ist eine gemeinsame Sitzung zur Abstimmung der Ergebnisse vorgesehen. Bei der Zusammensetzung der Kooperativen Planungsgruppe werden die Fraktionen um Entsendung von Mitgliedern gebeten, da wir neben Vereinen, Institutionen und auch Bürger*innen in die Beratungen einbeziehen möchten. Die Einladungen erfolgen in den nächsten Wochen.

Aufgrund dieses Zeitplanes und der laufenden Datenauswertung war es nicht möglich, Erkenntnisse ins BiBaP II einfließen zu lassen. Eine solche Vorwegnahme von Ergebnissen hätte auch den geplanten Beteiligungsprozess ausgehebelt.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Kleine Anfrage Nr. 20

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Jan von Ploetz

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Welche Maßnahmen plant der Magistrat der Stadt Marburg hinsichtlich der weiterhin extrem hohen Verschmutzung im Innenstadt- und vor allem im Lahnbereich insbesondere mit Blick darauf, dass alle bisherigen Bemühungen offensichtlich erfolglos geblieben sind?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat weist die Behauptung einer „extrem hohen Verschmutzung“ als völlig überzogen zurück.

Tatsächlich erhalten wir von auswärtigen Besucher*innen auch immer wieder positive Rückmeldungen zur Sauberkeit der Stadt. Klar ist natürlich, dass Straßen, Wege und öffentliche Plätze nur selten „Wohnzimmerqualität“ annehmen.

Der Lahnbereich wird an sieben Tagen in der Woche durch den Dienstleistungsbetrieb Marburg gereinigt. Damit ist sichergestellt, dass der Lahnbereich morgens sauber ist.

Neben zahlreichen anderen Initiativen – Wasser und farbabweisende Oberflächen am Aufzug, intensive Straßenreinigung, etc. – findet derzeit ein überregional modellhaftes Pilotprojekt

mit Umweltscouts statt. Diese machen u.a. auf weggeworfenen Müll aufmerksam und sprechen die Bürger*innen an. Dieses Projekt soll sich nach erfolgreicher Umsetzung in der Oberstadt auch auf den Lahnbereich ausdehnen. Hierzu sind bereits Gespräche geführt worden und Haushaltsmittel für das kommende Haushaltsjahr beantragt.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 21

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Jan von Ploetz

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Wie beurteilt der Magistrat die Verschmutzungssituation hinsichtlich Nachhaltigkeit und Umwelt- und Gewässerschutz?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

Stellungnahme/Antwort:

Bezüglich Verschmutzung im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz, hat der Magistrat der Universitätsstadt Marburg in den letzten Jahren bereits vielfältige Maßnahmen getroffen. Im Folgenden können drei davon, welche in diesem bzw. im letzten Jahr umgesetzt wurden, genannt werden.

Im Jahr 2021 wurde die Gastronomie mit einer Mehrwegförderung unterstützt, unter anderem um das Abfallaufkommen, insbesondere verursacht durch Verpackungsabfälle bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen zu reduzieren.

Im selben Jahr wurde erstmals die Broschüre „Abfälle richtig sortiert? Abfallvermeidung ist Klimaschutz“ herausgegeben. Sie wird unter anderem bei der „mobilen Abfallberatung“ an Haushalte abgegeben.

Aktuell läuft seit kurzem das Pilotprojekt „Umweltscouts” in der Marburger Oberstadt, welches ebenso für den achtsamen Umgang mit Abfällen sensibilisiert.

Der Magistrat ist zuversichtlich, dass sich die Verschmutzungssituation durch die ergriffenen Maßnahmen weiterhin Schritt für Schritt verbessert.

Die Reinigung von verschiedenen Bereichen des Lahnvorlandes und Lahnufers findet vorrangig durch den Dienstleistungsbetrieb Marburg statt. Zusätzlich wird die Gewässer- und Uferverschmutzung in Form von Abfällen und Festmüll auch durch zahlreiche freiwillige Aktionen der Lahntaucher, des DLRG und verschiedener Schulen eingegrenzt.

Andere Faktoren bezüglich der Gewässerverschmutzung wie Einleitungen von Klärwerken oder auch der Landwirtschaft stellen ein Problem dar. Hier liegt die Zuständigkeit bei den Wasserbehörden.

Insgesamt ist die Wasserqualität der Lahn in die Güteklasse II (mäßig belastet) eingeordnet. Dies lässt, da es sich um ein Fließgewässer handelt, aber nur sehr begrenzt Rückschlüsse auf die Verschmutzungssituation im Marburger Stadtbereich zu.

Der Magistrat ist dankbar für konstruktive Vorschläge, um die Situation (weiter zu) verbessern. Auch besteht jederzeit Bereitschaft Privatinitiativen und Aktionen von Vereinen, Gruppen oder Stadtgremien zu fördern.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

Kleine Anfrage Nr. 22

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Walter Jugel

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Wie hat sich die Zahl der Straftaten im Bereich der Kernstadt Marburg in den Jahren 2019 bis 2022 (Stand heute) entwickelt? Von besonderem Interesse ist die Entwicklung der Fallzahlen bei Straftaten mit Personenschäden und Vandalismus.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Die Verfolgung von Straftaten und auch das Führen entsprechender Statistiken obliegt den Polizeibehörden. Die jüngsten Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik 2021 für den Landkreis Marburg Biedenkopf können auf der Homepage des Polizeipräsidiums Mittelhessen eingesehen werden (https://ppmh.polizei.hessen.de). Die Statistik für 2022 wird erst im Folgejahr veröffentlicht. Eine Abfrage von Zwischenergebnissen ist nicht möglich. Für die Jahre davor können jedoch über die veröffentlichen Daten hinaus dezidierte Anfragen an das Polizeipräsidium Mittelhessen gerichtet werden.   

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 23

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Wie erklärt die Stadt die Unterstützung der Lesung von Gabriele Krone-Schmalz, die öffentlich vehement für Verständnis für Putin und die russische Politik gegenüber der Ukraine wirbt und die Eskalation der Spannungen zwischen Russland und dem Westen vor allem als Folge einer verfehlten Politik des Westens analysiert hat und in welchem finanziellen und ideellem Rahmen bewegt sich das städtische Engagement für diese Veranstaltung am 4. Juli 2022?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Bereits im Herbst 2021, also lange vor Beginn des fürchterlichen von Diktator Putin verantworteten Krieges in der Ukraine, wurde eine grundsätzliche Unterstützung für eine Veranstaltung des Bündnisses „Nein zum Krieg“ zugesagt. Solche Förderungen vergibt der Magistrat jedes Jahr in dreistelliger Anzahl, ohne sich im Einzelfall mit dem Anliegen der Veranstalter*innen gemein zu machen. Die Feststellung „Mit Unterstützung von“ ist die übliche Kenntlichmachung der Verwendung städtischer Mittel durch Dritte. Im Fall der Lesung von Frau Krone-Schmalz ist eine solche Kenntlichmachung auf einem Veranstaltungsplakat erfolgt und ist eine finanzielle Förderung in Höhe von 1.785 Euro gezahlt worden.

 

Nach Ausbruch des Krieges die Förderung für eine bereits lange geplante Veranstaltung zu entziehen wäre nach Ansicht des Magistrats einer Zensur gleichgekommen. Die Haltung des Magistrats zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine ist bereits mehrfach öffentlich kommuniziert worden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 24

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Phillip Knaack

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Das Antirassistische Kulturfestival wurde laut Plakatierung vom Magistrat der Stadt Marburg unterstützt. In welchem Umfang wurde die Veranstaltung seitens der Stadt Marburg finanziell und ideell unterstützt und wer war der Veranstalter?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Veranstalter des Antirassistischen Kulturfestivals vom 19.06.2022 waren die Referate Antirassismus und Kultur des AStA Marburg. Diese haben eine Förderungsbewilligung in Höhe von bis zu 10.000 Euro im Rahmen des Handlungskonzepts „Dialog und Vielfalt – Gegen Rassismus, Ausgrenzung und Demokratiefeindlichkeit“ (VO/7426/2020), vom Magistrat beschlossen am 08. Juni 2020, zuletzt geändert am 06. Dezember 2021 (VO/0427/2021), erhalten. Nach den Richtlinien des Förderprogramms werden die Auslagen der Projektträger*innen im Nachhinein durch Vorlage von Belegen erstattet. Die Richtlinie ist hier einsehbar: https://marburgmachtmit.de/page/dialog-vielfalt. Seitens des Projektträgers, den Referaten Antirassismus und Kultur des AStA Marburg, wurden nach heutigem Stand (15.07.2022) noch keine Fördermittel durch Vorlage von Belegen abgerufen. Daher wurden noch keine Fördermittel an den Projektträger ausgezahlt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 25

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Jelena Noe

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Das sogenannte „wilde Plakatieren“, also das Anbringen von Plakaten an nicht dafür vorgesehenen Stellen bzw. ohne entsprechende Genehmigung ist in Marburg in besonderer Weise populär.

In wie vielen Fällen wurde in den Jahren seit 2019 bis zum heutigen Tag solchen Ordnungswidrigkeiten und mit welchem Ergebnis nachgegangen? 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Aufgrund der Coronapandemie wurde in dem o.g. Zeitraum deutlich weniger wild plakatiert. Es musste lediglich ein Verstoß gegen die Plakatordnung geahndet werden.

Aktuell wird bei einem erstmaligen Verstoß mit dem Veranstalter – sofern dieser zu ermitteln ist – Kontakt aufgenommen und eine Verwarnung erteilt. Kommt es zu einem erneuten Verstoß, so wird ein Ordnungsdwidrigkeitenverfahren eingeleitet.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 26

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

 

Fragesteller*in:

Jelena Noe

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Selbst dann, wenn den auf den Plakaten jeweils genannten Veranstaltern das Anbringen „wilder Plakatierungen“ nicht explizit nachzuweisen ist, geht der Magistrat auf solche Veranstalter mit dem Hinweis auf die Plakatierungsordnung zu?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Wie bereits in der kleinen Anfrage Nr. 25 beschrieben, geht der FD Straßenverkehr einmalig für eine Beratung auf die Veranstalterinnen und Veranstalter zu und belehren sie über die Vorschriften. Diese Vorgehensweise hat sich in den letzten Jahren bewährt.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 27

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Dirk Bamberger

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25. Januar 2019 beschlossen, Plakatierungsrahmen an den bislang hierfür reservierten Stellen im Stadtgebiet für eine geordnete Plakatierung zur Verfügung zu stellen. Wann gedenkt der Magistrat diesen Beschluss umzusetzen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Die Prüfung und Umsetzung des Vorhabens steht hier im FD Straßenverkehr noch aus. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt, sobald dies unter Berücksichtigung der Personalsituation und Projektdichte möglich ist.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 28

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.Juli 2022

Fragesteller*in:

Phillip Knaack

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

Im Rahmen des Nachweises der Förderungswürdigkeit von Trägern der Kultur haben diese unter anderem zu beantworten, wie viele Frauen und Männer die jeweiligen Veranstaltungen besucht haben. Inwieweit könnte diese Vorgehensweise aufgrund der statistischen Einordnung von Gästen nach ausschließlich äußerlichen Merkmalen möglicherweise als diskriminierend empfunden werden? Nach welchen Kriterien können oder sollen Kulturtragende auch das Geschlechtsmerkmal „Divers“ erfassen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 41 - Kultur

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

Stellungnahme/Antwort:

Der Verwendungsnachweis, in dem geschlechterspezifische Daten zu Teilnehmenden und Referent*innen bei Kulturveranstaltungen abgefragt werden, ist ein Teil der Kennzahlenermittlung zum Projekt „Haushalt fair teilen“/Gender Budgeting in Marburg. Dieses Projekt wurde im Rahmen des Ersten Aktionsplans für die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (kurz: EU-Charta) im Jahr 2017 vom Stadtverordnetenparlament beschlossen und im Zweiten Aktionsplan für die EU-Charta fortgeführt.

Bei der Erhebung von geschlechterspezifischen Daten der Teilnehmenden und Referent*innen bei Kulturveranstaltungen handelt es sich um ein Instrument zur Haushaltsplanung, das die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern im öffentlichen Haushalt stärker berücksichtigen möchte (§ 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG). Die Abfrage soll eine Datengrundlage dafür schaffen, die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in Hinblick auf die geschlechtergerechte Verteilung von Mitteln besser analysieren zu können. Gegebenenfalls liefert sie auch Ansatzpunkte, um nachzusteuern. Die Daten werden unter anderem mithilfe eines Fragebogens erhoben. Ein weiteres Ziel des Fragebogens ist es, Akteur*innen im Kulturbetrieb für die Thematik zu sensibilisieren und somit Anstöße für eine geschlechtergerechtere Ausrichtung von Kulturveranstaltungen – insbesondere in Bezug auf Programmgestaltung, Booking und Honorierung – zu geben.

Zum Zeitpunkt der Entwicklung des Fragebogens 2017 war der Geschlechtseintrag „divers“ noch nicht amtlich eingeführt und wurde daher nicht berücksichtigt. Insgesamt sind die bisher mit dem Fragebogen erhobenen geschlechterspezifischen Daten noch wenig belastbar. Deshalb soll der bisherige Ansatz zur Erhebung geschlechterspezifischer Daten im Kulturbereich ab Sommer 2022 evaluiert und neu ausgerichtet werden (Vgl. Abschlussbericht zum Zweiten Marburger Aktionsplan EU-Charta, 31.3.2022).

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Nach Ablauf der für die Fragestunde vorgesehenen Zeit erklärt die Stadtverordnetenvorsteherin diese für beendet. Die Fragen 3, 4, 9, 12, 15, 16 und 29-32 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
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