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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.07.2022 - 7 Verschiedenes

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Wortprotokoll

Frau Bastian bedankt sich beim Fachdienst Finanzservice über die regelmäßig kurzfristige Vorlage der Protokolle zu den Sitzungen des Ausschusses.

 

Oberbürgermeister Dr. Spies weist darauf hin, dass die Universitätsstadt Marburg am Dienstag, 19. 07.2022, entschieden hat, das Grillen und offenes Feuer für die städtischen Park- und Grünanlagen, das städtische Waldgebiet und die städtischen Grillplätze ab sofort zu verbieten. Das Verbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen sowie mitgebrachte Holz- oder Kohlegrills. Es erstreckt sich zudem auf das Entzünden von Grills jedweder Art sowie das Anbrennen von Kerzen oder Kohlen zum Beispiel für Wasserpfeifen und ähnliches.

 

Oberbürgermeister Dr. Spies berichtet ebenso über die Versorgungssituation mit Energie in der Stadt Marburg. Bürgermeisterin Bernshausen ergänzt das Thema, Fragen von Herrn Selinka und Frau Bastian werden vom Oberbürgermeister und Stadträtin Dinnebier beantwortet.

 

Oberbürgermeister Dr. Spies berichtet über die angespannte Personalsituation in der Stadtverwaltung Marburg, die eine offensive Strategie zur Personalgewinnung erforderlich macht. Frau Dr. Pöttgen führt dazu weiter aus und berichtet über die Maßnahmen, die bereits mit der Fachdienstleitung Personal erarbeitet wurden. Sie schlägt zudem folgende Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftung des beschlossenen Stellenplans vor, für die Sie den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss um Zustimmung bittet:

 

Aufgrund des in allen Bereichen vorherrschenden Fachkräftemangels und der Schwierigkeit, geeignete Bewerber*innen für befristet zu besetzende Stellen oder Stellenanteile zu finden, sollen alle Stellen in der allgemeinen Verwaltung, die für einen befristeten Zeitraum vakant sind, unbefristet ausgeschrieben werden. Befristete Vakanzen können entstehen durch Elternzeitvertretung oder längere Krankheitsvertretung. Die durch die Rückkehrer*innen produzierten Personalüberhänge können aufgrund der hohen Anzahl an unbesetzten Stellen gut kompensiert werden. Dies gilt umso mehr, als dass Rückkehrer*innen aus der Elternzeit sehr häufig in Teilzeit zurückkehren

 

Vakante Stellenanteile, die durch die befristete Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit der*des Stelleninhaber*s entstehen, sollen ebenfalls unbefristet ausgeschrieben werden. Aus persönlichen Gründen (z. B. Kinderbetreuung, Pflege Angehörige*r etc.) können die Beschäftigten ihre vertraglich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum reduzieren. Dadurch entsteht die Situation, dass Aufgaben im Fachdienst nicht mehr ausgeführt werden können, da für diesen vakanten Stellenanteil kein Personal vorhanden ist.

 

Im Ausschuss besteht Einvernehmen über diese Vorgehensweise. Die Verwaltung wird bei der Umsetzung darauf achten, dass der Stellenplan nicht ohne Zustimmung des HFWA ausgeweitet wird.

 

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Beschluss:

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selbst zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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