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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.10.2022 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1, 2 und 5 bis 14 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet. Dr. Spies antwortet dabei in Vertretung für Stadträtin Dinnebier.

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

Fragesteller*in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Ist dem Magistrat bekannt, wer Eigentümer des Einfamilienhauses am Weinberg, mit großem Garten, direkt oberhalb des tegut-Parkhauses in der Ketzerbach ist und warum dieses Haus offenbar seit über 10 Jahren leer steht, also quasi mitten in der Stadt unbewohnt ist?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6.1 - Planen und Bauen

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Eigentümerschaft der genannten Liegenschaft könnte bei Bedarf und damit verbundenem berechtigtem Interesse festgestellt werden. Über die Gründe für den offensichtlichen Leerstand liegen der Verwaltung keine Informationen vor.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

 

Fragesteller*in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Ist dem Magistrat bekannt, was der jetzige Eigentümer der am Eingang zur Oberstadt befindlichen Gebäude der ehemaligen Oberstadtkinos mit diesem Anwesen vorhat und wird er Einfluss darauf nehmen, dass der Verfall der ziemlich verwahrlosten Gebäude bald gestoppt wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6.1 - Planen und Bauen

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Gebäudekomplex Steinweg 4 (ehemaliges Oberstadtkino) steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz, das Haupthaus und der rückseitige Kinosaal sind als Einzelkulturdenkmal inventarisiert.

Seit Eigentümerwechsel im Jahr 2016 sind verschiedene Bauanträge des von ihm beauftragten Planungsbüros seitens Bauaufsichtsbehörde und Unterer Denkmalschutzbehörde abgelehnt worden, da die geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen massive Defizite aufwiesen. Die bisher vorgelegten Bauanträge waren aufgrund ihres mangelhaften Umfangs bzw. Inhalts teilweise nicht prüffähig. Nachträge waren insbesondere im Bereich Brandschutz und technische beziehungsweise denkmalgerechte Durchführbarkeit einer Sanierung vollkommen unzureichend.

Eine erneute Vorlage eines Bauantrags erfolgte am 15.6.22, auch dieser ist als fehlerhaft und unvollständig abgewiesen worden.

Die Bausubstanz ist ausreichend wetterfest gesichert, es sind z. B. keine Undichtigkeiten der Dächer bekannt.

Die herausgebrochenen Wandbereiche der früheren Vitrinenkästen für die Kinoplakate sind dem Eigentümer mitgeteilt worden und er wurde aufgefordert, diese offenen Oberflächen baldmöglichst fachgerecht zu schließen.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

 

Fragesteller*in:

Maik Schöniger

Fraktion / Partei:

Klimaliste Marburg

 

Warum ist das Wasserwerk Wehrda (MaStR-Nummer: SEE948688852675), das von den Stadtwerken Marburg betrieben wurde, seit 01.10.2021 vorübergehend stillgelegt und wann ist mit einer Wiederinbetriebnahme zu rechnen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Die im Wasserwerk Wehrda ehemals betriebenen Wasserturbinen waren nicht mehr zu betreiben, da aus ökologischen Gründen verhindert werden musste, dass Öl aus Undichtigkeiten in die Lahn gelangte. Die Turbinen waren bereits überarbeitet, ausgetauscht und wiederholt undicht.

 

Aktuell wird das Wasserwerk neu errichtet. Das alte Wasserwerk (inkl. dem Wasserkraftwerk) muss im Anschluss an den Neubau saniert und/oder emeuert werden. Auch die vorhandene Fischtreppe und die Staustufe sind zu sanieren.

Für das Wasserkraftwerk und die Fischtreppe hat es in den vergangenen Jahren bereits einige Vorarbeiten gegeben, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt wurden. Nunmehr muss nun ein neues Konzept erarbeitet werden, um den erneuten Wasserkraftbetrieb gewässerökologisch und wirtschaftlich tragfähig darzustellen. Ein Zeitplan existiert bei den Stadtwerken hierzu noch nicht. Die Geschäftsführung wird dem Aufsichtsrat aber in Kürze einen solchen vorlegen. 

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

 

Fragesteller*in:

Maik Schöniger

Fraktion / Partei:

Klimaliste Marburg

 

Gibt es weitere Wasserkraftpotentiale, die momentan in Marburg nicht genutzt werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sind Wasserkraftpotentiale der Lahn an mehreren Stellen überprüft worden. So gab es mehr oder weniger weit ausgereifte Planungen für das schwarze Wasser (Ölmühle) im Südviertel, für das Grüner Wehr und für das Afföller Wehr. Letztlich wurden die genannten Projekte aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt bzw. nicht umgesetzt. Insbesondere die Genehmigungsverfahren gestalten sich äußerst komplex und aufwändig. Sie führen häufig zu Auflagen, deren Erfüllung wirtschaftlich nicht darstellbar ist.

 

Bei der Nutzung der Wasserkraft besteht die paradoxe Situation, dass Altanlagen, die keinen oder so gut wie keinen Fisch- und Gewässerschutz bieten, Bestandsschutz genießen und zeitlich unbefristet weiter betrieben werden können. Dies, obwohl sie häufig sehr negative Auswirkungen haben.

Neu geplante Anlagen, die einen Fisch- und Gewässerschutz nach dem neuesten Stand der Technik planen, können hingegen aufgrund massiver zusätzlicher Auflagen häufig nicht wirtschaftlich betrieben werden.

Angesichts der Widerstände gegen den Ausbau der Wasserkraft sollte daher - auch angesichts der im Vergleich zur Wasserkraft sehr großen Potentiale - zunächst der Schwerpunkt auf Windkraft und Solarenergie gelegt werden.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

 

Fragesteller*in:

Lukas Ramsaier

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Gab es seitens des Magistrats/der Stadtverwaltung jemals Aussagen bzw. schriftverkehrliche Anordnungen gegenüber den Stadtwerken/der MVG, wonach die Busbenutzung der Straße 'Am Gerichtsweg' (momentan durch die Linie 9) in Zukunft untersagt werden könnte?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die gegenläufige Befahrung des Gerichtswegs für die Linie 9 hat sich aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde bisher bewährt und sie funktioniert ausreichend sicher. Eine Untersagung des Linienverkehrs im Gerichtsweg ist derzeit nicht notwendig.

Der Straßenverkehrsbehörde sind keine entsprechenden Vorhaben bekannt und es erfolgte seitens der Behörde in diese Angelegenheit auch keine Ansprache an SWM und MVG.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

 

Fragesteller*in:

Lukas Ramsaier

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

In Sozialen Netzwerken kursierte jüngst ein Gerücht, wonach das Ordnungsamt seit Neuestem Bußgelder für sogenannte 'Geschenkekisten' verhängen würde. Kann der Magistrat mit diesem Gerücht aufräumen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Sogenannte „Geschenkekisten“ werden von Bürger*innen meistens nicht mit böser Absicht im öffentlichen Raum abgestellt, sondern unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und dem Gedanken Mitbürger*innen eine Freude zu bereiten.

Allerdings können gerade auf dem Gehweg abgestellte „Geschenkekisten“ eine Gefährdung darstellen. Insbesondere können geh- und sehbehinderte Bürger*innen gefährdet werden, wenn diese stolpern, gezwungen sind auf die Straße auszuweichen oder sich mit dem Blindenstock nur noch schwer orientieren können.

Außerdem werden oftmals Gläser in den „Geschenkekisten“ abgestellt und diese von Passanten willentlich oder versehentlich zerbrochen, sodass sich die Scherben dann im öffentlichen Raum verteilen und wiederum zu einer Gefährdung führen. Auch angebrochene und abgelaufene Lebensmittel in den „Geschenkekisten“ führen dazu, dass Ratten und andere Schädlinge angelockt werden. Auch wurden schon Gefahrstoffe in den „Geschenkekisten“ festgestellt. Zudem kommt es teilweise vor, dass weitere Gegenstände zu den „Geschenkekisten“ beigestellt werden, welcher dann zusehends mehr öffentlichen Raum in Anspruch nimmt.

Im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte „Geschenkekisten“ sind rechtlich als wilde Müllablagerungen zu qualifizieren. Dies gilt ebenso für Sperrmüll wie z.B. Sofas und Matratzen, welche mit der Aufschrift „zu verschenken“ versehen sind.

Gem. § 15 (1) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind Verursacher*innen oder Besitzer*innen von Abfällen verpflichtet, diese zu beseitigen. Nach § 28 (1) KrWG dürfen Abfälle nur in zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen abgelagert werden. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 69 KrWG dar.

Werden Verursacher*innen von wilden Müllablagerungen im öffentlichen Raum ermittelt, können diese Ordnungswidrigkeiten auch zu einem Bußgeld führen.

Grundsätzlich bedarf es zudem bei der Benutzung einer Straße/Gehweg über den Gemeingebrauch hinaus einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Hessisches Straßengesetz.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Wann werden alle Fußgängerbrücken über die Stadtautobahn mit Zusatzgeländern ausgerüstet/ertüchtigt sein, damit diese auch von Fahrradfahrern genutzt werden können?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Stroinskysteg ist beidseitig mit einer Geländererhöhung ausgestattet.

Der Louis-Adorf-Steg (Bei St. Jost) befindet sich nicht in der Baulast der Stadt. Ein Termin für eine Geländererhöhung ist noch nicht bekannt.

Der Adolf-Reichwein-Steg soll in Kürze eine Geländererhöhung erhalten.

Der Hildegard-Hamm-Brücher-Steg ist beidseitig mit einer Geländererhöhung ausgestattet.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

In der Stadtgärtnerei Ockershausen gibt es zumindest ein Gewächshaus, wo offenbar Tomaten gezüchtet werden. Welchem Zweck dient das?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM)

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadtgärtnerei kultiviert seit etwa 20 Jahren Tomaten. Ursprünglich war die Kultivierung Teil eines Projekts, in dessen Rahmen regionales Gemüse an städtische Kindergärten und –tagesstätten geliefert werden sollte. Die Aufzucht erfolgt ohne Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel. 

Nach interessierten Anfragen aus der direkten Nachbarschaft wurde das Angebot auch Privatpersonen mit Erfolg zugänglich gemacht. Die Nachfrage ist seitdem kontinuierlich hoch.

Darüber hinaus ist die Kultivierung der Tomaten ein wichtiges Lernfeld für die angehenden Gärtnerinnen und Gärtner in der Fachrichtung Zier- und Produktionsgartenbau, die beim DBM seit jeher mit gutem Erfolg ihre Ausbildung absolvieren.

Bezogen auf die Gesamtaufgabenstellung handelt es ich um eine geringfügige, aber sinnvolle temporäre Ergänzung des Gärtnereibetriebes, die dann weniger als 10% der zur Verfügung stehenden Flächen beansprucht.

Die Aufgaben der Stadtgärtnerei werden im Zuge der aktuell laufenden Organisationsuntersuchung betrachtet und neu bewertet.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

 

Fragesteller*in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Einige Tage (am 6. 10.) nach der letzten Stadtverordnetenversammlung, in der Magistrat und Koalition wortreich erklärten, warum eine Abweichung von den RMV-Tarifen in einzelnen Waben (sog. Insellösungen) furchtbar kompliziert, langwierig zu verhandeln und nur mit mehreren Jahren Vorlauf umzusetzen wäre, stand folgende Meldung in der OP:

Billigere Fahrpreise für Geringverdiener
FRANKFURT. Frankfurter mit einem geringen Einkommen sollen ab dem nächsten Jahr deutlich günstiger mit Bus und Bahn fahren dürfen. Sie müssten nur noch 30 Prozent des regulären Preises bezahlen, teilte die Stadt am Mittwoch mit. So soll für Schüler und Senioren mit einem entsprechenden Nachweis eine Jahreskarte 109,50 Euro kosten – das wären monatlich etwas mehr als neun Euro. Regulär wird diese Jahreskarte ab 2023 für 365 Euro angeboten.

Warum ist die Stadt Marburg nicht in der Lage, einen solchen ersten kleinen Schritt in Richtung kostenloser ÖPNV zu machen, zumal die benötigten Gelder ja schon im Haushalt stehen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Ich befürchte, die Antwort muss erneut wortreich ausfallen. Die Fragestellung erscheint einfach, aber die Lösungsmöglichkeiten sind doch sehr komplex.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Lösungswege, um zu einem einfachen preiswerteren oder kostenlosen Nahverkehrsticket zu gelangen:

1. Der für die Kommunen und Länder organisatorisch einfachste Weg war das bundesweit einheitlich eingeführte 9-Euro-Ticket. Das Ticket hat gezeigt, dass viele Menschen erfreut und bereit sind, den ÖPNV stärker zu nutzen. Es hat für vor allem Menschen mit wenig Geld eine bundesweite Mobilität ermöglicht, die sonst nicht gegeben ist.

Allerdings hat das 9-Euro-Ticket auch gezeigt, dass dieser Mobilitätsgewinn vor allem in urbanen Bereichen wirkt. Im ländlichen Raum war der individuelle Zugewinn deutlich geringer. Wo kein Bus fährt, nützt es nichts, wenn die Busfahrt billig oder umsonst wäre. Daher müssen Nahverkehrsangebote insbesondere in der Fläche attraktiver werden.

2. Das 9-Euro-Ticket ist Geschichte. Spannend ist nun, ob die Bund-Länder-Annäherung in Richtung eines monatlichen 49-Euro-Tickets letztlich umgesetzt wird. Sicherlich wäre ein solches bundesweite Ticket ein großer Gewinn für viele Menschen, da es - wie das 9-Euro-Ticket - eine einfach umzusetzende Idee ist und eine bundesweite Mobilität über den Nahverkehr zu einem sehr günstigen Preis ermöglichen würde. Die Finanzierung darf allerdings nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Außerdem muss es eine deutliche Förderung des kommunalen Ausbaus der Nahverkehrsangebote geben.

Wenig oder gar nicht von einem 49-Euro-Ticket profitieren allerdings Menschen, die in vom ÖPNV schlecht oder gar nicht erschlossenen Gebieten wohnen. Ferner profitieren von einer solchen Lösung nicht Menschen mit geringem Einkommen, die bislang den ÖPNV nutzen und momentan eine Monatskarte zum Preis von ca. 50 Euro erwerben und denen diese Mobilität auch genügt, beispielsweise zum täglichen Erreichen des Arbeitsplatzes.

3. Eine kommunale Lösung zu einem generell verbilligten Nahverkehrsticket innerhalb des RMV ist nur mit vielen Hürden zu realisieren. Dies ist in der letzten Stadtverordnetenversammlung ausführlich und wortreich dargelegt worden.

Hintergrund ist, dass der RMV als großer Verbund mit vielen Mitgliedern natürlich ein großes Interesse daran haben muss, dass es nachvollziehbare und einigermaßen einheitliche Tarifregeln im gesamten RMV-Gebiet gibt. Deshalb wäre ein Vorstoß innerhalb des RMV, dass Marburg grundsätzlich kostenlose oder stark verbilligte Stadtverkehre einführen will, in der Tat nur mit einem langen Vorlauf und intensiven Verhandlungen mit dem RMV umzusetzen. Neben vielen anderen Fragen müsste geklärt werden, was Menschen, die nicht ihren Wohnsitz in Marburg haben, für Fahrten in Marburg bezahlen müssen. Ferner müsste insbesondere in der sogenannten Einnahme/Ausgabe-Verrechnung innerhalb des RMV die Stadt Marburg dann wohl dem RMV die anteiligen Verluste erstatten, die dadurch entstünden, dass für die Fahrten in Marburg für den Verband keine oder weniger Einnahmen generiert würden. Außerdem widersprechen solche Einzellösungen in Mitgliedskommunen dem eigentlichen Grundgedanken des RMV, im gesamten Tarifgebiet möglichst einheitliche Regelungen zu schaffen. Von einer solchen Ausnahme für Marburg müsste nicht nur die Geschäftsführung des RMV, sondern insbesondere auch der Aufsichtsrat des RMV überzeugt werden. Es wäre spannend, ob Marburg in einer solchen Frage in dem sehr großen RMV-Aufsichtsrat von anderen Kommunen Unterstützung erfahren würde.

4. Der in der Fragestellung angesprochene Beschluss der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung geht einen anderen Weg. Frankfurt hat eine Änderung der Richtlinien zum Frankfurt-Pass beschlossen. Der Frankfurt-Pass ist in Teilen vergleichbar mit dem Marburger Stadtpass und regelt nicht generell günstigere Ticketpreise. Vielmehr können die nach den Richtlinien des Frankfurt-Passes Berechtigten einen Zuschuss zu einem Ticket beantragen.

Dies ist mit den Regelungen innerhalb des RMV vereinbar. Generell können reguläre RMV-Fahrpreise von den Kommunen subventioniert werden, wenn ein finanzieller Ausgleich in der Höhe der Differenz zwischen dem Abgabepreis und RMV-Fahrpreis an den RMV erfolgt. Dementsprechend gewährt der Marburger Stadtpass seit langem Vergünstigungen auf bestimmte RMV-Tickets. Einzelheiten regeln die vom Stadtparlament beschlossenen Richtlinien zum Marburger Stadtpass.

Der Kauf von vergünstigten Monatskarten sowie Schüler Tickets Hessen und Senioren Tickets Hessen ist, wie in Frankfurt, mit Vorlage des Marburger Stadtpasses in Marburg bereits seit langem schon möglich. Die Höhe der Zuschüsse sind in der Satzung und in den Richtlinien zum Marburger Stadtpass geregelt.

Frankfurt will nun über den Frankfurt-Pass alle Zeitkarten generell mit 70 % bezuschussen. Ob das auch für ein bundesweites 49-Euro-Ticket gelten würde, ist bislang nicht deutlich. Diese Frage ist nicht unerheblich, da Studierende innerhalb des RMV an den meisten beteiligten Hochschulen ja ein generelles Studi-Ticket erwerben (müssen) und damit kostenlos fahren. Würde das 49-Euro-Ticket auch für diese Gruppe verbilligt, könnte für einen Teil der Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllen, sicherlich auch der Frankfurt-Pass bzw. den Marburger Stadtpass interessant werden, sofern sie Interesse haben, das bundesweite 49-Euro-Ticket zu nutzen. (Das Studierendenticket gilt ja anders als das 49-Euro-Ticket nur im RMV Gebiet)

Der Marburger Stadtpass ist zuletzt zum 1. Juli 2022 angepasst worden.

Grundsätzlich besteht nun die Möglichkeit, zum einen durch Erhöhung der Einkommensgrenzen den Kreis der Berechtigten auszuweiten.

Zum anderen besteht die Möglichkeit, dem Frankfurter Modell - immerhin die mit Abstand größte Stadt innerhalb des RMV - zu folgen und über den Marburger Stadtpass ebenfalls einen Zuschuss von 70% für alle Zeitkarten einzuführen - oder auch einen Zuschuss in beliebiger anderer Höhe.

Das weitere Vorgehen wäre mit dem RMV abzusprechen.

Die SWMR können, unter Wahrung der o.g. Fristen, die technische Umsetzung realisieren. Die Entscheidungsfindung über veränderte Zuschusshöhen oder geänderte Regularien muss durch den zuständigen Fachdienst der Universitätsstadt Marburg vorbereitet, im politischen Raum diskutiert und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

 

Fragesteller*in:

Dirk Bamberger

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Wie hoch beliefen sich die Kosten für die Bewerbung „Bürger*innen-Projekte im Gebiet Hansenhaus und Südbahnhof“?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Zur Erreichung von Zielgruppen bei Beteiligungsverfahren sind unterschiedliche Wege der Ansprache notwendig und – wie Erfahrungen der Stabsstelle Bürger*innenbeteiligung zeigen – in der Regel zielführend. Die Kosten zur Bewerbung des Beteiligungsverfahrens „Digitale Ideensammlung (Crowdmapping) für den Stadtteilfonds Hansenhaus/Glaskopf/Südbahnhof“ belaufen sich auf 3.804,79 EUR. Maßnahmen umfassten u.a. die Erstellung (Layout, Druck, Verteilung) von Großflächenplakaten und haushaltsabdeckend verteilten Flyern. Zusätzlich wurden 600 zufällig ausgewählte Einwohner*innen angeschrieben. Die Kosten für die Zufallsauswahl betrugen 550,50 Euro.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

 

Fragesteller*in:

Hermann Heck

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Wurden im vergangenen halben Jahr im Stadtteil Wehrshausen Baugenehmigungen mit Abweichungen von der aktuell gültigen Stellplatzsatzung erteilt und wenn ja, für welche Grundstücke?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 63 - Bauaufsicht

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Nein.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Oktober 2022

 

Fragesteller*in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Warum sind seit Ende Juli und auf unabsehbare Zeit (in Wehrda wohl bis mindestens März 2023) die Verwaltungsaußenstellen Cappel, Marbach und Wehrda geschlossen und warum wurde dies weder den Bürger*innen noch den Ortsbeiräten kommuniziert?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Mitarbeiterinnen in den Verwaltungsaußenstellen sind Mitarbeiterinnen des Stadtbüros.

Im Juni und Juli 2022 verließen unabhängig voneinander und unvorhersehbar mehrere Mitarbeiterinnen des Stadtbüros die Stadtverwaltung, so dass die Arbeitsfähigkeit des Stadtbüros in Frage stand.

In der Folge mussten bis zur Neubesetzung der vakanten Stellen die Mitarbeiterinnen aus den Verwaltungsaußenstellen abgezogen und im Stadtbüro eingesetzt werden.

Dies wurde auch den Ortsvorstehern mitgeteilt. Durch Aushänge in den Verwaltungsußenstellen, entsprechende Ansagen auf den Anrufbeantwortern und im Internet wurden die Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsaußenstellen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Die Information der Ortsbeiräte obliegt den Ortsvorstehern.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Damit ist die Zeit für die heutige Fragestunde abgelaufen. Die Fragen Nr. 2, 3, 15 und 16 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

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