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Ratsinformation
10.11.2022 - 4 SolarPotenzialAnalyse - Freiflächen-Solaranlage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 10.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Gabriela Lemmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stadtrat Dr. Kopatz führt in die Thematik ein. Anschließend stellt Frau Klug die Analyse detailliert vor. Die Vorlage wird seitens verschiedener Stadtverordneter einhellig begrüßt. Inhaltliche Fragen werden durch Herrn Dr. Kopatz, Herrn Ruth und Frau Klug beantwortet.
Zu einer Nachfrage des Stadtverordneten Frese ergehen im Nachgang der Sitzung im Rahmen des Protokolls folgende Informationen:
Es werden pro Hektar für unterschiedliche Anlagen unterschiedlich viel elektrische Leistung erzeugt werden können. Nachfolgende Tabelle gibt einen groben Überblick
|
Installierte Leistung pro ha [kWp/ha] |
Spezifischer Ertrag [kWh/kWp] |
installierte Leistung mit 92 ha [kWp] |
Stromertrag pro ha [kWh/ha*a] |
Stromertrag mit 92 ha [kWh/a] |
Agri PV |
250 |
850 |
23.000 |
212.500 |
19.550.000 |
Freifläche normal Süd |
666 |
950 |
61.272 |
633.327 |
58.266.084 |
Freifläche Ost West |
833 |
850 |
76.636 |
708.050 |
65.140.600 |
Die installierte Leistung auf den 92 ha würde dementsprechend zwischen 23 und 76,6 MWp liegen. Der jährliche Stromertrag würde zwischen 19,5 und 65,1 Mio. kWh liegen.
Quellen für die Zahlen stammen aus:
APV-Leitfaden.pdf (fraunhofer.de)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfiehlt der Stadtverordnetenver-sammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die SolarPotenzialAnalyse der Universitätsstadt Marburg wird als fachliches Rahmenkonzept für die Weiterentwicklung von Freiflächen-Solaranlagen im Außenbereich gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Sie stellt für die weiteren Planungsschritte die fachliche Grundlage dar.
2. Eine Mindestgröße von 1 ha und eine Maximalgröße von 20 ha pro Anlage sowie ein Mindestabstand von 1 km zwischen den einzelnen Anlagen wird festgelegt. Die maximale Flächeninanspruchnahme als Summe aller Anlagen im Außenbereich wird auf maximal 92 ha beschränkt. Diese 92 ha sollen bis 2030 erreicht werden. Bis zum Erreichen des 92 ha-Ziels ist diese Flächeninanspruchnahme durch ein Solaranlagen-Monitoring zu dokumentieren.
3. Zur Umsetzung ist für jede Anlage jeweils eine Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 5 BauGB und ein Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB erforderlich.
4. Jede Freiflächen-Solaranlage soll ein Teilhabe-Projekt enthalten, damit die Bürger*innen des jeweiligen Stadtteils einen Mehrwert erhalten können. Dieser Mehrwert wird auf Grund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) von der Universitätsstadt Marburg als Zuwendung den Ortsbeiräten in den jeweils betroffenen Stadtteilen zur Verfügung gestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
868,2 kB
|
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