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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

10.11.2022 - 4 SolarPotenzialAnalyse - Freiflächen-Solaranlage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stadtrat Dr. Kopatz führt in die Thematik ein. Anschließend stellt Frau Klug die Analyse detailliert vor. Die Vorlage wird seitens verschiedener Stadtverordneter einhellig begrüßt. Inhaltliche Fragen werden durch Herrn Dr. Kopatz, Herrn Ruth und Frau Klug beantwortet.

 

Zu einer Nachfrage des Stadtverordneten Frese ergehen im Nachgang der Sitzung im Rahmen des Protokolls folgende Informationen:

 

Es werden pro Hektar für unterschiedliche Anlagen unterschiedlich viel elektrische Leistung erzeugt werden können. Nachfolgende Tabelle gibt einen groben Überblick

 

 

Installierte Leistung pro ha [kWp/ha]

Spezifischer Ertrag [kWh/kWp]

installierte Leistung mit 92 ha [kWp]

Stromertrag pro ha [kWh/ha*a]

Stromertrag mit 92 ha [kWh/a]

Agri PV

250

850

23.000

212.500

19.550.000

Freifläche normal Süd

666

950

61.272

633.327

58.266.084

Freifläche Ost West

833

850

76.636

708.050

65.140.600

 

Die installierte Leistung auf den 92 ha würde dementsprechend zwischen 23 und 76,6 MWp liegen. Der jährliche Stromertrag würde zwischen 19,5 und 65,1 Mio. kWh liegen.

 

Quellen für die Zahlen stammen aus:

APV-Leitfaden.pdf (fraunhofer.de)

Freiflächensolaranlagen | Handlungsleitfaden | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfiehlt der Stadtverordnetenver-sammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Die SolarPotenzialAnalyse der Universitätsstadt Marburg wird als fachliches Rahmenkonzept für die Weiterentwicklung von Freiflächen-Solaranlagen im Außenbereich gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Sie stellt für die weiteren Planungsschritte die fachliche Grundlage dar.

2. Eine Mindestgröße von 1 ha und eine Maximalgröße von 20 ha pro Anlage sowie ein Mindestabstand von 1 km zwischen den einzelnen Anlagen wird festgelegt. Die maximale Flächeninanspruchnahme als Summe aller Anlagen im Außenbereich wird auf maximal 92 ha beschränkt. Diese 92 ha sollen bis 2030 erreicht werden. Bis zum Erreichen des 92 ha-Ziels ist diese Flächeninanspruchnahme durch ein Solaranlagen-Monitoring zu dokumentieren.

3. Zur Umsetzung ist für jede Anlage jeweils eine Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 5 BauGB und ein Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB erforderlich.

4. Jede Freiflächen-Solaranlage soll ein Teilhabe-Projekt enthalten, damit die Bürger*innen des jeweiligen Stadtteils einen Mehrwert erhalten können. Dieser Mehrwert wird auf Grund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) von der Universitätsstadt Marburg als Zuwendung den Ortsbeiräten in den jeweils betroffenen Stadtteilen zur Verfügung gestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:  Einstimmige Annahme der Vorlage

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Legende
selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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