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Ratsinformation
18.11.2022 - 3 Fragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 18.11.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:37
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Wortprotokoll
Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 8 und 11 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten bzw. durch den Oberbürgermeister in Vertretung für die Bürgermeisterin wie folgt beantwortet:
Kleine Anfrage Nr. 01
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2022
Fragesteller*in: |
Marco Nezi |
Fraktion / Partei: |
Bündnis90/Die Grünen |
Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger*innen im unteren Teil des Konrad-Laucht-Wegs, da hier insbesondere zahlreiche Senior*innen spazieren gehen, die in der Nachbarschaft (Ars Vivendi) leben und wie kann sichergestellt werden, dass die Fußgänger*innen Vorfahrt haben (z.B. durch entsprechende Beschilderung oder die Ausweisung einer Spielstraße)?
Stellungnahme/Antwort durch: |
FD 33 - Straßenverkehr |
Dezernent/Dezernentin: |
Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
Bei dem Konrad-Laucht-Weg handelt es sich um eine sehr schmale Sackgasse, in der keinerlei Begegnungsverkehr möglich ist. Die Straßenbreite beträgt in weiten Teilen gerade einmal drei Meter. Die Befahrung mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen ist durch Beschilderung bereits verboten und es findet ausschließlich Anliegerverkehr statt.
Auch wenn dort formal eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt, kann die Straße aufgrund der topographischen Bedingungen nur mit geringen Geschwindigkeiten befahren werden. Dies geben bereits die allgemeinen Regelungen des § 3 StVO zur situativ angepassten Geschwindigkeit vor. Zudem ist in solchen Konstellationen, wo verschiedentliche Verkehrsarten auf engem Raum aufeinandertreffen, die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer besonders zu beherzigen (§ 1 StVO).
Einer ergänzenden Regelung durch Beschilderung bedarf es hier nicht, da bereits alle relevanten Aspekte durch die v. g. allgemeinen Regelungen der StVO ausreichend reglementiert sind.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 02
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2022
Fragesteller*in: |
Lisa Deißler |
Fraktion / Partei: |
CDU/FDP/BfM |
In welchem Zeitraum werden die Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei umgebaut (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Stellungnahme/Antwort durch: |
FD 66 - Tiefbau |
Dezernent/Dezernentin: |
Stadtrat Dr. Michael Kopatz |
Stellungnahme/Antwort:
Von den insgesamt 387 Haltestellenpositionen (Haltepunkte) im Stadtgebiet sind weniger als ein Viertel barrierefrei ausgebaut worden. Für die kommenden Jahre ist seitens der Fachdienstes Tiefbau der barrierefreie Ausbau der folgenden Haltestellen vorgesehen:
Baustufe 5, Umsetzung 2022/2023
Alte Kasseler Straße (Auftrag erteilt)
Behringwerke (2023, beide Richtungen)
Diakonie (2023, beide Richtungen)
Ernst-Lemmer-Straße (Auftrag erteilt)
Kantstraße (beide Richtungen)
Sudetenstraße (Auftrag erteilt)
Baustufe 6, Umsetzung 2023/2024
Auf der Weide (beide Richtungen)
Gladenbacher Weg
Mengelsgasse (beide Richtungen)
St.-Martin-Straße
Baustufe 7, Umsetzung 2024/2025
Brunnenstraße (beide Richtungen)
Friedrich-Ebert-Straße (beide Richtungen)
Georg-Gaßmann-Stadion (beide Richtungen)
Lärchenweg
Messeplatz
Sachsenring
Für die o. g. Bushaltestellen wurden Förderanträge bei Hessen Mobil gestellt.
Die Förderung des Landes beträgt 75 bis 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Ziel ist es, alle wichtigen Bushaltestellen im Stadtgebiet von Marburg, nach ihrer Bedeutung für die Kundinnen und Kunden priorisiert, barrierefrei auszubauen. Aufgrund der großen Anzahl an Haltestellen im Stadtgebiet ist dieses Ziel jedoch nur schrittweise zu erreichen.
Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen erfolgt in Abstimmung mit den Stadtwerken Marburg.
Für außerorts an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen gelegenen Haltestellen sind Hessen Mobil und der Landkreis Marburg-Biedenkopf Straßenbaulastträger und damit für den barrierefreien Ausbau zuständig.
Dr. Michael Kopatz
Stadtrat
Kleine Anfrage Nr. 03
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2022
Fragesteller*in: |
Lisa Deißler |
Fraktion / Partei: |
CDU/FDP/BfM |
Wie ist die Auslastung des Fahrradanhänger-Busses auf der Strecke hin und zurück zum Görzhäuser Hof?
Stellungnahme/Antwort durch: |
Stadtwerke Marburg |
Dezernent/Dezernentin: |
Bürgermeisterin Nadine Bernshausen |
Stellungnahme/Antwort:
Die Auslastung des Anhängers mit Fahrrädern ist gering.
Nadine Bernshausen
Bürgermeisterin
Kleine Anfrage Nr. 04
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2022
Fragesteller*in: |
Christian Schmidt |
Fraktion / Partei: |
Bündnis90/Die Grünen |
In welchem Jahr wird das Ende der Restnutzungsdauer des B3-Brückenbaus im Bereich des Hauptbahnhofs erreicht sein werden?
Stellungnahme/Antwort durch: |
FD 66 - Tiefbau |
Dezernent/Dezernentin: |
Stadtrat Dr. Michael Kopatz |
Stellungnahme/Antwort:
Antwort von Hessen Mobil:
Das Brückenbauwerk Hochstraße Marburg wurde 1974 errichtet. Bisher gab es keine Veranlassung, für das Bauwerk eine Restnutzungsdauer festzulegen.
In Deutschland unterliegen Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen einem engmaschigen Kontrollsystem mit regelmäßigen Bauwerksprüfungen. Dadurch wird sichergestellt, dass Mängel und Schäden rechtzeitig erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden können.
Ergänzend zu den Bauwerkprüfungen wurde das Brückenbauwerk im Jahr 2014 nachgerechnet. Ergebnis dieser Nachrechnung ist, dass das Bauwerk alle Anforderungen für die aktuellen Verkehre erfüllt.
Sofern eine Veränderung des Zustandes eintreten sollte, werden durch Hessen Mobil rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden.
Dr. Michael Kopatz
Stadtrat
Kleine Anfrage Nr. 05
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2022
Fragesteller*in: |
Christian Schmidt |
Fraktion / Partei: |
Bündnis90/Die Grünen |
In welchem Umfang wurden in den vergangenen drei Jahren Belegungsrechte im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus seitens der Universitätsstadt Marburg erworben?
Stellungnahme/Antwort durch: |
FD 55 - Wohnungswesen |
Dezernent/Dezernentin: |
Stadträtin Kirsten Dinnebier |
Stellungnahme/Antwort:
Die Universitätsstadt Marburg hat selbst keine Belegungsrechte im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus erworben. Für die Stadt Marburg werden Belegungsrechte von der GeWoBau beantragt.
Seitens der GeWoBau wurde im Nov. 2020 ein Antrag über den Erwerb von Belegungsrechten für 30 Wohnungen für das Jahr 2021 gestellt. Am 10.12.2020 erhielt die GeWoBau die Mitteilung, dass der Zuschuss für diese Belegungsrechte durch die Stadt gewährt wird. Für das Jahr 2022 und 2023 konnten keine Anträge gestellt werden, da in Frage kommende Wohnungen für die Neubauvorhaben der GeWoBau in die „mittelbare Belegung“ gebracht werden müssen.
Auf der Grundlage des § 22 HWoFG (Hessisches Wohnraumfördergesetz) kann die Wohnungsbaugesellschaft oder auch ein privater Vermieter) einen Antrag auf Fördermittel beim Land und auch bei der Kommune stellen, um im Rahmen der mittelbaren Belegung sozialen Wohnungsbau zu schaffen.
Mittelbare Belegung bedeutet, dass auch Ersatzwohnungen aus dem Altbestand, die jüngst aus der sozialen Bindung gefallen sind, Menschen mit Wohnberechtigungsschein angeboten werden können. Die Neubauwohnungen selbst unterliegen dann keiner sozialen Bindung.
Die als Ersatzwohnungen deklarierten Wohnungen aus dem Altbestand müssen nach Größe und Beschaffenheit den neu entstandenen Wohnungen entsprechen.
Für jedes Neubauprojekt, in dem Wohnungen für die mittelbare Belegung entstehen, wird zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Universitätsstadt Marburg eine Vereinbarung abgeschlossen, in der genau deklariert ist, wieviel Ersatzwohnungen mit wieviel qm und mit welcher Beschaffenheit sie angeboten werden müssen, damit sie als solche anerkannt werden können. Auch die Höhe des Gesamtförderbetrages beeinflusst die Anzahl der Ersatzwohnungen, die dann letztendlich entstehen.
Aktuell ist ein Wohnprojekt mit mit insgesamt 19 Wohnungen fertig geworden, in dem 10 Wohnungen nicht der sozialen Bindung unterliegen. Für diese Wohnungen werden der Stadt Marburg 14 Belegwohnungen aus dem Altbestand angeboten für Personen, mit einem Wohnberechtigungsschein.
In Kürze wird ein Wohnprojekt mit insgesamt 32 Wohnungen fertig. Von diesen 32 Wohnungen unterliegen 10 der sog. mittelbaren Belegung und dafür werden der Universitätsstadt Marburg zur Vermittlung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus 12 Ersatzwohnungen angeboten, die aktuell nicht mehr der Sozialbindung unterliegen und auch beziehbar sind.
Die 10 Wohnungen der mittelbaren Belegung werden von der Wohnungsbaugesellschaft an Personen mit mittleren Einkommen vermietet.
Die Vergabe von Belegrechten wird von Seiten der Universitätsstadt Marburg genauestens überwacht um zu gewährleisten, dass mit diesem Instrument dem Wegfall von Sozialwohnungen durch Auslaufen der Sozialbindung entgegen gewirkt wird.
Kirsten Dinnebier
Stadträtin
Kleine Anfrage Nr. 06
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2022
Fragesteller*in: |
Matthias Pozzi |
Fraktion / Partei: |
AfD |
Was waren die Kosten für die Stadt Marburg für die Deutschlandtour der Radfahrer am 25./26. August 20022 (Planung, Auf- und Abbau Absperrung, Einsatz städtischer Mitarbeiter, Rettungskräfte, Ehrenamtliche, Flickarbeiten Asphalt, Siegfeier etc.)?
Stellungnahme/Antwort durch: |
FD 42 - Sport |
Dezernent/Dezernentin: |
Stadträtin Kirsten Dinnebier |
Stellungnahme/Antwort:
Die Deutschland-Tour war für Marburg ein großer medialer Erfolg. Insbesondere die Live-Berichterstattung des ZDF hat tolle Bilder geliefert. Die Bilder aus Marburg gingen in über 150 Länder. Die Veranstaltung war somit eines der absoluten Highlights des Jubiläumsjahres.
Die bisher bekannten Kosten teilen sich wie folgt auf:
Die Lizenzgebühren für die Ausrichtung an die Gesellschaft zur Förderung des Radsports betrugen 80.000,- € netto. Eigentlich hätte die Summe 130.000,- € betragen. Es konnten aber Landesmittel über 50.000,- € eingeworben werden.
Der DBM hat eine Gesamtsumme von 67.000,- € für Straßenbaumaßnahmen, die letztlich allen Bürger*innen zu Gute kommen, sowie für Terrorsperren und Personal abgerechnet.
Die sonstigen Kosten betragen bisher 137.782,95 €. Darin sind u.a. Streckenposten, Sanitäter, Toiletten, Öffentlichkeitsarbeit, Strom, Telekommunikation sowie Versorgung mit Lebensmitteln enthalten.
Auf der Einnahmenseite konnten 45.000,- € Sponsorengelder verbucht werden.
chnungen für die Verkehrssicherung liegen noch nicht vor. Die Verkehrssicherung wurde extern vergeben, um die im Jubiläumsjahr höher beanspruchten Personalressourcen der Stadt zu schonen.
Städtische Mitarbeiter*innen waren von mehreren Fachdiensten in der Vorbereitung und in der Durchführung im Einsatz, u.a. von den Fachdiensten Sport, Feuerwehr, Presse sowie Straßenverkehr, Sicherheit und Ordnung. Das Projektmanagement lag im Fachdienst Sport, wo eine Stelle für Sportprojekte besteht.
An dieser Stelle gilt der Dank allen beteiligten Fachdiensten der Stadt Marburg und den Marburger*innen, die zum Gelingen dieses absolut beeindruckenden Fests des Radsports beigetragen haben.
Kirsten Dinnebier
Stadträtin
Kleine Anfrage Nr. 07
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2022
Fragesteller*in: |
Matthias Pozzi |
Fraktion / Partei: |
AfD |
Die Konrad-Adenauer-Brücke ist neuerdings stadteinwärts offenbar dauerhaft gem. den aufgebrachten Straßenmarkierungen auf eine Fahrspur für den MIV verengt. Welchen Sinn macht dieser Unsinn, zumal stadtauswärts nach wie vor der Status quo gilt?
Stellungnahme/Antwort durch: |
FD 33 - Straßenverkehr |
Dezernent/Dezernentin: |
Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde macht es durchaus Sinn, die bergauf- und die bergabführenden, Fahrbahnen der Konrad-Adenauer-Brücke unterschiedlich zu beurteilen, da die örtlichen Voraussetzungen im Streckenverlauf, selbst bei nur oberflächlicher Betrachtung, deutliche Unterschiede aufweisen.
In der Bergaufrichtung konnte leider kein Bussonderstreifen markiert werden, da dieser sowohl im Bereich der Gisselberger Straße, als auch an der Zeppelinstraße vom rechtsabbiegenden MIV hätte überquert werden müssen. Insbesondere am oberen Ende der Brücke wäre eine eindeutige, verkehrssichere und ausreichende leistungsfähige Führung der Busse und des Radverkehrs in Richtung Lahnberge nicht mehr gegeben, wenn weiterhin das Rechtsabbiegen für den MIV in Richtung Südbahnhof zugelassen bleiben soll. Die markierten Schutzstreifen wurden aber dennoch deutlich verbreitert und auf den aktuellen Stand der Technik verbessert, um auch hier eine Verbesserung zugunsten der klimaneutralen Mobilität zu erreichen.
In der Bergabrichtung trägt der Bussonderstreifen, der ebenfalls für den Radverkehr freigegeben ist, erheblich zur Verkehrssicherheit und zur Busbeschleunigung bei, da Radfahrerinnen und Radfahrer sich nicht mehr vom rechten Fahrbahnrand, unter schnellem Verkehr von hinten, an der Frankfurter Straße in die Kreuzungsmitte einfädeln müssen und Busse nun an den stehenden Fahrzeugen vorbei, in Richtung Schwanallee, beschleunigt werden. Weiterhin steht die Neumarkierung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schaffung einer weiteren barrierefreien Fußgängerfurt zur besseren Erreichbarkeit der Bushaltestelle „Frankfurter Straße“ und des östlichen Gehwegs.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 08
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2022
Fragesteller*in: |
Maik Schöniger |
Fraktion / Partei: |
Klimaliste Marburg |
Wie viele Pkw-Parkplätze gibt es in der Universitätsstadt Marburg? Bitte aufschlüsseln nach: öffentlich im Straßenraum, in öffentlich verwalteten Parkhäusern, gewerblich und privat.
Stellungnahme/Antwort durch: |
FD 33 - Straßenverkehr |
Dezernent/Dezernentin: |
Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
Im Rahmen der Erstellung des Mobilitäts- und Verkehrskonzeptes MoVe35 hat das beauftragte Planungsbüro in der Bestandsanalyse den ruhenden KFZ-Verkehr untersucht. Insgesamt wird die Gesamtzahl der Parkmöglichkeiten in der Innenstadt (Parkbauten und Parkplätze) auf über 3.300 angegeben. Das Parken in Südviertel, Biegenviertel, Bahnhofstraße und Bahnhofsumfeld wurde detaillierter untersucht, hier befinden sich alleine 2.500 Stellplätze im öffentlichen Raum.
Generell liegen der Straßenverkehrsbehörde aber keine vollständigen Daten vor, wie viele Parkplätze es in der Universitätsstadt Marburg insgesamt gibt. Der Grund dafür liegt zum einen darin, dass es innerhalb und vor allem außerhalb der Kernstadt viele Parkmöglichkeiten gibt, die nicht bewirtschaftet werden oder einzeln markiert sind und somit nicht zuverlässig quantifiziert werden können. Zum anderen verändert sich die Zahl der Parkplätze permanent, wenn z. B. Radabstellanlagen gebaut, Ladezonen eingerichtet oder Radverkehrsanlagen markiert werden. Parken ist gem. den Vorschriften der StVO überall dort erlaubt, wo es nicht durch die allgemeinen Verkehrsregeln oder durch Beschilderungen reglementiert oder verboten ist.
Durch die Straßenverkehrsbehörde wurden in der Vergangenheit nur anlassbezogene Parkplatzzählungen in Straßen und Quartieren durchgeführt, wenn diese projektbezogen notwendig waren.
Eine vollumfängliche Parkplatzerfassung und eine laufende Dokumentation der permanenten Veränderungen wäre durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde nicht leistbar und im Rahmen einer kleinen Anfrage nicht darstellbar.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Kleine Anfrage Nr. 11
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. November 2022
Fragesteller*in: |
Marco Nezi |
Fraktion / Partei: |
Bündnis90/Die Grünen |
Inwiefern kann der Magistrat darauf hinwirken, dass die Sparkasse Marburg-Biedenkopf eine zügige Wiederinbetriebnahme des Geldautomaten im Stadtwald (neben dem tegut-Supermarkt) vorantreibt und damit auch das Ansinnen des Ortsbeirats Ockershausen-Stadtwald unterstützt?
Stellungnahme/Antwort durch: |
FD 20 - Finanzservice |
Dezernent/Dezernentin: |
Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies |
Stellungnahme/Antwort:
Die Sparkasse hat dazu Folgendes mitgeteilt.
“In der Nacht vom 07.05.2022 auf den 08.05.2022 haben unbekannte Täter erfolglos versucht, unseren Geldautomaten im Stadtwald zu sprengen. Obgleich die Öffnung nicht gelang, wurde der Automat stark beschädigt. Zu Personenschäden ist es zum Glück nicht gekommen. Der Automat wurde bis zu dem Sprengungsversuch nur stark unterdurchschnittlich frequentiert. Zudem bestand aufgrund der exponierten Lage auch weiterhin die Gefahr von Sprengungen. Aus diesen Gründen wird die Sparkasse an dem Standort künftig keinen GA mehr betreiben. Unseren Kunden stehen alternativ die Automaten im Stadtgebiet zur Verfügung. Außerdem sind Verfügungen von Bargeld auch in dem tegut-Markt im Stadtwald möglich.”
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Damit ist die für die Fragestunde vorgesehene Zeit abgelaufen. Die Fragen Nr. 9 und 10 sowie 12 bis 17 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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