Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

08.12.2022 - 4 Gemeinschaftliches Wohnen für alleinerziehende ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vorlage wird durch die anwesenden Vertreter der Verwaltung vorgestellt; Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zum Dritten Marburger Aktionsplan für die EU-Charta am 21. Oktober 2022 (VO/0916/2022), sollen im Baugebiet am Oberen Rotenberg mehrere Wohnungen für gemeinschaftliches Wohnen von alleinerziehenden Menschen als Einheit, zum Beispiel eine Etage mit mindestens 6 Wohnungen, eingeplant und umgesetzt werden. Hierfür sind zusätzlich gemeinschaftlich genutzte Räume vorzusehen.

Es soll geprüft werden, ob über gemeinschaftliche Räume hinaus sozialpädagogische Strukturen zur Begleitung und Unterstützung von alleinerziehenden Menschen und anderen Gruppen im neuen Wohnquartier etabliert werden sollen.

Hierfür soll in Zusammenarbeit von der Fachstelle gemeinschaftliches Wohnen und dem Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Anti-Diskriminierung eine Konzeption entwickelt werden, die mögliche Ansätze zur Erfassung von Bedarfen der Zielgruppe beinhaltet und verschiedene/flexible Umsetzungsstrukturen enthält.

Durch eine gemeinsame Vorgehensweise mit der GeWoBau soll darauf hingewirkt werden, dieses Vorhaben in die Planungen für den Oberen Rotenberg einzubeziehen und insbesondere bei der Gestaltung der Wohneinheiten auf dieser Etage darauf zu achten, dass die Grundrisse geeignet für das Zusammenleben mehrerer Erwachsener mit Kindern und für gemeinschaftliches Zusammenleben sind. Dies soll in allen Schritten der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden, zum Beispiel indem Erfahrungen zur Architektur gemeinschaftlichen Wohnens einbezogen werden.

Auch im geplanten Marburger Konzeptverfahren sollen diese Punkte bei der Auswahl der Wohnprojekte Berücksichtigung finden.

Da für eine soziale Miete, eine klimaschonende und klimaneutrale Bauweise eine öffentliche Förderung durch Bund und Land unabdingbar ist, sind die technischen Anforderungen der hessischen Wohnungsbauförderung zwingend zu beachten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:  Einstimmige Annahme der Vorlage

 

Aussprache wird nicht beantragt.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen