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Ratsinformation
08.12.2022 - 4 Gemeinschaftliches Wohnen für alleinerziehende ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 08.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 7 - Gleichstellung, Vielfalt & Erwachsenenbildung
- Bearbeiter*in:
- Tatyana Carle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zum Dritten Marburger Aktionsplan für die EU-Charta am 21. Oktober 2022 (VO/0916/2022), sollen im Baugebiet am Oberen Rotenberg mehrere Wohnungen für gemeinschaftliches Wohnen von alleinerziehenden Menschen als Einheit, zum Beispiel eine Etage mit mindestens 6 Wohnungen, eingeplant und umgesetzt werden. Hierfür sind zusätzlich gemeinschaftlich genutzte Räume vorzusehen.
Es soll geprüft werden, ob über gemeinschaftliche Räume hinaus sozialpädagogische Strukturen zur Begleitung und Unterstützung von alleinerziehenden Menschen und anderen Gruppen im neuen Wohnquartier etabliert werden sollen.
Hierfür soll in Zusammenarbeit von der Fachstelle gemeinschaftliches Wohnen und dem Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Anti-Diskriminierung eine Konzeption entwickelt werden, die mögliche Ansätze zur Erfassung von Bedarfen der Zielgruppe beinhaltet und verschiedene/flexible Umsetzungsstrukturen enthält.
Durch eine gemeinsame Vorgehensweise mit der GeWoBau soll darauf hingewirkt werden, dieses Vorhaben in die Planungen für den Oberen Rotenberg einzubeziehen und insbesondere bei der Gestaltung der Wohneinheiten auf dieser Etage darauf zu achten, dass die Grundrisse geeignet für das Zusammenleben mehrerer Erwachsener mit Kindern und für gemeinschaftliches Zusammenleben sind. Dies soll in allen Schritten der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden, zum Beispiel indem Erfahrungen zur Architektur gemeinschaftlichen Wohnens einbezogen werden.
Auch im geplanten Marburger Konzeptverfahren sollen diese Punkte bei der Auswahl der Wohnprojekte Berücksichtigung finden.
Da für eine soziale Miete, eine klimaschonende und klimaneutrale Bauweise eine öffentliche Förderung durch Bund und Land unabdingbar ist, sind die technischen Anforderungen der hessischen Wohnungsbauförderung zwingend zu beachten.
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