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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.12.2022 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 3, 5, und 7 bis 16 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten wie folgt beantwortet:

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Dr. Mohammad Malmanesh

Fraktion / Partei:

SPD

 

Werden privat gemachte Fotos von Bürger*innen in Marburg durch das Ordnungsamt als Grundlage für einen Nachweis von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, und damit für ein Ordnungsgeld verwendet, und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Grundsätzlich werden Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß den Feststellungen der Ordnungs- und Stadtpolizei nach pflichtgemäßem Ermessen eingeleitet (§ 47 Abs. 1 OWiG).

Erfährt die Verwaltungsbehörde durch die Mitteilung einer Privatperson vom Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit, ist diese eine Anregung an die Verwaltungsbehörde, wegen des bekannt gewordenen Sachverhalts ein Verfahren einzuleiten. Dabei bedarf es neben einem aussagekräftigen Bild einer Sachverhaltsschilderung und der Bereitschaft als Zeug*in für dieses Verfahren zur Verfügung zu stehen.

Für Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit ist § 158 StPO sinngemäß anzuwenden. Wie bei von Amts wegen bekannt gewordenen Sachverhalten hat die Verwaltungsbehörde zu prüfen, ob genügend Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die auf das tatsächliche Begehen einer Ordnungswidrigkeit hindeuten (§ 152 Abs. 2 StPO i.V. mit § 46 Abs. 1 OWiG). Hierbei ist kein Ermessen eröffnet. Die Verwaltungsbehörde muss tätig werden, um den Sachverhalt auf Hinweise für das Erfüllen eines Tatbestands zu untersuchen.

Liegt kein Verfolgungshindernis vor, hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Weiterverfolgung des Verfahrens zu entscheiden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Michael Selinka

Fraktion / Partei:

CDU/FDP/BfM

 

Werden zurzeit Trinkwasseruntersuchungen in den öffentlichen Sporthallen vorgenommen und welche Konsequenzen haben die Befunde auf die einzelnen Sportstätten gerade im Hinblick auf einen möglichen Befall mit Legionellen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Trinkwasseruntersuchungen in den öffentlichen Sporthallen werden grundsätzlich einmal Jährlich durchgeführt. In diesem Jahr wurden seitens des Gesundheitsamtes des LK MR-BID die Erstuntersuchungen in Liegenschaften, in denen die Warmwasserversorgung außer Betrieb ist und das Kaltwasser keine Temperaturen von 25°C oder mehr aufweist, ausgesetzt. In 5 der 17 beprobten Turnhallen wurden Legionellen festgestellt. Bei Betrieb der Warmwasserbereitung werden regelmäßig 1 bis 3 Turnhallen positiv beprobt, also mit Legionellen. In Liegenschaften, in denen in diesem Jahr bereits Legionellen festgestellt wurden, werden die Nachuntersuchungen im Kaltwasser durchgeführt.

 

Nach Durchführung von Erstmaßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene in 2 Sporthallen wurden im November Nachuntersuchungen beauftragt, Ergebnisse liegen noch nicht vor. In den übrigen Turnhallen laufen derzeit die Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität nach Legionellenkontamination.

 

Wie immer in solchen Fällen, wird FD Hochbau auch diesmal den Ursachen nachgehen und nach Umsetzung von technischen Maßnahmen entsprechende Nachbeprobungen veranlassen.

 

Im speziellen Fall der Turnhallen Martin-Luther-Schule/ Turnhalle Stadtwald wurde die Legionellenbelastung als hoch/sehr hoch eingestuft. Bis zur Negativ-Nachbeprobung wurden dort die Duschen vorübergehend gesperrt.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Michael Selinka

Fraktion / Partei:

CDU/FDP/BfM

 

Wie schätzt der Magistrat die rechtliche Vereinbarkeit von Art. 14 GG (Eigentumsschutz) mit der geplanten Einbeziehung von Tiefgaragen als offizielle Regenrückhaltebecken ein?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Klimaanpassungskonzept mit dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Handlungskonzept samt Fokusraumkarte ist eine Zusammenstellung von Maßnahmen zur Klimaanpassung, insbesondere zur Hitze- und Starkregenvorsorge. Dieses Konzept zeigt den Handlungsbedarf sowie Maßnahmenvorschläge zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf. Es wurde als städtebaulicher Rahmenplan gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2022 beschlossen.

 

Das Handlungskonzept ist ein informelles Planungsinstrument und wurde durch den Stadtverordneten-Beschluss als städtebaulicher Rahmenplan abwägungsrelevant in der Bauleitplanung. Die im Handlungskonzept enthaltenen Maßnahmen sind weiterhin Empfehlungen an die Stadt zur Hitze- und Starkregenvorsorge. Art. 14 Abs. 2 GG besagt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Jede*r Eigentümer*in sollte entsprechende Vorsorgemaßnahmen am Objekt sowie auf dem eigenen Grundstück durchführen, um die Auswirkungen eines Starkregenereignisses auf ihr*sein Eigentum sowie auf den öffentlichen Raum zu minimieren.

Eine offizielle Ausweisung von Tiefgaragen als Regenrückhaltebecken ist weder im Handlungskonzept noch im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.11.2022 enthalten.

Topographisch bedingt, läuft das anfallende Regenwasser zum Tiefpunkt, im umbauten Raum sind dies meist Keller und Tiefgaragen, da sie zum Großteil unterirdisch angelegt sind.

Im Handlungskonzept werden Tiefgaragen im Abschnitt „Unterirdische Füllkörper“ auf S. 36 wie folgt aufgeführt: „Tiefgaragen selbst bieten grundsätzlich viel Rückhalteraum und könnten zukünftig als Folgenutzung für die Starkregenvorsorge genutzt werden.“ Im Abschnitt „Objektschutz“ auf S. 43 sind sogar Maßnahmen zum Schutz von Tiefgaragen vor dem Wassereintritt dargestellt.

Es handelt sich demnach vordergründig um Empfehlungen für die Grundstückseigentümer.  Sofern an eine verpflichtende Bereitstellung von Tiefgaragen für die Regenrückhaltung gedacht sein sollte, müsste die gestellte Frage rechtlich weitergehend geprüft werden.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wieviele Anwohnerparkausweise wurden im Jahr 2022 durch die Stadtverwaltung bislang ausgestellt und wann plant der Magistrat eine Erhöhung der Gebühren für die Ausstellung bzw. Verlängerung der entsprechenden Ausweise?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im lfd. Jahr wurden über das Stadtbüro bisher 2.315 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Davon waren am Stichtag 01.11.2022 insgesamt noch 2.010 Parkausweise gültig.

 

Aktuell arbeitet die Straßenverkehrsbehörde noch nicht konkret an einer Änderung der Gebühren für Bewohnerparkausweise, da zuvor die Beratungen und Beschlussfassungen über den MoVe35 Plan abgewartet werden sollen, der auch Maßnahmenvorschläge zum Parkraummanagement enthalten wird.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wie stellt der Magistrat sicher, dass der neu gestaltete Firmaneiplatz auch in der Zeit des Weihnachtsmarkts oder ähnlicher Veranstaltungen (z.B. Marburg b(u)y night) nicht als öffentlicher Parkplatz für PKW genutzt wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der am Firmaneiplatz installierte und seit dem 05.12.2022 aktive Hydropoller verhindert das Befahren des Firmaneiplatzes für Unberechtigte aus Richtung Deutschhausstraße.

 

Die wenigen berechtigten Nutzer*innen (Kirche, Universität, Müllfahrzeuge und Marktbeschicker*innen) können den Poller nun aber mittels Transponder bedienen, wenn die Andienung mit größeren Fahrzeugen notwendig ist. Über die Firmaneistraße ist die Zufahrt zu den Privatgrundstücken grundsätzlich weiterhin erlaubt.

 

Im Zusammenspiel mit ordnungsrechtlichen Kontrollen durch den FD Verkehrsüberwachung wird eine Nutzung des Firmaneiplatzes als öffentlicher Parkplatz verhindert.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Beim Stadtradeln 2022 hat das Team der Stadtverwaltung der Stadt Marburg den 1. Platz in der Teamwertung gewonnen. Ist der Stadt Marburg bekannt, wieviele Stadtverordnete bzw. Magistratsmitglieder hieran teilgenommen haben?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Beim STADTRADELN 2022 haben 12 Stadtverordnete und 5 Magistratsmitglieder teilgenommen.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Für Marburg 800 sind große, runde und bunte Blumenkübel angeschafft worden, die im Stadtgebiet verteilt aufgestellt wurden. Gemäß Presse sollen diese nach Ablauf des Jubiläumsjahres wieder abgebaut werden. Was ist damit künftig geplant?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Kübel sind im Rahmen der Ortsvorsteher*innen Konferenz am 16.11.2022 den Ortsvorsteher*innen zur weiteren Verwendung/Aufstellung und Bepflanzung angeboten worden.

Die Stadt Marburg ist bereit die Kübel in Abstimmung mit den Ortsvorsteher*innen auf einen markanten, stätischen Standort – wie z.B. Bürgerhäuser – aufzustellen und sie mit torffreiem Substrat zu befüllen und zur Bepflanzung vorzubereiten. Die Bepflanzung und die Pflege der Pflanzen sollen dann in Patenschaft von Bürger*innen übernommen werden. Die Bepflanzung kann durch die Ortsvorsteher*innen organisiert werden und wird finanziell pauschal (150€/ Jahr) von Seiten der Stadt Marburg unterstützt.

Hierdurch soll die nachhaltige Weiterverwendung der Pflanzkübel sichergestellt und ein Beitrag zur Attraktivierung des öffentlichen Raumes geleistet werden.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Warum wird der Stadtteil Wehrda im Vergleich zu anderen Stadtteilen und Linien bei dem „Sonderfahrplan“ so stark benachteiligt? Wochentags entfallen mehr als 50 % der Fahrten der Linien 1 und 4, während andere Linien gar nicht bzw. nur gering eingeschränkt werden.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg Consult

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Stadtteil Wehrda bleibt mit dem Sonderfahrplan zweimal pro Stunde erreichbar –dies stellt sicherlich gegenüber dem gewohnten sehr guten Angebot eine deutliche Einschränkung dar, die aber aufgrund des Personalmangels unvermeidbar ist.

Ziel des Sonderfahrplans ist, mit deutlich weniger Fahrpersonal weiterhin verlässliche Verbindungen aus allen Stadtteilen in die Innenstadt zu ermöglichen. Für die größeren Stadtteile sollen mindestens zwei Verbindungen pro Stunde angeboten werden, dies wurde mit den Linien 1 und 4 für den Stadtteil Wehrda umgesetzt. Linien, die stündlich die Außenstadtteile bedienen, sind nicht eingeschränkt worden, um deren Erreichbarkeit zu sichern.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Welche Kenntnisse hat der Magistrat über etwaiges Auftreten von Personen gegenüber der städtischen Verwaltung, die sich der Reichsbürgerszene zuordnen lassen können?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im FB 3 gingen in den vergangenen Jahren im Bereich der Verkehrsüberwachung regelmäßig Einlassungen ein, die eindeutig der Reichsbürgerszene zuzuordnen waren. Dies ist stark rückläufig, inzwischen bewegt es sich im einstelligen Bereich pro Jahr. Die Verfahren werden regulär weiter betrieben, zusätzlich erfolgt ein Hinweis an den Staatsschutz.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Welche Handlungsanweisungen gibt es an die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung für den Umgang mit Personen, die sich der Reichsbürgerszene zuordnen lassen können?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Verwaltung nutzt die vom Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport herausgegebene Handlungsempfehlung für die behördliche Praxis im Umgang mit „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Hessen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Miguel Ángel Sánchez Arvelo

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Wie viel Meldungen von Unfällen bzw. Verletzungen von Kindern hat die Stadt in Bezug auf das „Mahnmal „Memoria“ am Friedrichsplatz seit seiner Einrichtung bis dato erhalten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 30 - Rechtsservice

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

In der Abteilung für Schadensbearbeitung im Fachdienst Rechtsservice wurden bislang keine Unfälle oder Verletzungen von Kindern gemeldet.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Miguel Ángel Sánchez Arvelo

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Hat die Stadt vor, das Tagesaufenthaltsangebot für von Wohnungsnot betroffenen Menschen durch ehrenamtliche bzw. caritative Angeboten bzw. Projekte, wie „die Gute Stube“ künftig umzusetzen bzw. hat die Stadt vor das bisher vorhandene Angebot der Wohnungsnotfallhilfe des Diakonischen Werk zu ersetzen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 4 - Soziales und Wohnen

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Gesamtverband der Evangelischen Kirchgengemeinden in Marburg hat vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen, besonderen Situation in diesem Jahr das Angebot „Gute Stube“ selbständig und unabhängig von der Universitätsstadt Marburg konzipiert, entwickelt und ausgerollt.

 

Sofern die Fragestellung impliziert, die Universitätsstadt Marburg habe möglicherweise steuernd auf die Entstehung eines Ersatzangebots zur Tagesaufenthaltsstätte (TAS) und Fachberatung Wohnen, beides zusammengefasst als Wohnungsnotfallhilfe in Trägerschaft des Diakonischen Werks Marburg-Biedenkopf, Einfluss genommen, so wird darauf hingewiesen, dass diese Annahme unzutreffend ist.

 

Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesamtverband der Evangelischen Kirchen ein dauerhaftes Ersatzangebot anstrebt. Das Angebot „Gute Stube“ versteht sich als eine Ergänzung zu bestehenden Angeboten und ist im Unterschied zu unbefristeten Angeboten, wie der TAS, zeitlich bis zunächst Ende Februar 2023 befristet. Die Stadt Marburg bezuschusst einen wesentlichen Teil der Kosten.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, ob der Standort Uferstraße der Sophie von Brabant Schule (SvB) aufgegeben und am Standort Ockershausen der SvB zusammengeführt wird und falls ja, welche Konzeption verfolgt die Stadt Marburg, ist beabsichtig dieses Grundstück und Gebäude (wer ist derzeitig Eigentümer) zu übernehmen und städtebaulich zu entwickeln?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Nein, das Gebäude in der Uferstraße wird auch nach Auszug der SvB weiterhin als Schulstandort bestehen bleiben.

 

Nach Zusammenführung der SvB in der Willy-Mock-Straße wird die Uferstraße als Interim für die Otto-Ubbelohde-Schule dienen, um die dort anstehenden BiBaP II-Maßnahmen außerhalb des laufenden Schulbetriebs durchführen zu können. Aufgrund verschiedener schulischer Raumbedarfe ist auch in der Perspektive dieser Standort für eine schulische Nutzung vorgesehen.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2022

 

Fragesteller*in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, welche Marburger Fußballvereine die „Förderung von Mädchen und Frauen auch Geflüchtete, Kinder, Senior*innen und Menschen mit Beeinträchtigungen explizit als Schwerpunkte der Sportpolitik“ erhalten, so nachzulesen in den städtischen Richtlinien, umsetzen und somit verdientermaßen besonders bedacht werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 42 - Sport

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die in den Spotförderrichtlinien genannten Förderschwerpunkte richten sich an alle fast 130 vom Fachdienst Sport verwalteten Vereine und nicht ausschließlich an die Fußballvereine. Daher hat es in den letzten Jahren eine breite Förderung gegeben, die vielen Vereinen zu Gute kam. Die Förderungen werden aber nicht automatisch als jährliche Regelförderung ausgezahlt, sondern nach Eingang entsprechender Anträge mit unterschiedlichsten Fallgestaltungen. Beim Landesprogramm „Hessen integriert“, dass überwiegend Geflüchteten zugute kommen soll, werden die entsprechenden Landesrichtlinien angewendet.

 

Eine Förderung haben aus dem Bereich des Fußballs in diesem Jahr beispielsweise SF/BG Marburg, der 1. FSC Ela Malaka Marburg und der SV Bauerbach erhalten.

 

Im Bereich des Seniorensports gab es keine Anträge von Fußballvereinen bzw. -abteilungen. Im Bereich Inklusion war es ausschließlich der SF/BG Marburg.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Damit ist die Fragestunde der heutigen Sitzung beendet. Die Fragen Nr. 04 und 06 werden wegen Abwesenheit des Fragestellers schriftlich beantwortet. Sie sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

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