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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

08.02.2023 - 5 Vortrag zum Angebot "e-scooter-Sharing-Systeme"...

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Wortprotokoll

Zunächst erläutert Herr Ackermann die Hintergründe für den heutigen Vortrag zum Angebot "e-scooter-Sharing-Systeme". In diesem Zusammenhang habe Oberbürgermeister Herr Dr. Thomas Spies betont, wie wichtig es ist, die Beiräte in die Planungen zur Einrichtung von e-Scootern in Marburg einzubeziehen. Daher wird der Seniorenbeirat als Interessenvertretung älterer Menschen um eine Stellungnahme zum o.g. Thema gebeten. Herr Altmann von der ZEUS GmbH bedankt sich bei den Mitgliedern für die Bereitschaft, sich mit dem sensiblen Thema zu beschäftigen. Es ist ihm ein Anliegen, darüber zu informierten, um Fragen zu beantworten und somit Bedenken ausräumen zu können. Die Firma hat ihren Sitz in München, wird aber einen operativen Standort in Marburg einrichten. Ansprechpartner*innen und Kundenservice sind somit vor Ort. Das Zeus-Wartungsteam bietet einen 24-Stunden- Service, welches alle Anfragen innerhalb von 12 Stunden bearbeiten soll. Nach Angaben von Herrn Altmann sind die e-Scooter der ZEUS GmbH die einzigen in Deutschland, die mit drei Rädern ausgestattet sind, was für mehr Stabilität und somit nachweislich für weniger Unfälle sorge. Ein doppelter Ständer soll mehr Sicherheit beim Abstellen geben. Die Ausleihe der e-Scooter funktioniert über eine App wie beim Prinzip des „Next-Bike“ in Marburg. Die Abstellplätze für die Geräte sind nicht frei wählbar, sondern vorgegeben. Dies verhindere das willkürliche „Entledigen“ des e-Scooters und das Entstehen von gefährlichen Hindernissen z.B. auf Gehwegen. Der/die Benutzer*in muss am Ende jeder Fahrt ein Foto erstellen. Vergehen werden innerhalb von 12 Stunden in Form eines 3-Wege-Systems geahndet. Die ZEUS GmbH plant mit der Stadt Marburg ca. 60 Parkzonen im gesamten Stadtgebiet. Die Parkzonen orientieren sich an bereits bestehender Infrastruktur (z.B. Nextbike und Carsharing). Zudem wendet die ZEUS GmbH ein nachfragebasiertes Betriebsmodell an. Meint, dass die lokale Gemeinde durch eine konservative Flottengröße sukzessive an die e-Scooter herangeführt wird, um negativen Auswirkungen auf die Nutzer*innen und Nichtnutzer*innen vorzubeugen. Die Fahrzeuge werden entweder auf dem Fahrradweg oder auf der Straße mit einer Geschwindigkeit von max. 20 km/h fahren, aber nie auf dem Gehweg.

In der anschließenden Diskussion werden Fragen und Anregungen der Mitglieder wie folgt aufgenommen:

  • Die 60 geplanten Abstellplätze für e-Scooter sollten nicht auf Fußgängerwegen eingerichtet, sondern in den Straßenraum integriert werden. Herr Altmann versichert, dass man gemeinsam mit der Stadt darauf achten werde, dass die Fußgänger nicht aufgrund der Abstellplätze in ihrem Bewegungsraum eingeschränkt würden.
  • Fahrverbotszonen an kritischen Punkten der Infrastruktur in Marburg (z.B. Altstadt, Schlosspark, Ludwig-Schülerpark, jüdischer Friedhof und/oder das Gebiet um den Friedhof in Ockershausen) werden geplant und eingerichtet. Die Überprüfung erfolgt über eine GPS-Steuerung.
  • Kundenservice und Mitarbeitende sollen vor Ort sein, um ggf. umgefallene und/oder falsch abgestellte e-Scooter zu melden.
  • Hoch frequentierte Abstellplätze an zentralen Punkten in der Stadt sollen erfasst und ggf. zeitnah erweitert werden, um ein geordnetes Abstellen der e-Scooter zu gewährleisten.
  • Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird eine am e-Scooter installierte Kamera zeigen, ob der/die Nutzer*in sich auf dem richtigen Weg befindet. Onlinevorträge sollen für korrekte und rücksichtsvolle Fahrweise sensibilisieren.
  • Die Mitglieder des Seniorenbeirates regen eine Probephase von einem Jahr an, um mit den dann erhobenen Daten ggf. Regelungen anpassen zu können.
  • Herr Ackermann weist darauf hin, dass ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für die Einrichtung von e-Scootern in Marburg nicht gefasst wurde und auch nicht vorgesehen ist. Die Firma ZEUS GmbH hat jedoch gegenüber der Stadt eine Selbstverpflichtungserklärung auf freiwilliger Basis abgegeben. Diese schriftlich verfasste freiwillige Selbstverpflichtungserklärung wird den Mitgliedern des Seniorenbeirats zur Ansicht vorgelegt.

Unter Berücksichtigung der genannten Ergänzungen der Mitglieder wird das Projekt vom Seniorenbeirat überwiegend positiv bewertet. Eine Stellungnahme mit den Anregungen der Mitglieder wird durch die Geschäftsführung erstellt und an Herrn Ackermann weitergeleitet.

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