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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.01.2023 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 15 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat bitte darauf hinwirken, dass die Stadtwerke zukünftig Änderungen der Energiepreise nicht nur in wenigen Cent/kWh, sondern in Prozent (2022 zu 2023: Strom plus 57% und Gas +plus 42%) in Ihren Anschreiben ausweist, damit ihre Kunden eine bessere Orientierung über zukünftige verfügbare/nichtverfügbare Eigenmittel bekommen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Für die Mitteilung von Preisanpassungen gibt es rechtliche Vorgaben, die die Stadtwerke beachten müssen. Die Stadtwerke Marburg weisen die Preisanpassungen daher getreu den rechtlichen Vorgaben transparent aus.

Die Stadtwerke werden prüfen, ob bei künftigen Mitteilungen auch eine prozentuale Berechnung erfolgen kann. Dies scheint ein berechtigtes Anliegen.

Allerdings ist hinsichtlich der individuellen Kostenabschätzung der jeweilige Verbrauch ent-

scheidend. Die Stadtwerke bieten zum effizienten Umgang mit Energie verschiedene Informations- und Beratungsangebote, auf die wir in den Schreiben künftig noch stärker hinweisen könnten.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat berichten - wie weit die Planungen zur Umsetzung des Beschlusses für die Installierung und Bau eines oder mehrerer Wassertretbecken (Kneippsche Anwendungen) gediehen sind?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

7.1 Gesunde Stadt

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat begrüßt das Engagement von Bürger*innen für die Einrichtung und Bau von einem oder mehreren Wassertretbecken. Sobald sich ein Verein oder Institution findet, die eine solche Anlage möchte und bereit ist, sich wie bei allen Sportanlagen üblich am Bau z. B durch Eigenleistung zu beteiligen und insbesondere die regelmäßige Pflege übernimmt, wird die Stadt Marburg die Errichtung eines Wassertretbeckens mit Nachdruck unterstützen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Dietmar Göttling

Fraktion / Partei:

ohne

 

Hat der Oberbürgermeister seinen in der Presse veröffentlichten Vorschlag vom 15.11., dem Land 75 -100 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen und "in einem UKGM im Landeseigentum anzulegen", der am14.11.22 - ausführlich in der SPD-Fraktion erläutert wurde, auch vorher – wie es bei so einer weitreichenden Entscheidung üblich ist - mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Magistrat besprochen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Es steht dem Magistrat nicht zu aus nichtöffentlichen Fraktionssitzungen oder dem Ältestenrat öffentlich zu berichten. Auch Beratungen des Magistrats sind nicht im Detail öffentlich zu kommunizieren.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Dietmar Göttling

Fraktion / Partei:

ohne

 

Hat der Oberbürgermeister ein inhaltliches Konzept bzw. zu welchen Konditionen möchte der Oberbürgermeister 75 bis 100 Millionen Euro "in einem UKGM im Landeseigentum" anlegen (Ausfallgarantie? Laufzeit? Verzinsung? etc.?)

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Ziel des Vorschlags des Oberbürgermeisters ist es, gegenüber allen Beteiligten einen Impuls zu geben, um die von Betroffenen als „unerträglich“ beschriebene Situation am UKGM für Beschäftigte, Patient*innen und Forschung zu verbessern. Dazu gehört aus Sicht des Oberbürgermeisters der Rückkauf des Universitätsklinikums durch das Land Hessen.

Details einer Anlage dieser Größenordnung sind zuerst in Verhandlungen zwischen den Beteiligten zu vereinbaren und nur durch Beschluss der beteiligten Gremien umsetzbar.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Thorsten Büchner

Fraktion / Partei:

SPD

 

Waren es in den zurückliegenden Monaten und Jahren stets die gleichen Defekte, die zum Ausfall einer der beiden Oberstadtaufzüge führten und weshalb werden keine Ersatzteile „auf Vorrat“ angeschafft, um Lieferengpässe zu vermeiden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Regelmäßig werden außenliegende Schlüsselschalter durch Vandalismus zerstört. Diese sind Vorort auf „Lager“. Verschleißteile wie z.B. Antriebsmotoren, Tragseile, Umlenkrollen etc. werden aufgrund von hohen Anschaffungs- und Lagerkosten nicht auf Vorrat angeschafft.

Die Anlagen werden jedes Quartal im Rahmen einer Wartung durch die Errichter Firma überprüft. Des Weiteren werden die Anlagen jährlich von einem TÜV Sachverständiger geprüft.

Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden durch den FD Hochbau bewertet und entsprechende Folgeabschätzungen getroffen. D.h. auftretende Verschleißerscheinungen werden versucht frühzeitig zu erkennen und auszutauschen, um einen überraschenden Ausfall vorzubeugen.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Thorsten Büchner

Fraktion / Partei:

SPD

 

Was sind die Gründe für die Störungsanfälligkeit der beiden Oberstadtaufzüge und wie verhält es sich mit der ständigen Anschaffung von Ersatzteilen im Verhältnis zum Einbau einer komplett neuen Aufzugsanlage?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Beide Oberstadtaufzüge sind seit Anfang 2015 in Betrieb und haben seitdem jeweils ca. 3,5 Millionen Fahrten durchgeführt. Solche hoch frequentierten Anlagen haben aufgrund der ständigen Benutzung einen entsprechenden Verschleiß an Verbrauchsmaterial.

Generell werden die Anlagen jedes Quartal im Rahmen einer Wartung durch die Errichter Firma überprüft. Des Weiteren werden die Anlagen jährlich von einem TÜV Sachverständiger geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden durch den FD Hochbau bewertet und entsprechende Folgeabschätzungen getroffen.

Ein Einbau einer komplett neuen Anlage muss wirtschaftlich vertretbar sein. Dies steht in keinem Verhältnis bezogen auf die Anschaffung und Austausch von Ersatzteilen. Außerdem sind die Anlagen bezogen auf Ihre Betriebszeit noch sehr jung.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wie stellt der Magistrat sicher, dass sowohl Schüler*innen als auch Mitglieder von Vereinen die Duschmöglichkeiten in der Sporthalle der MLS wieder regulär nutzen können?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Nutzung der Duschmöglichkeiten war nicht möglich in Folge einer Verunreinigung durch Legionellen. Diese Verunreinigung wurde behoben, so dass wieder geduscht werden kann.

Allerdings ist ein Duschen nur mit Kaltwasser möglich. Eine Abschaltung des Warmwassers wurde im Zuge der Energiekrise entschieden und vorgenommen.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Umsetzung des in der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Antrags des KiJuPa VO/0461/2021 zeitnah geschieht, da die Beleuchtungssituation im Weg zwischen Ockershäuser Allee und Leopold-Lucas-Straße immer noch stark verbesserungswürdig ist und sich seit meiner ersten Anfrage (vom 18.11.2016) zu diesem Thema kaum verbessert hat?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Die zusätzlichen Leuchten im Verbindungsweg zwischen Leopold-Lucas-Straße und Ockershäuser Allee wurden mittlerweile errichtet und sind in Betrieb. Die Beleuchtungssituation sollte sich daher deutlich verbessert haben. 

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Maximilian Walz

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wie will der Magistrat sicherstellen, dass nach der Ausschöpfung der Finanzmittel für Lehrer*innen iPads die Lehrer*innen weiterhin Digitalisierung gestalten können? Plant der Magistrat, weiterhin kostenlose iPads für die Lehrer*innen bereitzustellen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Rahmen des Annex 3 des Digitalpaktes sind den Schulträgern Finanzmittel zur Ausstattung der Lehrkräfte im Zuständigkeitsbereich mit IT-Endgeräten (Notebook oder iPad) zur Verfügung gestellt worden.

Die Höhe der Finanzmittel richtete sich nach der durch das Land Hessen ermittelten stichtagsbezogene Anzahl der Lehrkräfte im Zuständigkeitsbereich. Daraufhin hat das Medienzentrum auf Basis der von uns vom Staatlichen Schulamt übermittelten Listen die individuellen Ausstattungswünsche der Lehrkräfte über die Schulleitungen abgefragt.

Jegliche Veränderungen (Personalfluktuation, zusätzliches Personal, veränderte Ausstattungswünsche, etc.) nach dieser initialen Abfrage, konnte ausschließlich deswegen erfüllten werden, da das Medienzentrum eigeninitiativ einen Poolbestand an Endgeräten angelegt hat, der aufgrund der Tatsache zustande gekommen ist, dass nicht alle Lehrkräfte einen Gerätebedarf gemeldet haben.

Nach unserem Kenntnisstand ist seitens des Landesregierung bisher nicht geplant, weitere Finanzmittel zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen.

Auch die Thematisierung dieser Problemlage in diversen Sitzungen und Feedbackrunden zum Digitalpakt wurde seitens der Landesregierung bisher nicht zum Anlass genommen, die Vorgehensweise zu verändern.

 

Der Magistrat sieht sich nicht in der Verantwortung die bedarfsgerechte Ausstattung Hessischer Landesbediensteter zu finanzieren.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Maximilian Walz

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wie Vereine und Schulen berichten, ist der Sporthallenbedarf gerade in der Innenstadt erheblich: Ist dem Magistrat die angespannte Sporthallensituation in der Innenstadt bekannt? Wie plant der Magistrat, dies im Sportentwicklungsplan zu berücksichtigen und auf diesem Umstand zu reagieren?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 42 - Sport

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Rahmen der Sportentwicklungsplanung wurde der aktuelle und zukünftige Bedarf vom Institut für kooperative Planung aus Stuttgart ermittelt. Vereine, Schulen und die Bevölkerung haben sich zu diesem Thema ebenfalls umfassend im Rahmen der Umfragen geäußert.

Ein „erheblicher“ Bedarf wurde nicht festgestellt. Eine Unterdeckung ist aber vorhanden. Da die Überprüfungen auch ergeben haben, dass Marburg mit großen Hallen 3- und 4-Felderhallen überdurchschnittlich gut ausgestattet ist, ist die Schaffung verschiedener kleinerer Einheiten die logische Folge.

Die Handlungsempfehlungen zur Sportentwicklungsplanung liegen im Entwurf vor. Sie enthalten konkrete Handlungsempfehlungen zu vielen Themen, u.a. auch zur Hallensituation. Der Entwurf liegt gerade den Teilnehmenden der Workshops zur Durchsicht vor und wird voraussichtlich im März in das Verfahren der politischen Gremien gegeben.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Lt. dem Leiter von Stadtmarketing Marburg wird in der Oberstadt jeder Leerstand von Ladengeschäften sofort vom Stadtmarketing angemietet und an Künstler und andere Interessenten weiter vergeben. Welche Kosten sind dabei in den einzelnen Jahren seit Beginn der Aktion der Stadt entstanden (Miete, Nebenkosten, Renovierung, Umbau etc.) und erfolgt die „Weitergabe“ für die Stadt kosten- und haftungsneutral? Ist die „Weitergabe“ zeitlich begrenzt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stabsstelle 15 - Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Mit dem Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ des Landes Hessen erhält die Universitätsstadt Marburg insgesamt 250.000 EUR Fördermittel für die Umsetzung verschiedener Projekte zur Belebung der Marburger Innenstadt.

Innerhalb dieses Programms wird u.a. das Projekt „Marburger FreiRaum“ gefördert. Die Stadt Marburg hat dieses Projekt an das Stadtmarketing Marburg e.V. weitergeleitet, die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation und durch die maßgebliche Unterstützung des Quartiersmanagements Oberstadt. Die Grundidee vom Marburger FreiRaum ist es, dass mithilfe von innovativen Konzepten und belebten Räumen, Ladenleerstände in der Innenstadt schneller in eine Nachnutzung gebracht werden.

 

Im Projekt kommen verschiedene Ansätze zum Tragen:

  • Gründer*innen mit neuen, mutigen Handels- und Belebungskonzepten erhalten auf Antrag Mietzuschüsse über einen Zeitraum von max. sechs Monaten.
  • Leerstände werden vom Stadtmarketing e.V. angemietet und vergünstigt an Gründer*innen mit belebenden Konzepten weitervermietet.
  • Leerstände werden vom Stadtmarketing e.V. angemietet und im Rahmen eines Pop-Up-Konzeptes („Marburger VielRAUM“) kostenlos für 1-3 Monate an Gründer*innen, Künstler*innen, Vereine, und andere Institutionen kostenlos zur Verfügung gestellt. Ziel ist es hier, den Laden zu einem Experimentierraum für Ideenträger*innen zu machen.

 

Es ist nichtzutreffend, dass das Stadtmarketing „jeden Leerstand (…) sofort“ anmietet. Vielmehr werden immer in Kooperation mit der/dem Eigentümer*in die Vermietungschancen des Objekts ausgelotet. Sollte in absehbarer Zeit keine Anschlussvermietung in Aussicht stehen, bietet der Stadtmarketing e.V. eine Anmietung an. Ein sich ergebendes langfristiges, gewerbliches Mietinteresse hat gegenüber dem Projekt „Marburger FreiRaum“ immer Vorrang.

Das Fördergebiet umfasst nicht nur die Oberstadt, sondern die gesamte Marburger Innenstadt.

Die Kosten des Stadtmarketing e.V. zum „Marburger FreiRaum“ sind innerhalb des Landesförderprogramms förderfähig und beliefen sich in den beiden letzten Jahren auf folgende Werte:

 

2021:

Mieten: 8.500,00 €

Nebenkosten: 2.015,00 €

Renovierungen 21.491,90 €

Umbauten 0,00 €

Gesamt 32.006,90 €

 

2022:

Mieten: 48.605,00 €

Nebenkosten: 6.925,50 €

Renovierungen 2.773,07 €

Umbauten 0,00 €

Gesamt 58.303,57 €

 

Die Finanzierung des Projekts “Marburger FreiRaum” erfolgt zu 80 Prozent aus dem Landesförderprogramm und stellt sich über die Förderjahre 2021-2023 wie folgt dar:

 

Zuwendungsfähige Ausgaben: 187.500,00 €

Davon: Landesfördermittel (80%) 150.000,00 €

            Eigenanteil Stadt (20%)   37.500,00 €

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Vorausgesetzt alle Mitarbeiter der Stadt bekommen ein Jobticket: Welche Mitarbeiter der Stadt bekommen zusätzlich einen städtischen Parkplatz und wie hoch sind die monatlichen Parkgebühren für diese städtischen Mitarbeiter (Parkplätze der Stadt, Uni-Parkplätzen oder gewerbliche Parkplätze (Eigenanteil in %, geldwerter Vorteil)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Organisation

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Parkraumbewirtschaftung und damit auch die Vergabe von städtischen Parkplätzen ist den Stadtwerken Marburg zugeordnet. Ein Eigenanteil in % oder ein geldwerter Vorteil entfällt, da die Abrechnung der Parkgebühren nicht über die Auszahlung des Gehaltes geregelt, sondern über ein privatwirtschaftliches Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken Marburg abgewickelt wird.

Vor einigen städtischen Gebäuden gibt es die Möglichkeit vergünstigt zu parken. Interessierte Mitarbeitende zahlen 25 € pro Monat im Kernstadtbereich und in den anderen Bereichen der Stadt 15 €.

Solche Parkplätze gibt es an folgenden Dienstgebäuden:

  • Parkplatz Frauenbergstraße 35 (Stadtbüro)
  • Parkplatz Frauenbergstraße 24
  • Parkplatz Temmlerstraße 5
  • Parkplatz Hauptfeuerwache

 

Sofern mehr Parkplatzwünsche bestehen als vorhanden sind, wird nach folgender Reihenfolge

entschieden:

  1. Für Schwerbehinderte, die über das Anerkennungsmerkmal „G“ nach dem Schwerbehindertengesetz verfügen
  2. Beschäftigte, die Betreuungs- und Pflegeaufgaben leisten (Betreuung von Minderjährigen Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen und Dritten)
  3. Behinderte mit einem Behinderungsgrad von unter 50 % mit Erkrankungen am Bewegungsapparat
  4. Nach niedrigen Entgeltgruppen gestaffelt (die unteren Lohngruppen haben Vorrang) und darüber hinaus im Losverfahren

 

Weitere Vergünstigungen gibt es nur auf dem Parkplatz Turnergarten und dem Parkplatz der ehemaligen Universitätsbibliothek (lediglich 28 Stück). Bei dem Turnergarten ist der Mietzins von 50 € auf 38 € reduziert. An der ehemaligen Universitätsbibliothek ist bei 28 Parkplätzen der Mietzins von 40 € auf 34 € reduziert.

Für städtische Mitarbeitende ist in allen weiteren Parkobjekten im Stadtbereich der Mietzins nicht reduziert (bspw. Parkhaus Pilgrimstein, Parkhaus Lahncenter Tiefgarage, etc.).

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Madelaine Stahl

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wie viele systematische Verkehrskontrollen fanden in den Jahren 2020-2022 für Fahrräder statt und wie viele für Autos?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die klassische „Allgemeine Verkehrskontrolle“ gehört nicht zu den Aufgaben der Stadt- und Ordnungspolizei.

Die Kontrollen der Ordnungsbehörde im fließenden Verkehr beziehen sich bei Kraftfahrzeugen i. d. R. auf das verbotswidrige Befahren von Straßen, die gänzlich oder temporär gesperrt sind. Dahingehend gab es pandemiebedingt in 2020 keine Kontrollen. In 2021 waren es 39 und in 2022 47 Einsätze, die überwiegend in der Oberstadt stattgefunden haben.

Bei Fahrradfahrenden zielen die Kontrollen häufig auf die verbotswidrige Benutzung von Gehwegen und die Verkehrstüchtigkeit der Fahrräder. Auch in diesem Bereich wurde die Zahl der Kontrollen durch die Pandemie dezimiert. So gab es in 2020 noch 23 Kontrollen, in 2021 keine und in 2022 lediglich elf dahingehende Einsätze.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Madelaine Stahl

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wie viele Meldungen im Rahmen des Schutzkonzeptes an Schulen gemäß § 4 KKG an das Jugendamt der Stadt Marburg gab es in den Jahren 2020-2022 (bitte getrennt aufführen)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 57 - Soziale Dienste

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Im genannten Zeitraum erfolgten aus dem Bereich Schule unter den Rahmenbedingungen des KKG im Jahr 2020 14 Meldungen, im Jahr 2021 ebenfalls 14 Meldungen und im Jahr 2022 dann 12 Meldungen.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2023

 

Fragesteller*in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, ob er mittlerweile zu der Erkenntnis gekommen ist, dass die vermeintliche Energieeinsparung durch das Abstellen von Warmwasser in öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Sporthallen, usw., zu erheblichen Mehrkosten führt, da in mindestens 5 Turnhallen bereits Legionellen festgestellt wurden, weshalb jetzt angeordnet werden muss, die Duschen mit heißem Wasser zu spülen, während den Sportler*innen und Schüler*innen der Gesundheits- und Sportstadt das Duschen mit warmen Wasser weiterhin untersagt ist?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Auch in der Vergangenheit wurden im Rahmen der jährlichen Trinkwasser-Beprobungen Legionellen festgestellt.

An Stelle von sonst etwa 2 bis 3 Stellen wurden im Herbst 2022 7 Turnhallen positiv beprobt. Eine, in der Anfrage unterstellte „thermische Desinfektion“, bei der die Trinkwasseranlage mit heißem Wasser durchspült wird, wird nur in sehr seltenen Fällen erforderlich.

In den betreffenden Turnhallen konnten die Probleme durch eine einmalig verstärkte Wasserentnahme, sowohl des Kalt- als auch des Warmwassers behoben werden. Zusätzlich wurde sichergestellt, dass an den endständigen Entnahmestellen im Abstand von 3 Tagen Wasser gezapft wird und zudem die im Warmwassersystem installierten Zirkulationspumpen weiterhin in Betrieb bleiben bzw. wieder in Betrieb genommen werden.

Die zusätzlich aufgewendeten Kosten für die Wasserentnahme zur Beseitigung des Hygieneproblems liegen weit unter den Einsparungen, die sich aus dem Verzicht auf das warme Wasser in den Duschen ergibt. Die unsanierten Warmwassersysteme weisen hohe Energieverluste auf. Genaue Zahlen können derzeit nicht genannt werden, weil das Energiemanagement sich im Aufbau befindet. Hierfür wurden Personalstellen und Mittel zum Haushalt 2023 angemeldet.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

Damit ist die für die Fragestunde vorgesehene Zeit abgelaufen. Die eingereichten Fragen Nr. 16 bis 26 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

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