Seiteninhalt
Ratsinformation
15.02.2023 - 3.2 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Hilfs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mi., 15.02.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Sánchez Arvelo begründet den Antrag für die Fraktion Marburger Linke. Nach Stellungnahme von Frau Dinnebier und Wortbeiträgen von Herrn Burghardt, Herrn Sánchez Arvelo, Herrn Weidemann und Frau Dr. Perabo wird über den Antrag abgestimmt.
Bei JA-Stimmen der Fraktion Marburger Linke und NEIN-Stimmen der CDU/FDP/BfM-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.
Frau Dinnebier sichert zu, dass der Ausschuss die Informationen ausnahmsweise schriftlich erhält.
Information von Frau Dinnebier:
„Bund und Länder sind aktuell dabei, entsprechende Hilfsprogramme zu entwickeln.
Der Bund informierte jüngst darüber, dass er z. B. für die Kultur insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen wird. Davon sollen 2023 750 Mio. Euro zur Verfügung stehen, für 2024 nochmals 250 Mio. Euro. Nach den bisherigen Überlegungen sollen öffentliche Einrichtungen mit 50 Prozent ihrer Mehrkosten, freie und private Einrichtungen mit 80 Prozent durch den Fonds unterstützt werden. Auch Einrichtungen der kulturellen Bildung wie z. B. Musikschulen und Jugendkunstschulen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturveranstaltungen außerhalb von Kultureinrichtungen sollen antragsberechtigt sein.
Die hessischen Sportvereine können voraussichtlich ab März beim Innenministerium Hilfen zwischen 1.000,- € und 5.000,- € beantragen.
Um selbst unbürokratisch helfen zu können, stehen im Haushalt 2023 entsprechende Mittel sowohl für Maßnahmen zur Sicherung des sozialen Zusammenhalts als auch zur Abfederung möglicher Kostensteigerungen der Betriebskosten zur Verfügung. Da kommunale Förderung im Allgemeinen subsidiär ist und als Fehlbetragsförderung erfolgt, kann eine finanzielle Entlastung erst auf Nachweis tatsächlicher Kosten erfolgen – entweder anteilig bei einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Anschlagkosten oder auf Basis der Jahresendabrechnungen. Dafür sollten bis Mitte des Jahres einfach gehaltene Förderrichtlinien entwickelt werden.“
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen