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ALLRIS - Auszug

22.02.2023 - 6 Jugendschöffenwahl 202...

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Wortprotokoll

Frau Bernshausen und Herr Wege informieren über die Jugendschöffenwahl und die sich aus den gerichtlichen Vorgaben ergebende Terminplanung – Wahl der Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl 2023 muss in der Sitzung des JHA am 17. Mai 2023 erfolgen. Zur erfolgreichen Wahl ist eine qualifizierte Mehrheit, d.h. mindestens acht Ja-Stimmen erforderlich. Der JHA fasst zur Vereinfachung des gesamten Wahlverfahrens durch Übertragung der Vorprüfung und Vorauswahl bezüglich des Vorliegens von gesetzlichen Auswahlkriterien folgenden Beschluss einstimmig:

 

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) beschließt die Übertragung der Vorprüfung und Vorauswahl bezüglich des Vorliegens der gesetzlichen Auswahlkriterien der deutschen Staatsangehörigkeit, des erforderlichen Wohnsitzes in Marburg und der Altersvoraussetzungen für die Vorschlagsliste des JHA auf die Verwaltung des Jugendamtes / Geschäftsstelle des JHA.“

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