Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.02.2023 - 3 Fragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 14 und 16 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Wieviel Anträge und zu welchem Zweck hat der Kämmerer/die Finanzverwaltung der Stadt Marburg für 2021, 2022 und für 2023 an den EU Strukturfond und EU Sozialfond gestellt - bzw. hat die Kämmerei – darüber hinaus und zu welchem Zweck noch vor – weitere Anträge (EU) zu stellen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 20 - Finanzservice

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Vom Fachdienst Finanzservice wurden bisher keine Anträge an den EU Strukturfonds oder den EU Sozialfonds gestellt und es ist auch nicht beabsichtigt, solche Anträge zu stellen. Die Stadt Marburg hat allerdings aus dem ESF und dem EFRE in den letzten Jahren Gelder erhalten. Diese Programme laufen über den Fachbereich Kinder,Jugend, Familie bzw. zum Teil auch über das Medienzentrum. Das liegt darin begründet, dass es sich um spezifische Programme handelt wie beispielsweise BIWAQ und JUSTIQ, die meist von freien Trägern durchgeführt und die Mittel von der Stadt nur weitergeleitet werden. Auch die Mittel für den Lokschuppen der Stabsstelle Wirtschaftsförderung sind teilweise EU gefördert.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Jelena Noe

Fraktion / Partei:

CDU/FDP/BfM

 

Welche konkreten Maßnahmen werden zur Vermeidung von überflüssiger Beleuchtung am Industriestandort Görzhausen – insbesondere unter Beachtung des am 25. März 2022 einstimmig beschlossenen Antrags der CDU/FDP Fraktion (VO/0544/2022) - wann und wie umgesetzt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Thema der Lichtimmissionen und der Beleuchtung von Innenräumen in den Nachtzeiten wurde den ansässigen Firmen am Pharmastandort Görzhäuser Hofe bereits von städtischer Seite kommuniziert und ist somit bekannt.

Für die künftigen Baumaßnahmen werden durch entsprechende Festsetzungen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Lichtimmissionen im Bebauungsplänen festgesetzt und in städtebaulichen Verträgen gesichert.

Die zeigt das nachfolgende Beispiel der aktuell in der öffentlichen Beteiligung (Verfahrensschritt im Bebauungsplanverfahren) befindlichen 1. Und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26/4 „Görzhäuser Hof I“. Hier sind folgende konkrete Maßnahmen zur Lichtimmission festgesetzt bzw. beschrieben:

 

„ a) Grün- und Waldflächen sind von Beleuchtung freizuhalten (§9 Abs. 1 Nr. 18 i.V.m.
 Nr. 24 und Abs. 6 BauGB)

 

  1. Zur Minderung der Lichtverschmutzung sollte die Straßen- und Außenbeleuchtung in Bezug auf die Anzahl und die Beleuchtungsstärke auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden und so abgeschirmt werden, dass sie lediglich Lichtkegel nach unten auf die Erde strahlen. Die öffentliche und private Außenbeleuchtung an Gebäuden und Freiflächen (z.B. Wege, Parkplätze) ist energiesparend, blendfrei, streulichtarm sowie arten- und insektenfreundlich zu gestalten. Die Lichtmenge ist gering zu halten: Beleuchtungsstärken von max. 5 Lux für Wege, max.10 Lux für Parkplätze. Zulässig sind nur voll abgeschirmte Leuchten, die nicht über die Nutzfläche hinaus und im installierten Zustand nur unterhalb der Horizontalen abstrahlen (0 % Upward Light Ratio). Die Lichtpunkthöhen sind grundsätzlich niedrig zu halten. Zulässig sind nur Leuchtmittel mit geringem Blaulichtanteil wie bernsteinfarbenes bis warmes Licht (Orientierung: Farbtemperatur 1700 bis 2700, max. 3000 Kelvin). Flächige Fassadenanstrahlungen, (wie z.B. Wand ohne Logo), freistrahlende Röhren und rundum strahlende Leuchten (Kugelleuchten, Solarkugeln) mit einem Lichtstrom höher 50 Lumen sind unzulässig. Die Leuchtdichte von Anstrahlungen/selbstleuchtenden Flächen darf 2 cd/m2 nicht übersteigen; es sind dabei dunkle Hintergründe zu verwenden. Durch Schalter, Zeitschaltuhren oder Smart Technologien soll die Beleuchtung auf die Nutzungszeit begrenzt werden. Ferner sind Dunkelräume zu erhalten, insbesondere im Übergangsbereich von Bebauung zum Naturraum am Ortsrand (z.B. durch nächtliches Abschalten der Beleuchtung ab 22:00 Uhr). Bei nächtlicher Beleuchtungspflicht (z.B. aufgrund nächtlicher Arbeitstätigkeiten) gelten die zuvor genannten Vorgaben, sofern die Technischen Regeln für Arbeitsstätten keine anderen Anforderungen stellen.“

 

Die Planunterlagen der Bebauungsplanänderungen sind im Zeitraum 13.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023 im Zuge der öffentlichen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auf der städtischen Internetseite (Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg | Stadt Marburg) oder im Bauamt (Barfüßerstr. 11, 35037 Marburg) einsehbar.

Aus artenschutzrechtlicher Sicht erforderliche Regelungen aus b) werden im städtebaulichen Vertrag geregelt.

Für die nun beginnende Bauleitplanung zur Fläche „Görzhäuser Hof 3“ werden die o.g. Vorgaben bindend und ebenfalls festgesetzt. Grundlage bildet ein Licht(verschmutzungs)gutachten. Dieses wird den zu erarbeitenden städtebaulichen Entwurf berücksichtigen und konkrete Aussagen zur Minderung/Vermeidung von Lichtverschmutzung treffen. Flankierend werden erforderliche Regelungen im städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Myriam Hövel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Gibt es seitens der Stadt eine Rückmeldung an Bürger*innen, welche dem Mängelmelder einen Missstand melden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stabsstelle 72 - Bürger*innenbeteiligung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Beim Mängelmelder handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren, durch das gemeldete Mängel unmittelbar in den durch die vorgegebenen fünf Kategorien zugeordneten Fachdiensten ankommen.

In Marburg sind folgende Kategorien eingerichtet:

  • Ampelanlagen
  • Straßenlaternen
  • Straßenschäden
  • Verkehrsschilder
  • Wilder Müll

Pro Kategorie ist ein Fachdienst im System hinterlegt. Sobald über den Mängelmelder (Web oder App) ein Mangel gemeldet wird, ergeht eine E-Mail an den zuständigen Fachdienst. Zeitgleich erhält der Meldende eine E-Mail, dass sein Anliegen eingegangen ist und für eine Freigabe (im öffentlich einsehbaren Mängelmelderportal) geprüft wird.

Der Fachdienst prüft zunächst die Zuständigkeit.

Sofern eine andere Behörde, oder ein anderer Fachdienst für die Erledigung zuständig ist, gibt der Fachdienst den Mangel an die zuständige Stelle weiter. Dies wird dem Meldenden per E-Mail mitgeteilt. Zusätzliche Texte können jederzeit in die System-E-Mails eingefügt werden. Der Status im System wird in diesem Fall auf „abgelehnt“ gesetzt, was in der E-Mail an den Meldenden erwähnt wird. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass die Angelegenheit nicht für alle öffentlich sichtbar im Mängelmelderportal erscheint.

Sofern der Fachdienst für die Behebung des Mangels tatsächlich zuständig ist, gibt er den Mangel im System sichtbar für alle frei. Es wird in diesem Fall ein gelber Marker in die Stadtkarte gesetzt und an den Meldenden eine E-Mail erteilt, dass der Mangel sich in Bearbeitung befindet.

In der Regel ist nicht nur eine Einzelperson für die Behebung eines gemeldeten Mangels zuständig. Mitunter wird eine Kette von Bearbeitungsschritten ausgelöst, um das Problem schnellstmöglich zu beseitigen.

Im weiteren Verlauf wird der gemeldete Mangel vom Fachdienst entweder behoben (ein grüner Marker wird im System gesetzt und es erfolgt eine automatische E-Mail an den Meldenden, dass der Fall gelöst ist), oder die Angelegenheit wird als ungelöst abgeschlossen, was ebenfalls eine E-Mail an den Meldenden mit sich bringt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn erst nach Prüfung vor Ort festgestellt wird, dass sich der Mangel nicht auf öffentlichem, städtischen Grund, sondern auf Privatbesitz befindet, oder wenn es rechtliche Hindernisse gibt, den „Mangel“ zu beheben.

In jedem Zwischenschritt der Bearbeitung ist es zudem möglich, dass die Fachdienste sich per E-Mail, oder, sofern angegeben per Telefon, an die Meldenden wenden. Auch öffentliche Kommentare können zu den einzelnen Meldungen abgegeben werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Myriam Hövel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Kann der Magistrat bitte Auskunft geben, welche Maßnahmen bzgl. der Beseitigung von verbotswidrig abgelagertem Abfall/Müll unternommen werden.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Bei der Stadtverwaltung gehen fast täglich Mitteilungen über unerlaubt abgelagerte Abfälle ein. Die Meldungen erhält die Stadtverwaltung vorwiegend von aufmerksamen Bürger*innen, Mitarbeiter*innen des DBM sowie durch andere Behörden.

Bei Mitteilungen über unerlaubt abgelagerte Abfälle wird zunächst geprüft, ob sich der Unrat auf einer öffentlichen Fläche oder auf einem Privatgrundstück befindet.

Befindet sich der Wildmüll im öffentlichen Raum, wird vorab stets versucht, Verursacher*innen zu ermitteln, um diese zur Beseitigung der unerlaubt abgelagerten Abfälle aufzufordern bzw. die entstandenen Kosten für die Entsorgung beizutreiben und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuleiten. Leider gestaltet sich die gerichtsfeste Ermittlung von Verursacher*innen trotz intensiver Bemühungen erfahrungsgemäß äußerst schwierig. Ist ein*e Verursacher*in nicht zu ermitteln, beauftragt der Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe einen Dienstleister (vorwiegend DBM) mit der Abholung und Entsorgung des Wildmülls.

Die Aufstellung von Hinweisschildern an Orten mit erhöhtem Aufkommen unerlaubter Abfallablagerungen führt erfahrungsgemäß zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Müllsituation. Teilweise lässt sich gar ein erhöhtes Müllaufkommen um „Müll ablagern verboten“-Schilder feststellen.

Eine von Bürger*innen geforderte Installation von Videoanlagen an Orten mit erhöhtem Aufkommen von unerlaubten Abfallablagerungen ist rechtlich nicht umsetzbar, da die Installation von Videoanlagen an sehr strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden ist.

Befindet sich der Unrat auf einem Privatgrundstück, sind die Grundstückseigentümer*innen nach dem KrWG grundsätzlich für die Entsorgung von Abfällen auf deren Grundstücken zuständig. Sofern in Einzelfällen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, können die Grundstückseigentümer*innen unter Androhung von Zwangsmitteln aufgefordert werden, die Abfälle umgehend zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das unschöne optische Erscheinungsbild ist für eine solche Anordnung rechtlich nicht ausreichend.

Außerdem erreichen die Stadtverwaltung gerade in letzter Zeit verstärkt Beschwerden über überfüllte bzw. nicht geleerte Glascontainer. Diese Beschwerden werden innerhalb der Stadtverwaltung vom Fachdienst Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel bearbeitet und an die Verantwortlichen weitergeleitet. Die Handlungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung sind hier allerdings sehr eingeschränkt, da die Einsammlung und Verwertung von Altglas im Rahmen des Dualen Systems und nicht durch die Stadt Marburg oder einen von der Stadt Marburg beauftragten Dienstleister erfolgt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wieviele Personen haben den Marburger Eispalast in dieser Saison besucht und wie hat sich die Besucher*innenzahl im Verlauf entwickelt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 42 - Sport

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Auswertung der exakten Zahlen wird noch einige Zeit dauern. In der Regel liegen sie nicht vor April vor, da die Fa. Ahlendorf als Dienstleister zunächst alle Zahlen von einem Steuerberater prüfen lässt.

Es ist allerdings abschätzbar, dass die Zahlen wahrscheinlich zwischen 20%-30% unter dem Rekord-Vorjahr liegen. Sie sind damit auf einem Niveau von 2018 vor der Corona-Pandemie.

Eine Reduzierung hat es im Bereich der Buchungen durch Schulen gegeben. Die späte „Rettung“ des Eispalastes durch den Kauf der synthetischen Eisfläche hat den Schulen kaum Vorlaufzeit für ihre Planungen gegeben. Die Schulbuchungen dürften daher im nächsten Winter wieder deutlich steigen.

Auch die Werbung für die anderen Angebote konnte erst sehr spät veröffentlicht werden, was sich in Teilen bemerkbar gemacht hat.

Festzustellen ist auch, dass es im Bereich des Eislaufens mit kleinen Kindern kaum Veränderungen gab, die Jugendlichen aber nach Corona nicht im gleichen Maße zurückgekommen sind. Dieses Phänomen ist bundesweit in vielen Bereichen zu beobachten.

Insgesamt kann die Durchführung des Eispalastes mit Synthetischem Eis als großer Erfolg gewertet werden. Neben dem positiven Effekt der Energieeinsparung haben viele tausend Menschen das Angebot genutzt.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Wann wird der Magistrat Benutzer*innen der Marburger Sportstätten wieder das Duschen mit warmem Wasser ermöglichen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Energieeinsparmaßnahme an den Duschanlagen der Sportstätten liegt in den Vorgaben der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV, §7) begründet.

Das Präsidium des Hessischen Städtetages hat die Empfehlung, die Warmwasservorhaltung in Sport- und Turnhallen abzuschalten, aus dem Maßnahmenkatalog zum Energiesparen gestrichen (Schreiben vom 08.02.2023).

Dieser Empfehlung ist der Magistrat gefolgt. Die Warmwasserbereitungen sollen bis Ende Februar wieder in Betrieb genommen werden.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Martina Rupp

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Welche zusätzlichen, finanziellen und personellen Mittel stellt die Stadt Marburg den Schulen zur Verfügung, die ab dem kommenden Schuljahr Integrationsklassen bzw. Zusatzangebote für Geflüchtete weiterführen bzw. einrichten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Zunächst ist festzustellen, dass die Marburger Schulen die Integrationsklassen und Zusatzangebote für Geflüchtete mit großem Engagement durchgeführt haben. Für diesen Einsatz bedankt sich der Magistrat sehr!

Nach den bisher gemachten Erfahrungen wurden für diese zusätzlichen Angebote keine besonderen Anforderungen an die Stadt Marburg als Schulträger gestellt.

Falls Fragen aufkommen oder Bedarfe zusätzlicher Unterstützung gesehen werden, so sollten sich die Schulen melden. Gemeinsam sollten wir dann, ggf. unter Einbeziehung des Staatlichen Schulamtes, gute Lösungen finden.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Martina Rupp

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Liegen dem Magistrat bereits konkrete Planungen bzgl. der Umgestaltung des Areals im Bereich des Südbahnhofs bzw. konkrete Bauvorhaben von privaten Investoren in diesem Gebiet (ehemalige Molkerei) vor und wenn ja, gibt es dementsprechend auch bereits konkrete Planungen, die unbefriedigende Verkehrssituation in diesem Gebiet zu lösen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6 - Planen und Bauen

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Für den Bereich der ehemaligen Molkerei liegen dem FD Stadtplanung und Denkmalschutz konkrete Planungsentwürfe für ein urbanes Quartier vor, die bereits im Gestaltungsbeirat – im öffentlichen Sitzungsteil – vom Architekten vorgestellt wurden. Für die Umsetzung ist Planungsrecht zu schaffen. Hierzu muss der Bebauungsplan, der aktuell gewerbliche Nutzung vorsieht, geändert werden. Das Bebauungsplanverfahren befindet sich in Vorbereitung.

Bei der Entwicklung des ehemaligen Molkereiareals zu einem urbanen Gebiet ist die Sperrung des Südbahnhofsvorplatzes für die Durchfahrt mit dem MIV in die derzeitige Sackgasse („Frauenbergstraße“ – Seitenarm neben den Bahngleisen) vorgesehen. Die Erreichbarkeit der im Seitenarm der Frauenbergstraße befindlichen Nutzungen soll durch eine neue Verbindung zwischen Seitenarm Frauenbergstraße und Molkereistraße, im südlichen Teil des ehemaligen Molkereiareals erfolgen.

Für den barrierefreien Ausbau des Südbahnhofes, der Vorplatzgestaltung sowie der städtebaulichen Betrachtung des Südbahnhof-Umfeldes befindet sich eine Machbarkeitsstudie in Ausarbeitung. Die Inhalte der Machbarkeitsstudie sind u.a. von der STVV-Entscheidung zum Projekt Batteriebetriebener Oberleitungsbus (BOB) abhängig. Diese Entscheidung soll nach der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens getroffen werden. Die für das BOB-Projekt benötigte Infrastruktur hat Einfluss auf die Gestaltung des Vorplatzes sowie des Umfeldes am Südbahnhof.

In MoVe35 wird der Südbahnhof als bedeutender Mobilitätsknoten identifiziert und soll in seiner Funktion weiter gestärkt werden. In MoVe35 wird auch die Frauenbergstraße für die primäre Verkehrsführung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß-, Radverkehr) und die Cappeler Straße für die primäre Verkehrsführung des MIV vorgeschlagen. Die Maßnahmen in MoVe35 wurden entsprechend erarbeitet, werden aber noch diskutiert und abschließend festgelegt.

Derzeit wird auch über die Kapazitäten und die Verkehrsführung in der Zeppelinstraße diskutiert. Hierzu liegen noch keine Ergebnisse vor.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Karin Schaffner

Fraktion / Partei:

CDU/FDP/BfM

 

Wurde der einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Einführung einer Kastration- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen mittlerweile in allen Punkten (Fraktionsantrag VO/0746/2022) umgesetzt bzw. wie ist der Sachstand?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat wurde gebeten, zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen den Entwurf einer entsprechenden Satzung vorzulegen. Für die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Einführung einer Kastration- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen bedarf es vor Erlass der Satzung der rechtlichen Prüfung der Voraussetzungen. Ziel und Zweck des § 13 b TierSchG und damit einer Katzenschutzverordnung ist der Schutz freilebender Katzen in Gebieten, in denen sie in hoher Anzahl auftreten und z. B. infolge von Krankheiten, mangelnder bzw. fehlender Versorgung und Unterernährung erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind. „Schutz“ im Sinne von § 13 b TierschG bedeutet, dass das Leben, das Wohlbefinden und die Unversehrtheit dieser Tiere geschützt werden sollen. Der Erlass einer Satzung mit Regelungen im Sinne von § 13 b Tierschutzgesetz (TierSchG) ist gleichwohl erst zulässig, wenn andere Maßnahmen nicht gegriffen haben.

Inhalt der Ermächtigung ist, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden und Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist. Voraussetzung ist entsprechend das Vorhandensein bzw. die Zunahme von Kolonien verwilderter Hauskatzen sowie die Erforderlichkeit der beabsichtigten Maßnahme.

Im Rahmen eines Prüfungsverfahrens ist daher zu dokumentieren, dass es im Stadtgebiet Marburg oder einzelnen Bereichen/Stadtteilen eine hohe Population (Kolonien) freilebender Katzen gibt, damit einhergehende Tierschutzprobleme (Schmerzen, Leiden, Schäden) bestehen und ob bereits andere Maßnahmen stattgefunden haben, die aber nicht ausreichend waren, um die Population einzudämmen.

 

Die Stadtverwaltung befindet sich derzeit noch im Prüfungsverfahren.

Nach Auskunft des Veterinäramtes ist die Stadt Marburg von Populationen freilebender bzw. herrenloser Katzen nicht betroffen.

Das Tierheim Marburg wurde gebeten, Daten über Kastrationsaktionen im Stadtgebiert Marburg, der Aufnahme und Behandlung von freilebenden Katzen sowie Zahlen zum Anteil der unkastrierten Fund-, Abgabe- und sichergestellten Tiere zu erstellen. Die Daten sollten einen Zeitraum von mindestens ein bis zwei Jahren abbilden. Die daraufhin übermittelte Aufstellung war zunächst nicht fundiert genug, um den Erlass einer Satzung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen zu begründen. In einem persönlichen Gespräch mit der Leiterin des Tierheimes wurde daher die Angelegenheit erörtert und um Zusammenstellung und Vorlage verwertbarer Daten gebeten.

Für die Jahre 2020 und 2021 liegt uns nunmehr eine Aufstellung vor, die aktuell ausgewertet wird.

Des Weiteren wurden auch ortsansässige Tierärztinnen/Tierärzte nach Behandlungshäufigkeiten und -arten von freilebenden Katzen (z. B. verletzte oder verunfallt gebrachte Katzen, Katzenschnupfen, FIV, FeLV, Hauptpilz, Zahnfäule, Katzenseuche) angefragt.  Einzelne Rückmeldungen von Tierärztinnen/Tierärzten stehen noch aus.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Karin Schaffner

Fraktion / Partei:

CDU/FDP/BfM

 

Was hat die Prüfung der Umgestaltung des Verkehrsknotens Wilhelmsplatz ergeben (siehe Fraktionsantrag VO/7204/2020)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Für den Knotenpunkt Wilhelmsplatz wurde in 2021 vom Fachdienst Tiefbau noch einmal die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes mit 35 m Außendurchmesser fahrgeometrisch geprüft.

Die Planung würde eine regelmäßige Befahrung durch den Schwerverkehr ermöglichen.

Der Fußverkehr könnte alle Anschlussäste über beleuchtete Fußgängerüberwege, also gesicherte Querungsstellen kreuzen. Mit den Vertretungen der behinderten Menschen wurde die Planung noch nicht abgestimmt, weil während der Corona-Pandemie die Austauschformate sehr eingeschränkt waren.

Eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit hat noch nicht stattgefunden, da sowohl die Corona-Pandemie als auch mittlerweile abgeschlossene Baustellen wie die Gutenbergstraße das Ergebnis verfälscht hätten.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Warum ist bei der Leerung von Altglas-Containern im Gegensatz zur Abholung von Bio- oder Restmüll kein vertraglich festgelegter Rhythmus mit den verantwortlichen Firmen festgelegt worden, obwohl es hier in der Vergangenheit erhebliche Probleme und Unmut in der Bevölkerung gab?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

1. Zuständigkeit:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit und die Verantwortung für die Einsammlung und Verwertung von Altglas nicht bei der Stadt Marburg liegt. Vielmehr gehört Altglas zum Verpackungsmüll, für dessen Sammlung und Verwertung das Duale System Deutschland zuständig ist. Dazu gehört auch die Ausschreibung, die Auftragsvergabe und die Verantwortung für die Durchführung der Sammlung. Das Duale System Deutschland (DSD) kooperiert bei der Sammlung mit den Kommunen. Auch zwischen der Stadt Marburg und DSD gibt es eine Kooperation.

2. Sammelsystem:

Mit DSD wurden in einer Abstimmungsvereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen die jeweils zu verwendenden Systeme zur Wertstofferfassung (Altglas, Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff, Karton etc.) festgelegt. 

Für das Stadtgebiet von Marburg ist das zulässige Sammelsystem für Verpackungen aus Glas die im Stadtgebiet und den Stadtteilen aufgestellten Depotcontainer. Eine Übersicht der Glascontainer ist auf der Internetseite https://www.marburg.de/glascontainer aufrufbar.

Für die Standorte von Containern auf öffentlichen Flächen erhält die Stadt von DSD jährlich eine Art Pachtzahlung.

3. Leerung:

Auch die Leerung erfolgt über DSD. In der Regel werden die Glascontainer 14-täglich geleert, teils bei Bedarf auch öfter. Eine regelmäßige Entleerung – wie bei den Abfällen im Holsystem (sprich Restabfall, Bioabfall, Altpapier, Verpackungen) entfällt bei Depotcontainern, da diese auf öffentlichem Grund stehen sowie jederzeit erreichbar sind.

4. Übervolle Container:

In diesen Wintermonaten kam es aufgrund einer unvorhersehbaren Krankheitswelle zu massiven Personalausfällen bei dem Unternehmen, das von DSD mit der Leerung der Container beauftragt ist. Hiervon waren auch die Fahrer*innen der Sammelfahrzeuge betroffen. Dieses Personal ist besonders geschult und kann daher nicht ohne Weiteres ersetzt werden. Daher fiel in allen kreisangehörigen Kommunen und der Universitätsstadt Marburg die Altglassammlung teils über Wochen aus.

5. Unmut in der Bevölkerung:

Der Unmut ist nachvollziehbar – aber nicht vom Magistrat der Stadt Marburg zu lösen. Die Beschwerden gingen auch bei den Fachdiensten Ordnung, Umwelt, Klima- und Naturschutz sowie bei den Stadtwerken ein. Leider konnten diese Beschwerden auch nur gesammelt und an das mit der Einsammlung von Altglas beauftragte Unternehmen weitergeleitet werden. 

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Welche Investitionen in € sind künftig in die energetische Ertüchtigung von städtischen Gebäuden geplant in Relation zur städtischen Förderung an private Hauseigentümer (z.B. PV-Anlagen, Sanierung, Dämmung) und welche qm an Nutz- / Wohnfläche wird damit erreicht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 65 - Hochbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

In der Anlage ist eine Aufstellung beigefügt, die die geplanten Kosten / Investitionen für die energetische Ertüchtigung der bestehenden städtischen Gebäude zeigt.

Die Investitionssumme ist als Gesamtsumme in der Tabelle dargestellt. In der Gesamtsumme bezogen auf energetische Ertüchtigung sind Ersatzneubauten, Fassadensanierungen, Dachsanierungen und Generalsanierungen berücksichtigt. Bei den Generalsanierungen und Ersatzneubauten entfallen etwa 50% der Investition auf energetische Komponenten.

Außerdem sind hier die 4 Teilbereiche des Sonderinvestitionspaketes Klimaschutz aufgeführt. Dies betrifft die energetische Sanierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen, sowie LED-Beleuchtung und PV-Anlagen.

In diesem Haushaltsjahr sind etwa 7,02 Mio. € vorgesehen für energetische Ertüchtigung.

Bezogen auf die privaten Hauseigentümer unterstützt die Universitätsstadt Marburg seit dem Jahr 2009 ihre Bürger*innen bei der Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien und der energetischen Sanierung ihrer Gebäude.

Hierfür sind auch in diesem Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 650.000 Euro eingeplant.

Mit dem Förderprogramm „klimafreundlich wohnen“ können Bürger*innen den Zuschuss für Maßnahmen zum Klimaschutz beantragen. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Mittel für die energetische Sanierung abgerufen werden, kann im Vorfeld nicht gesagt werden.

Zudem kann keine Auskunft darüber gegeben werden, wieviel Nutz-/Wohnfläche damit erreicht wird, weil hierzu keine Daten erhoben werden.

Einzelheiten zu dem Förderprogramm „klimafreundlich wohnen“ können auf der Internetseite:

www.marburg.de/klimaschutz oder direkt über www.marburg.de/klimafreundlichwohnen aufgerufen werden.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Schaker Hussein

Fraktion / Partei:

SPD

 

Was ist aus dem Bauprojekt der Fa. Burk aus dem Jahre 2019 für die Eisenstraße / Afföllerstraße / alte Post geworden und warum sieht man keinen Baufortschritt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6 - Planen und Bauen

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Für das Wohnungsbauprojekt in der Eisenstraße wurde in dem Zeitraum 2019 bis 2021 Planungsrecht in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung geschaffen und in einem städtebaulichen Entwurf die wesentlichen Regelungen für die Umsetzung des Vorhabens getroffen. Der Bebauungsplan Nr. 6/17 „ehemaliges

Hauptpostareal zwischen Eisenstraße und Zimmermannstraße“ wurde in der STVV-Sitzung am 16.07.2021 als Satzung beschlossen und durch die amtliche Bekanntmachung am 15.01.2022 rechtskräftig. Der Rechtskraft des Bebauungsplans ging die Feststellung der Planreife für das Bauvorhaben gemäß § 33 BauGB per Magistratsbeschluss am 12.07.2021 voraus. Dieses Instrument des § 33 BauGB wurde gewählt, um frühzeitig die erforderliche Baugenehmigung für das Wohnungsbauvorhaben auf der Grundlage des damals in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans erteilen zu können.

Bezüglich des im Betreff genannten Bauvorhabens liegt dem Fachdienst Bauaufsicht ein Bauantrag vor. Die Bauvorlagen mussten seitens des Entwurfsverfassers mehrfach überarbeitet werden, da diese nicht den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entsprachen. Die letzten überarbeiteten Bauvorlagen sind bei dem Fachdienst Bauaufsicht am 14.02.2023 eingegangen und werden derzeit geprüft. Wir gehen, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung, davon aus, dass in Kürze eine Baugenehmigung erteilt werden kann.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Schaker Hussein

Fraktion / Partei:

SPD

 

Wie beurteilt der Magistrat diese Entwicklung, aufgrund der Tatsache, dass derzeit Wohnungsbau dringend forciert werden sollte und solche großen und wichtigen Projekte in Bezug auf die Wohnbedarfsanalyse, fest einkalkuliert sind?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6 - Planen und Bauen

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Es ist bedauerlich, dass wichtige Wohnungsbauprojekte, wie das Vorhaben in der Eisenstraße, noch nicht umgesetzt und die benötigten Wohnungen noch nicht realisiert werden konnten. Vor der Bauausführung eines solchen Projektes steht eine Planungsphase, die durch die Baugenehmigung abgeschlossen wird, bevor die Ausführung des Bauvorhabens erfolgen kann. Die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen ist Grundlage für diese Genehmigung. Seitens der Fachdienste Bauaufsicht und Stadtplanung und Denkmalschutz haben im o. g Fall zahlreiche Gespräche und Schriftverkehr stattgefunden, um die Zielerreichung zu beschleunigen.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2023

 

Fragesteller*in:

Liban Abdirahman Farah

Fraktion / Partei:

SPD

 

Wie ist die aktuelle Einschätzung des Magistrats über eine mögliche Verbesserung der subjektiv wahrgenommenen Sicherheit einerseits und der objektiv feststellbaren Sicherheit andererseits im Jägertunnel durch das "Livebild- und Sprechverbindung auf Abruf" System (LiSA)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 3 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Zur Verbesserung der Sicherheitssituation in und um den Marburger Jägertunnel wird seit 2017 fortlaufend gearbeitet. In diesem Rahmen wurde dort im August 2018 auch das Livebild- und Sprechverbindungssystem "LiSA" in Betrieb genommen.

Zum Konzept der Video- und Sprechverbindung gehört die regelmäßige Evaluierung der Maßnahme hinsichtlich ihrer Wirkung auf Passantinnen und Passanten.

Die jüngste Vor-Ort-Befragung hat im Januar 2020 mit 84 repräsentativ ausgewählten Nutzerinnen und Nutzern zu unterschiedlichen Tageszeiten stattgefunden.

Die Auswertung der Befragungsdaten durch das Projekt Einsicht – Marburg gegen Gewalt brachte folgende Befunde:

Die Anlage erhöht das Sicherheitsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer des Jägertunnels. Dies gilt insbesondere für Frauen und ältere Befragte.

Die Kenntnis über den Einbau von LiSA hat nach den Auskünften der Befragten außerdem ihre Nutzungshäufigkeit des Jägertunnels erhöht.

Im Vergleich der Einzelmaßnahmen geht die Gegensprechanlage häufiger als die Bildübertragung mit einer Verbesserung des Sicherheitsgefühls einher.

Die Gegensprechanlage erhöht das Sicherheitsgefühl insbesondere bei Frauen und bei älteren Menschen.

Die Einrichtung des Livebild- und Sprechverbindungssystems im Jägertunnel ab 2018 sowie 2018 und 2019 durchgeführte Zwischenevaluierungen der Anlage wurden von intensiver Pressearbeit, Ortsbegehungen mit Anwohner*innen, Politiker*innen, Expert*innen sowie der Einbindung unterschiedlicher Gruppen von Nutzer*innen begleitet.

Die objektive Sicherheitslage kann nicht seriös evaluiert werden:

Bereits vor Einrichtung von LiSA im Jägertunnel 2018 fanden dort quantitativ betrachtet laut polizeilicher Statistik nur geringe Zahlen an Übergriffen statt: In der Tat werden am Jägertunnel aktuell nur sehr vereinzelt Gewalttaten verübt. Ob dies auf LiSA zurückzuführen ist, lässt sich jedoch nicht als direkter Effekt der Anlage abbilden (im Sinne eines validen Vorher-Nachher-Vergleichs).

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Damit ist die für die Fragestunde vorgesehene Zeit abgelaufen. Die kleinen Anfragen Nr. 15 und 17 bis 26 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen