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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.02.2023 - 5 Vorkaufsrecht der Universitätsstadt Marbur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stadtrat Dr. Kopatz stellt die Vorlage vor und erläutert die Absicht, dass mit der vorgesehenen Quartiersgarage auf den beiden entsprechenden Grundstücksflächen die vorhandene Parksituation im Gebiet in das dann entstehende neue Parkhaus verlagert werden soll und die danach freigewordenen Flächen entweder mit Wohnbebauung oder auch mit Innenhofbegrünung versehen werden können.

Das benachbarte für eine derartige Bebauung benötigte Grundstück muss hierfür noch seitens der Stadt erworben werden.

Aus dem Ausschuss ergeht die Anregung, in das projektierte Parkhaus ausreichend Fahrradparkplätze zu inkludieren, da diese im Bahnhofsumfeld fehlen würden und an dieser Stelle sinnvoll sein könnten.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen fasst folgenden Beschluss:

 

Die Universitätsstadt Marburg übt das gemeindliche Vorkaufsrecht für das Grundstück in der Ernst-Giller-Straße, Gemarkung Marburg, Flur 4, Flurstück 159/1 gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 (BauGB) aus.

 

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Abstimmungsergebnis:   Einstimmige Annahme der Vorlage

     (11 Ja-Stimmen)

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Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
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Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
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