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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

31.03.2023 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 5, 7 bis 9 und 12 bis 16 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Andrea Suntheim-Pichler

Fraktion / Partei:

CDU/FDP/BfM

 

Wie bewertet der Magistrat die im Februar 2023 statt gefundenen Verbrauchermesse MEMOBauen hinsichtlich der Besucherzahlen, der Anzahl und Qualität der Aussteller und ihrer Strahlwirkung in den Landkreis Marburg-Biedenkopf und darüber hinaus?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stabsstelle 15 - Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Organisation und Umsetzung der MEMO-Bauen 2023 oblag der Stadtwerke Marburg GmbH.

 

Die dreitägige MEMO-BAUEN 2023 war mit rund 10.000 Besucherinnen und Besuchern und 140 Ausstellerinnen und Ausstellern nach vierjähriger Corona-bedingter Pause aus Sicht der Stadtwerke Marburg ein voller Erfolg. Dieser positive Eindruck wird durch das Ergebnis der Umfrage unter den Ausstellerinnen und Ausstellern bestätigt: Mehr als 90 Prozent gaben an, sich vorstellen zu können, an der nächsten MEMO-BAUEN erneut teilzunehmen. Das Angebot der Messe hat mehr als 400 Brancheneinträge abgedeckt. Wie die Besucherumfrage ergeben hat, wurde das Branchenangebot von 86 Prozent der Besucherinnen und Besucher positiv bewertet.

 

Mit dem Messebetrieb und der Ausrichtung der MEMO-BAUEN wird sowohl die Tradition der Universitätsstadt Marburg als Messestandort bewahrt, als auch ein Beitrag zur Erreichung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Ziele zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 geleistet: Präsentiert wurden Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Altbau-Modernisierung und energetische Sanierung, Hausbau, Erneuerbare Energien, Heiztechnik und Wärmepumpen. Ein großer Schwerpunkt war die E-Mobilität mit Kraftfahrzeugen, E-Rollern, E-Bikes, Lastenfahrrädern und Wallboxen sowie nachhaltige Energieversorgung mit vielfältigen Angeboten zu PV und Balkon-PV-Anlagen. Die Messe trug damit dazu bei, Themen wie energieeffizientes Bauen und Wohnen oder umweltfreundliche Mobilität öffentlich erlebbar zu machen – Themen also, die in Zeiten des Klimawandels und hoher Inflation die Menschen sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum gleichermaßen bewegen und damit auch in wirtschaftlicher Hinsicht äußerst relevant sind.

 

Mit dem Messebetrieb werden weitere wirtschaftliche Perspektiven für die gesamte Region und darüber hinaus erschlossen. Die MEMO-BAUEN 2023 ist eine Leistungsschau der heimischen Wirtschaft, bei der Unternehmen und Kunden zusammenkommen. Von den insgesamt 140 Ausstellern stammten rund 90 aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf. Für viele Unternehmen, insbesondere aus Bereichen mit großem Erklärungs- und Beratungsbedarf, wie er unter anderem auch im Themenfeld Bauen, Modernisieren und Sanieren besteht, stellen Messen eine wichtige Gelegenheit dar, Dienstleistungen zu erklären, Produkte vorzuführen und die jeweilige Marke zu emotionalisieren. Auch der Direktverkauf macht eine Fachausstellung zu einer idealen Verkaufs- und Präsentationsplattform. Vergleichbare Möglichkeiten bieten sich zumeist nur im Rahmen von Kundenbesuchen oder betriebseigenen Hausmessen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen im Landkreis Marburg-Biedenkopf profitieren daher von der Ausrichtung MEMO-BAUEN. 

 

Die MEMO-BAUEN ist somit eine zentrale Plattform zur Präsentation der Innovationskraft der heimischen Wirtschaft und leistet damit insgesamt einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsförderung in Marburg und im Landkreis Marburg-Biedenkopf.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Welche (auch kleineren) Maßnahmen plant der Magistrat zeitnah zur Verbesserung der Fußweg- und Radwegnutzung auf den Marburger Brücken am Südbahnhof, Aquamar, St. Jost, Uferstraße sowie an der Mensa (Abendrothbrücke) insbesondere zur Verbesserung/Erneuerung (ggf. grundhaft) des Bodenbelags?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Am Adolf-Reichwein-Steg war bereits im letzten Jahr eine Geländererhöhung ausgeschrieben, die jedoch zu keiner Auftragsvergabe geführt hat. In diesem Jahr wird Hessen Mobil gem. Betreuungsvertrag erneut für uns ausschreiben, so dass möglichst das Geländer erhöht und der Belag erneuert werden kann.

Für die Abendroth-Brücke muss zunächst ein Sanierungskonzept erstellt werden. Hierfür fehlen derzeit im Fachdienst die personellen Kapazitäten.

Für den Hildegard-Hamm-Brücher-Steg werden voraussichtlich aus dem MoVe35 neue Anforderungen entwickelt, die im Weiteren zu berücksichtigen sind.

Am Stroinskysteg wurde am 10.11.2022 eine Hauptprüfung durchgeführt. Die festgestellten Schäden müssen noch ausgewertet und entsprechende Maßnahmen geplant werden. Anschließend erfolgt die Abstimmung mit Hessen Mobil über das erforderliche Sanierungskonzept.

Die Brücke Bei St. Jost befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Evtl. erforderliche Maßnahmen werden von Hessen Mobil veranlasst.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat 

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

In welchem Abstand werden zentrale Wartebereiche an Bushaltestellen, insbesondere am Hauptbahnhof, Rudolphsplatz und Südbahnhof grundhaft gereinigt (inklusive der überdachten Unterstellmöglichkeiten sowie des Bodenbelags) und welche Maßnahmen könnten von Seiten des Magistrats helfen, die Sauberkeit zu verbessern?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM)

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Wartebereiche an Bushaltestellen, insbesondere auf der innerstädtischen Hauptachse Hauptbahnhof - Rudolphsplatz - Südbahnhof werden im Rahmen der regulären Straßenreinigung an 6 Tagen pro Woche mindestens einmal pro Tag gereinigt. Im Zeitraum April bis Oktober kommt der Sonntag als Reinigungstag noch dazu. Darüber hinaus führt die Praxis GmbH im Rahmen des vom DBM beauftragten City-Service noch am späten Nachmittag eine zweite Reinigung und Papierkorbleerung durch.

 

Hinsichtlich der grundhaften Reinigung werden die Wartehallen an den Haltestellen in Abstimmung mit dem Fachdienst Tiefbau bei Bedarf mit Heißwassertechnik gereinigt. Dabei werden auch in den Wartehallen, z.B. am Südbahnhof, befindliche Graffitis entfernt.

 

Die Reinigung der Bodenbeläge an den Wartebereichen, vor allem am besonders stark frequentierten und von einem sehr hohen Verschmutzungsgrad der Bodenflächen betroffenen Haltestellen am Hauptbahnhof stellen eine große Herausforderung dar. Diese wurden in der Vergangenheit durch den Fachdienst Tiefbau ebenfalls zur Reinigung mit der im DBM verfügbaren Heißwassertechnik beauftragt.

 

DBM wird sich diesbezüglich mit dem städtischen Fachdienst Tiefbau in Verbindung setzen, um nach geeigneten Lösungen zu suchen, damit die Situation weiter verbessert werden kann.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Warum ist die Fußgängerbrücke am Wehrdaer-Weg bis heute nicht wieder errichtet?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Zunächst muss daran erinnert werden, dass die Brücke oberhalb des Afföller Wehres sich nicht im Eigentum der Stadt Marburg befunden hat, sondern dem Land Hessen gehörte. Dennoch hatte die Stadt Marburg die Planung für einen Neubau aufgenommen. Dieser wurde allerdings zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen nicht mehr in eine Priorität eingestuft, die zur Aufnahme in den Haushaltsplan bzw. zu einer Fortsetzung der Maßnahme führte. Derzeit fehlen die personellen Kapazitäten (Stellenvakanz) zur weiteren Bearbeitung. Gegenwärtig ist noch nicht absehbar, wann wieder geeignetes Personal hierfür zur Verfügung steht.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat 

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Warum gibt es immer noch keine Fußgängerampel zwischen der Alten Universität und der Lahnbrücke?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Umbau des Rudolphsplatzes, inkl. einer zusätzlichen nördlichen Fußgängerfurt war bereits in 2016 Bestandteil der 1. Ausschreibung zur Sanierung der Weidenhäuser Brücke. Die Ausschreibung wurde jedoch aufgehoben, da nur ein Angebot eingereicht wurde, welches nicht wirtschaftlich war. Die Verwaltung hat daraufhin Einsparvorschläge entwickelt, sodass im Zuge der 2. Ausschreibung dann nur noch die Sanierung der Weidenhäuser Brücke ausgeschrieben wurde. Der vorläufige Verzicht auf die Fußgängerfurt zwischen Lahntor und Weidenhäuser Brücke war zum damaligen Zeitpunkt Teil der politischen Abwägung.

 

Im Zuge der Brückensanierung wurden aus baulogistischen Gründen zwar einige zentrale Bereiche des Rudolphsplatzes mit saniert und gestaltet, jedoch stehen erhebliche und wichtige Bestandteile, wie z. B. die Verlegung der Einmündung Am Grün mit der geplanten Verlegung der Fußgängerüberquerung vom BiP in die Universitätsstraße noch aus. Durch diese Umgestaltung werden Leistungsfähigkeitsreserven für den Fußgängerverkehr auf der Nord- und Südseite der Weidenhäuser Brücke entstehen, die eine sichere und komfortablere Überquerung zwischen Altstadt und Brücke ermöglichen.

 

In der derzeitigen baulichen Gestaltung wäre es lediglich möglich, eine Fußgängerquerung über den Pilgrimstein einzurichten, wenn gleichzeitig der hoch frequentierte Rechtsabbiegerverkehr von der Weidenhäuser Brücke freigegeben ist. Diese Schaltung würde insbesondere zu Lasten von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und der Leistungsfähigkeit des ÖPNV gehen.

 

Derzeit gibt es im unmittelbaren Umfeld des Rudolphsplatzes insgesamt drei Querungsmöglichkeiten in Richtung Weidenhausen, von den zwei uneingeschränkt barrierefrei sind. Die geplante Fußgängerfurt nördlich der Brücke sollte im Zusammenhang mit den anderen noch notwendigen Maßnahmen, wie z. B. der barrierefreien Erreichbarkeit der Fußgängerschutzanlage über den Grün und der Radverkehrsverbindung zwischen Lahntor und Weidenhäuser Brücke und nicht als Zwischenbauschritt umgesetzt werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Erika Lotz-Halilovic

Fraktion / Partei:

SPD

 

Kann der Magistrat Auskunft darüber erteilen, bei wem die Zuständigkeiten bzgl. der Fläche vor dem Fahrstuhl und Regenbogenbrücke sowie dem Zugang zu Hadara, Richtsberggemeinde sowie Netzwerk Richtsberg, liegt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Laut Mietvertrag vom 16.11.1987 ist die EDEKA-Hessenring mbH, als Vermieterin verpflichtet, allen Mietparteien des Hauses Am Richtsberg 70, eine gemeinsame Nutzung der Zugangs- und Fluchtwege von der Straße bis zur Haustüre, den Hofflächen, an den Treppenhäusern

sowie dem Aufzug sicherzustellen.

 

Die Vermieterin ist ferner verpflichtet, den Lasten- und Personenaufzug im hinteren Fluchttreppenhaus so abzusichern, dass er von allen drei Mietparteien des Hauses Am Richtsberg 70 getrennt genutzt werden kann.

 

Die Vermieterin hat die Barrierefreiheit des Aufzuges sicherzustellen, sodass die Nutzung für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Wie viele Kinder des Geburtsjahrgangs 2022 leben in Marburg und welche Auswirkungen hat das für den weiteren Ausbau der Kitaplätze?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 58 - Kinderbetreuung

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Seit 1996 gibt es den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder mit dem vollendeten 3. Lebensjahr, seit 2013 einen Rechtsanspruch auf angemessene Betreuung für jedes Kind ab einem Alter von 12 Monaten. Marburg hat jeweils lange vor den Stichtagen in den 90er Jahren den Kita-Ausbau und ab 2005 die U-3-Betreuungsmöglichkeiten massiv ausgeweitet.

 

Die Ausbauziele wurden über die Jahre immer wieder an die Entwicklung der Nachfrage und an die Stärke der Jahrgänge angepasst.

 

Die Geburtsjahrgänge unterliegen seit Jahren immer eher kleineren Schwankungen. Der stärkste Jahrgang in den letzten 10 Jahren war 2016 (667 Kinder). In den Folgejahrgängen pendelte sich die Zahl bei ca. 600 Kindern ein.

 

Einen erneuten Anstieg über 600 Kinder gab es 2021 (632 Kinder), gefolgt von einem Rückgang in 2022 (595 Kinder). Für das Kalenderjahr 2025 werden weniger Kinder in unseren Kitas erwartet als 2020/21. Natürlich ist jede Prognose mit einer mehr oder weniger großen Unsicherheit behaftet, aber bei Familien mit kleinen Kindern in Marburg gibt es in fast jedem Jahr einen negativen Saldo durch mehr Fort- als Zuzüge.

 

Da der ausgesprochen starke Jahrgang 2016 letztes Jahr eingeschult wurde und in den letzten 15 Jahren kontinuierlich ein Ausbau der Kita-Plätze erfolgte, sehen wir momentan eine Entspannung des Platzangebots. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir den Familien, die einen Platz benötigen, diesen auch anbieten können. Allerdings ist das Platzangebot auf die ganze Stadt verteilt. In einzelnen Bereichen, z.B. dem Südviertel, kann es durchaus zu einer Nachfrage kommen, die das Platzangebot überschreitet. Hier suchen wir nach Möglichkeiten, die Kapazitäten zu erweitern.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Wie viele Fiktionsbescheinigungen und aus welchen Gründen hat die Ausländerbehörde im Jahr 2022 ausgestellt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 31 - Ausländerbehörde

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Jahr 2022 hat die Ausländerbehörde der Universitätsstadt Marburg insgesamt 5.146 Fiktionsbescheinigungen ausgestellt oder verlängert.

 

Mit einer Fiktionsbescheinigung wird der antragsstellenden Person die Wirkung seiner Antragstellung bescheinigt. Sie wird immer dann ausgestellt, wenn über den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nicht unmittelbar entschieden werden kann und die*der Ausländer*in noch nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist oder zu erwarten ist, dass die bestehende Aufenthaltserlaubnis vor Entscheidung über den Verlängerungsantrag ablaufen wird.

 

Dass über einen Antrag nicht unmittelbar entschieden werden kann, kann vielfältige Gründe haben, unter Anderem:

  • Antragsteller*in hat den Antrag erst kurz vor Ablauf des bestehenden Aufenthaltstitels gestellt (Produktionsdauer für einen elektronischen Aufenthaltstitel beträgt regelmäßig durchschnittlich 4 Wochen)
  • Prüfung des Antrages nimmt mehr Zeit in Anspruch (z. B. wegen fehlender Unterlagen oder notwendiger Beteiligung anderer Stellen)
  • Hohes Arbeitsaufkommen in der Ausländerbehörde durch z. B. Ukrainekrise, Personalmangel etc.
  • Unklare Gesetzes- und/oder Erlasslage verzögert die Prüfung der Anträge

 

1.752 der im Jahr 2022 ausgestellten oder verlängerten Fiktionsbescheinigungen wurden für Personen ausgestellt, die in Folge des russischen Angriffskrieges aus der Ukraine geflohen sind. Die Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen ist in diesen Fällen nötig, damit die Personen schnellstmöglich nach Einreise und bereits während des Antragsprozesses einen Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen, Integrationskursen etc. haben.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Warum wird das Treppenhaus im Rathaus geheizt, entgegen einer seit 01.09.2022 geltenden diesbezüglichen Verordnung / Vorgabe der Bundesregierung dies in öffentlichen Gebäuden zu unterlassen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Anfrage bezieht sich auf die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung -  EnSikuMaAV; § 5 der, Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen. Ausgenommen sind Gemeinschaftsflächen, in denen bei einer Nichtbeheizung aufgrund bauphysikalischer Gegebenheiten Schäden oder ein Mehrverbrauch an Brennstoff zu erwarten sind. Das Rathaus als denkmalgeschütztes Gebäude fällt aufgrund der Konstruktionsart in diese Kategorie. Aus diesem Grund erfolgt eine Grundtemperierung von 15 Grad um Schimmelbildung zu vermeiden.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Matthias Pozzi

Fraktion / Partei:

AfD

 

Plant die Stadt Marburg das Stromsparen zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele für Marburger Bürger attraktiver zu gestalten, so wie es die Stadt Frankfurt belohnt durch die eingeführte Stromsparprämie (www.frankfurt-spart-strom.de)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Projekt "Frankfurt spart Strom" ist aus Sicht des Magistrats grundsätzlich ein schönes Projekt, um Menschen eine Anregung zu geben, Strom zu sparen. Es richtet sich ja in verschiedenen Formen an Privatleute, an Gewerbetreibende und Vereine etc. und wird auf der Internetpräsenz des Frankfurter Energiereferates gut beschrieben.

 

Dennoch ist zumindest momentan nicht geplant, der Stadtverordnetenversammlung ein solches Förderprogramm vorzuschlagen.

 

Zum einen bedarf es aus unserer Sicht angesichts der stark gestiegenen Strompreise keines weiteren Anreizes zum Sparen, weil die beim Stromsparen mögliche Einsparung aus unserer Sicht finanzieller Anreiz genug sein sollte, um stärker auf den Stromverbrauch zu achten und z.B. auch in Haushalt noch stärker auf stromsparende Geräte zu achten. Die von Frankfurt gewährte "Jahresprämie" von 20 Euro scheint dagegen eher gering.

 

Zum anderen ist festzustellen, dass das Förderprogramm wenig zielgenau ist. Es vergleicht nämlich schlicht den aktuellen Stromverbrauch mit dem Stromverbrauch vom Vorjahr. Ist der aktuelle Stromverbrauch deutlich niedriger, so kann das an besonderen Einsparbemühungen liegen. Die Senkung kann aber auch daraus resultieren, dass es Veränderungen in der Haushaltsgemeinschaft gegeben hat, beispielsweise Kinder das Haus verlassen haben. Dies über eine Prämie zu honorieren, ist eigentlich nicht gerecht.

 

Zwar hat das Förderprogramm insgesamt recht einfache "Regeln" - es wird aber damit in Kauf genommen, dass auch aus anderen Umständen resultierende Minderverbrauch honoriert werden.

 

Trotz der einfachen Regeln ist die Abwicklung eines solchen Förderprogramms zudem aufwändig. Marburg hat bei weitem keine dem Frankfurter Energiereferat vergleichbare Personalausstattung.

 

Wir setzen insgesamt stärker auf Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit, um das Thema Stromsparen in der Bevölkerung zu bewerben. Zum Beispiel mit der Kampagne

"Kleiner Dreh, Große Wirkung". Hinweise zum Energiesparen findet jede Marburger*in auf der Website nttp://kleinerdreh.de. Dort finden sich viele Tipps, zum Beispiel der Hinweis, dass schon ein Grad geringere Raumtemperatur bis zu 8% Heizenergie einsparen kann. Oder: Mit unserem in Kürze neu aufgelegten Förderprogramm für Mini-PV-Anlagen wollen wir dafür werben, selbst in kleinen Mengen Strom zu produzieren und so Stromkosten zu sparen. 

 

Dem eigenen Stromverbrauch auf die Spur kommen kann jede*r mit entsprechenden Messgeräten. Diese können bei der Stadtbücherei oder bei den Stadtwerken Marburg ausgeliehen werden.

Von den Stadtwerken Marburg gibt es zudem Zuschüsse für effiziente Geschirrspüler, Kühl- und Gefrierschränke sowie Waschmaschinen. Mehr Informationen hierzu finden sich unter www.stadtwerke-marburg.de/service/foerderprogramme. 

Sowohl die Stadtwerke Marburg als auch die Universitätsstadt Marburg bezuschussen sogenannte Mini-PV-Anlagen. Diese bestehen aus ein bis zwei Solarmodulen und können zum Beispiel am Balkon angebracht werden, daher auch der Name Balkonkraftwerk. Diese speisen über eine Steckdose den Strom ins Stromnetz. Damit lassen sich rund 10 % des Strombedarfs decken – eine Anschaffung, die sich schnell amortisiert. Mehr Informationen gibt es zum Beispiel unter www.uklg.de/photovoltaik/steckersolargerät-balkon-pv. Die Förderung der Universitätsstadt Marburg lässt sich unter www.marburg.de/klimafreundlichwohnen finden.

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Gerald Weidemann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Wie viele Jugendliche haben zuletzt die Schulen in Marburg ohne Abschluss verlassen, wie hoch ist die Quote und wie hat diese sich in den letzten drei Jahren entwickelt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeisterin Nadine Bernshausen

 

Stellungnahme/Antwort:

Vom Leiter des Staatlichen Schulamtes Marburg-Biedenkopf, Herrn Christoph Aßmann, wurden uns die entsprechenden Zahlen aus der Landesschulstatistik und Abschlussstatistik für die Schuljahre 2018 bis 2022 übermittelt.

 

Danach haben 10 Schüler*innen keinen Hauptschulabschluss im Schuljahr 2021/2022 erreicht.

Die Quote ist somit 1,56 %

 

Für die drei Schuljahre zuvor ergeben sich folgende Quoten:

 

2018/2019 1,62 %,

2019/2020 1,06 %,

2020/2021 1,63 %

2021/2022 1,56 %

 

Nadine Bernshausen

Bürgermeisterin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Gerald Weidemann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Am 11.12.20 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen, dass die Zahl der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Bereich der Marburger Innenstadt innerhalb der nächsten zwei Jahre zu verdoppeln ist, mit dem Einzelhandel und Stadtmarketing ein Konzept und ein Maßnahmenkatalog zu erarbeiten ist und dieses mit hoher Priorität umgesetzt werden soll.

Wie weit sind wir?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Anzahl an öffentlichen Fahrradabstellanlagen in der Marburger Innenstadt (Stadtteile Altstadt, Campusviertel, Südviertel und Weidenhausen) wurde in 2021 anhand von Bestandsunterlagen und Ortsvergleichen durch den FD Tiefbau erfasst. Dabei wurde unterschieden zwischen Abstellmöglichkeiten, die nur durch ein Fahrrad, durch zwei Fahrräder oder durch Lastenräder genutzt werden können. In Summe wurden ca. 1.240 Abstellmöglichkeiten in den o.g. Stadtteilen ermittelt.

 

Inzwischen sind an zahlreichen Stellen bei Umplanungen, durch Umwidmung von Parkflächen und die Nutzung bisheriger Freiflächen in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde und den Ortsbeiräten ca. 280 Abstellmöglichkeiten neu hinzugekommen.

 

Besonders schwierig gestaltet sich die Standortsuche aufgrund der engen Straßenräume sowie denkmalschutzrechtlichen Vorgaben in der Oberstadt, wo ein besonderer Bedarf für den touristischen Radverkehr besteht.

Hier wird an einer größeren öffentlichen Abstellanlage südlich des Oberstadtparkhauses gearbeitet, die dann Raum für weitere ca. 90 Fahrräder bieten wird.

 

Abstimmungsgespräche mit Einzelhandel und Stadtmarketing haben bislang pandemiebedingt noch nicht stattgefunden, um auch im privaten Bereich eine möglichst bedarfsgerechte Erhöhung an Stellplätzen zu erreichen.

 

Die im damaligen Antrag gewünschte Verdopplung bis 2023 ist aufgrund des begrenzten öffentlichen Raums sowie den notwendigen personellen Kapazitäten für Planung und Umsetzung nicht machbar.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31. März 2023

 

Fragesteller*in:

Madelaine Stahl

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Welche Aktivitäten im Rahmen der Handlungsspielräume des Magistrats sind bislang bezüglich des Ansinnens zu verzeichnen, die Frankfurter Straße zu einer Gemeindestraße abzustufen, wie dies bereits seit einiger Zeit zur Diskussion steht und u.a. durch einen Antrag des Ortsbeirats Südviertel vom 08.06.2021 gefordert wurde?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

Stadtrat Dr. Michael Kopatz

 

Stellungnahme/Antwort:

Von Seiten des Magistrats wurden bislang keine Aktivitäten bzgl. einer Herabstufung der K 7 Frankfurter Straße / Am Grün unternommen.

Bisherige Gründe hierfür sind das Entfallen der finanziellen Unterstützung durch den Kreis für die Unterhaltung und einen Ausbau der Straße.

 

Ein Teil des noch nicht beschlossenen städtischen Verkehrskonzeptes MoVe 35 wird nach jetzigem Stand auch ein Vorschlag für die Neuordnung des Verkehrs im Südviertel sein, der eine Nutzung der K 7 als Abkürzung weitgehend ausschließt und unattraktiv macht.

Nach dem Beschluss von MoVe 35 durch die Stadtverordnetenversammlung sollte das Thema nochmals neu betrachtet werden.

 

Dr. Michael Kopatz

Stadtrat

 

Damit ist die für die Fragestunde vorgesehene Zeit abgelaufen. Die kleinen Anfragen Nr. 6, 10 und 11 sowie 17 bis 27 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

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