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Ratsinformation
04.05.2023 - 5 Grundsatzbeschluss für eine auf das Gemeinwohl ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 04.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Carlo Pabst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dr. Spies und Frau Klug stellen die Hintergründe und die Intentionen des vorgelegten Beschlussvorschlags vor. Nachfragen einzelner Ausschussmitglieder werden durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Spies, Frau Klug und Herrn Ruth beantwortet.
Frau Bauder-Wöhr stellt den Antrag, den Punkt 4 der Beschlussempfehlung getrennt abzustimmen; Herr Heck erweitert dies auf alle Punkte der Beschlussvorschlagsempfehlung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Universitätsstadt Marburg tritt aktiv in eine nachhaltige, sozialgerechte und klimaneutrale Boden- und Liegenschaftspolitik ein. Um ihre städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele im Sinne einer sozialgerechten und nachhaltigen Bodennutzung künftig konsequent umsetzen zu können, soll aktiv und bevorratend Grunderwerb getätigt werden.
- Mit der langfristigen Bodenbevorratung wird die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG beauftragt. Unbenommen ist der Grunderwerb für eigene Zwecke sowie in besonders begründeten Einzelfällen der Bevorratung durch die Stadt selbst.
- Neue Bauleitplanungen sollen grundsätzlich nur dort erfolgen, wo sich die für eine städtebauliche Entwicklung erforderlichen Flächen im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft oder der Universitätsstadt Marburg befinden oder die Stadt bzw. ihre Tochtergesellschaften einen Erwerbsanspruch haben. Für den Innenbereich im Sinne des Baugesetzbuches wird in der Regel ein Eigentumsanteil von 50 Prozent vorausgesetzt. Im Außenbereich im Sinne des Baugesetzbuches wird grundsätzlich ein Eigentumsanteil von 100 Prozent vorausgesetzt. Abweichungen in begründeten Einzelfällen sowie in einer angemessenen Übergangsphase bis zur Schaffung eines ausreichenden eigenen Flächenpools erfolgen auf Beschluss des Magistrats.
- Das Instrumentarium des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Städtebaulichem Vertrag, der Konzeptausschreibung oder andere Verfahren des Baugesetzbuches mit Beauftragung und Kostenübernahme der Planungsleistungen durch Privatpersonen / Investoren sollen in begründeten Einzelfällen weiterhin Anwendung finden und auf Beschluss des Magistrats erfolgen. Das gilt insbesondere, wenn ein späterer Verkauf der Fläche an Bauherrn vorgesehen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, eine kommunale Gesamtstrategie für eine aktive, sozialgerechte, nachhaltige und klimaneutrale Boden- und Liegenschaftspolitik samt Organisations- und Finanzierungskonzept für die Umsetzung in Zusammenarbeit mit der städtischen Entwicklungsgesellschaft (SEG) zu entwickeln und zu überprüfen, wie eine aktive Bodenpolitik zur Steuerung stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen und zur Dämpfung der Bodenpreisentwicklung angewendet und mit welchen geeigneten Instrumenten dies erreicht werden kann.
Abstimmungsergebnis zu Punkt 1: Einstimmige Annahme
Abstimmungsergebnis zu Punkt 2: Einstimmige Annahme
Abstimmungsergebnis zu Punkt 3:
Ja-Stimmen: SPD (3), B90/Die Grünen (3), Klimaliste (1), Marburger Linke (1)
Nein-Stimmen: CDU/FDP/BfM (3)
Abstimmungsergebnis zu Punkt 4:
Ja-Stimmen: SPD (3), B90/Die Grünen (3), Klimaliste (1)
Nein-Stimmen: CDU/FDP/BfM (3), Marburger Linke (1)
Abstimmungsergebnis zu Punkt 5: Einstimmige Annahme
Aussprache wird beantragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
|
9,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
4,7 MB
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- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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